Kulturentwicklungsteam; hier: Vorstellung der Arbeitsergebnisse und Entscheidung über die Empfehlung des Kulturentwicklungsteams an den Stadtrat

 

I.       Prozessverlauf

 

Der bisherige Prozessverlauf lässt sich wie folgt – in komprimierter Form – zusammenfassen:

 

05.08.2014:     Antrag von Frau Dr. Endres-Paul auf Errichtung einer Kulturamtes
(„auf Basis des Organisationsgutachtens“)

 

30.09.2014:     Einstimmiger Stadtratsbeschluss: Auftrag an Verwaltung, die Aufgaben

und Organisationsstruktur für die Bereiche Kultur/ Tourismus/ Jugend und Soziales zu prüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat zu präsentieren.

 

11/14 - 05/15: vier Sitzungen der „AG Kulturamt“

 

06.07.2015:     Vorstellung der Ergebnisse in der Fraktions-Vorsitzenden-Besprechung.

Pauschale Ablehnung, keine sachliche Diskussion über den Kernvorschlag der AG, die Schaffung eines Kulturamts mit den Bereichen Kultur/ Bildung/ Tourismus mit der Verantwortung für das Veranstaltungsmarketing/-management

 

09.07.2015:     Besprechung der AG mit ReferentInnen für Kultur, Tourismus, Schulen,

Familie und Jugend

 

Ergebnis:      Bildung eines Kulturentwicklungsteams, Beendigung der
Arbeit der AG Kulturamt. Stattdessen Klärung von grundsätzlichen Fragen zur Kultur in Kitzingen.

 

30.07.2015:     Mit 22 zu 5 Stimmen: Bildung eines Kulturentwicklungsteams mit Auftrag, für die städtische Kultur Leitlinien, Ziele, Standards sowie Förderrichtlinien zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen.

 

10/15 - 05/16: Insgesamt sieben Sitzungen des Kulturentwicklungsteams und ein Workshop mit Frau Dr. Fuchs (STADTKULTUR e.V.) bringen viele Diskussionen, viele Informationen, manche Erkenntnisse und machen den Teilnehmern die Komplexität der „Kulturarbeit und -angebote in Kitzingen“ bewusst.

Von einem gemeinsamen Beschlussvorschlag für den Stadtrat, ist man weit entfernt.

 

11.05.2016:     AL 1 schlägt dem Kulturentwicklungsteam angesichts der „verfahrenen“ Situation vor, einen Entwurf einer Beschlussvorlage für die 8. Sitzung des Kulturentwicklungsteams am 07.07.2016 zu erstellen. Hiermit besteht Einverständnis.

 

07/2016:          Nachdem aus der Mitte des Kulturentwicklungsteams ein weiterer Entwurf vorgelegt wurde und SR Christof ausführliche Einlassungen zu den beiden Entwürfen übermittelte, wurde die für 07.07. anberaumte Sitzung kurzfristig auf 29.09.2016 verschoben.

 

29.09.2016:     Die anwesenden Mitglieder des Kulturentwicklungsteams haben einvernehmlich eine vierköpfige Arbeitsgruppe (Glos, Rauh, Then, Hartner) beauftragt, aus den beiden Entwürfen (siehe Anlagen 1 und 2) eine gemeinsame Beschlussvorlage zu erstellen.

 

24.11.2016      Das Ergebnis dieser Arbeit (die umseitigen Beschlüsse) wurde dem Kulturentwicklungsteam vorgestellt und dort mit (12 zu 1 Stimmen) beschlossen.

 

15.12.2016      Stadtrats-Entscheidung über die Empfehlungen des Kulturentwicklungsteams

 

 

 

II.      Erläuterungen

 

-       Wie aus den oben genannten Ausführungen zum Prozessverlauf zu entnehmen, hat sich die „AG Kulturamt“ in vier, das am 30.07.2015 vom Stadtrat beauftragte Kulturentwicklungsteam in weiteren neun Sitzungen intensiv mit der „Kultur in Kitzingen“ und den Möglichkeiten zur Verbesserung des kulturellen Lebens auseinandergesetzt.

 

-       Der nun vorliegende ENTWURF, der im Kulturentwicklungsteam am 24.11.2016 mit 12 zu 1 Stimmen beschlossen und als EMPFEHLUNG dem Stadtrat vorgelegt wird, ist modular aufgebaut. Das heißt, dass man über die Vorschläge insgesamt, jedoch auch einzeln abstimmen kann.

 

-       Es ist nur schwer möglich, einen derart langen und komplexen Prozess den Außenstehenden in allen Facetten oder Tiefen zu erklären. Die beigefügten Anlagen sollen dazu dienen, wesentliche Prozessschritte zu verdeutlichen, als wären da:

 

-      Anlage 1: „Entwurf Hartner“ vom 28.06.2016

-      Anlage 2: „Entwurf Unterarbeitsgruppe“ vom 29.06.2016

-      Anlage 3: Protokoll des 8. Kulturentwicklungsteam-Sitzung vom 29.09.2016

-      Anlage 4: Gemeinsamer Beschlussentwurf mit erläuternder E-Mail vom 05.11.2016

-      Anlage 5: Stellungnahme von Stadtrat Christof zum gemeinsamen Beschlussentwurf

-      Anlage 6: Protokoll der 9. Kulturentwicklungsteam-Sitzung am 24.11.2016

 

-       Das Kulturentwicklungsteam hat mit 12 zu 1 Stimmen dem Stadtrat eine Empfehlung abgegeben. Der Stadtrat kann ihr ganz oder in Teilen folgen, oder eben nicht. Im weitest gehenden Fall, also bei Zustimmung zu allen Vorschlägen, wird die Kulturarbeit allein dadurch gestärkt, dass es einen Ausschuss für „Kultur und Brauchtum“ gäbe oder ein „Runder Tisch Kultur“ installiert würde. Die Ergebnisse etwa der Überarbeitung der Budgetierungs-Richtlinien bleiben abzuwarten, so der Stadtrat diesen Schritt überhaupt gehen möchte.

 

-       Der kulturpolitisch bedeutendste Schritt wäre die Schaffung einer zunächst auf zwei Jahre befristeten Stelle für eine/n Mitarbeiter/in für kulturelle Angelegenheiten.

 

Kosten bei EG 10:            ca. 29.208 €/ Jahr Arbeitgeber-Aufwand

Kosten bei EG 11:            ca. 30-234 €/ Jahr Arbeitgeber-Aufwand

 

Kosten für den Arbeitsplatz werden zudem mit pauschal 5.000 €/ Jahr veranschlagt.

 

Zur Erinnerung:

Das Orga-Gutachten hatte im Kern folgenden Vorschlag:

„Für das Aufgabenfeld Kultur und Veranstaltungen kommt die Bildung eines eigenen Fachbereichs in Betracht, wenn die Stadt hier besondere Schwerpunkte setzen und entsprechende Ressourcen einsetzen will. Als wirtschaftlichere Alternative sehen wir weiterhin eine Zuordnung zum Fachbereich 1 (Hauptamt) vor, empfehlen jedoch, das Veranstaltungsmanagement zu bündeln und eine zentrale Koordinationsstelle im Gebäude der Tourist-Info anzusiedeln. Die Organisation und Assistenzaufgaben können in der bestehenden Tourist-Info wahrgenommen werden.“

 

 

 

Abschließende Hinweise:

 

-       Das Kulturentwicklungsteam hat am Ende zwar mit deutlicher Mehrheit eine Empfehlung abgegeben. Dies darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass es insgesamt sehr heterogen besetzt war. Das lag keineswegs daran, dass Verwaltungs- und Stadtratsmitglieder unterschiedliche, ihrer Rolle geschuldeten Sichtweisen haben. Auch Stadtratsmitglieder oder Verwaltungsteilnehmer untereinander hatten häufig konträre Denk- und Lösungsansätze.

 

-       Am Auftrag des Stadtrates vom 30.07.2016 gemessen, ist das Kulturentwicklungsteam gescheitert. Der Auftrag lautete „für die städtische Kultur Leitlinie, Ziele, Standards sowie Förderrichtlinien zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen“.

 

-       Die stellvertretende Kulturreferentin hat es abschließend wie folgt auf den Punkt gebracht:

„Den Auftrag des Stadtrats, „…für die städtische Kultur Leitlinien, Ziele, Standard sowie Förderrichtlinien zu entwickeln…“ hat das Kulturentwicklungsteam nicht erfüllt, da nicht einmal die Möglichkeit bestand, Einigkeit über den Grundbegriff der Kultur zu finden.

Als Ergebnis konnte nur festgestellt werden, dass diese Aufgabe von anderer Stelle aus erfüllt werden muss. Als „institutionelles Grundgerüst“ dafür ist der erarbeitete Beschlussentwurf von meiner Seite aus zu sehen und auch zu bejahen, da anderenfalls das „Auf der Stelle treten“ nur weiter andauern würde.“

 

1.      Vom Sachvortrag Nr. 2016/267 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Mit den folgenden Vorschlägen des Kulturentwicklungsteams zur Verbesserung des kulturellen Angebots in Kitzingen besteht Einverständnis:

 

2.1      Für den Bereich „Kultur und Brauchtum“ wird ab 01.10.2017 ein beschließender Ausschuss eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag für die Kompetenzen und Zuständigkeit zur Geschäftsordnung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

2.2      Ab dem 01.01.2017 einen Runden Tisch Kultur zu institutionalisieren, zu dem sich die städtischen Kultureinrichtungen und die freien Kulturträger zweimal jährlich versammeln.

 

2.3      Viermal im Jahr einen verbindlichen Jour-Fix als internen Kulturtreff der städtischen Kultureinrichtungen durchzuführen.

 

2.4      Die Verwaltung wird beauftragt, die Budgetierungs-Richtlinien im Bereich der Kultureinrichtungen zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

3.      Darüber hinaus besteht Einverständnis im Stellenplan 2017 – zunächst auf die Dauer von 2 Jahren – eine halbe Stelle als Mitarbeiter/-in für kulturelle Angelegenheiten im Hauptamt zu schaffen (EG 10 bzw. EG 11).