Der Stadtwald ist nach dem Bay. Waldgesetz vorbildlich zu bewirtschaften. Die Öffentliche Hand hat für das Gemeinwohl eine besondere Verpflichtung.
Der Stadtwald dient im Bereich von Kitzingen zuerst zum Trinkwasserschutz und als Erholungsbereich für die Bürger. Der Wald stellt für Tiere und Pflanzen ein besonderes Gebiet dar, das erhalten werden muss. Und der Wald schützt durch seinen Bestand das Klima.
Im Waldgesetz ist vorgeschrieben, dass der Wald nach Plänen zu bewirtschaften ist. Der Forstwirtschaftsplan wurde nicht vom Forstamt, sondern von einem unabhängigen Gutachter im Einvernehmen mit der Stadt erarbeitet.
Der Forstwirtschaftsplan basiert auf der durchgeführten Standorterkundung, so dass der Stadtwald seine mannigfaltigen Aufgaben und Funktionen durch die standortgemäße Bewirtschaftung bestmöglich erfüllen kann.
Laufzeit: Jahr 2010 bis 2029
Waldeinteilung: Klinge 95,9 ha
Tännig 36,8 ha
Hohenfeld 4,0 ha
Repperndorf 9,5 ha
Sickershausen 8,5 ha
S u m m e 154,7 ha
Baumarten: Im Nadelholz sind vorhanden die Fichte, Douglasie, Kiefer, Lärche. Im Laubholz sind vorhanden die Buche, Eiche, Edellaubholz (Elsbeere, Kirsche, Esche, Bergahorn, Schwarzerle, Linde), Hainbuche und sonstige (Aspe, Robinie). Die Eiche ist die vorherrschende Baumart.
(siehe hierzu beiliegende Aufstellung).
Waldzustand: Die Nadelholzanteile haben im Zeitraum 1990 bis 2009 von 34% auf 26% abgenommen. Der Anteil an Eiche ist von 57% auf 44% zurückgegangen. Die Edellaubhölzer steigerten ihre Anteile um 20%.
Die Erhöhung des Laubholzanteils ist unter den Aspekten des sich abzeichnenden Klimawandels besonders erfreulich.
Der jährliche Zuwachs an Holz ist deutlich von ca. 600 Festmeter (1990) auf 765 Festmeter (2009) = +26% angestiegen. Dies ist auf das waldbauliche Vorgehen der einzelstammweisen Nutzung, die Verbesserung der Standorte und die längeren Vegetationszeiträume zurückzuführen. Der Vorrat an stehendem Holz hat von 1990 bis 2009 um rd. 11000 Festmeter zugenommen.
Die Vorgabe der Holznutzung für die zurückliegenden Jahre von 9500 Festmeter wurde exakt erfüllt (104%).
künftiger Hiebsatz: Vom Forstsachverständigen wird dieser mit 790 Festmeter/Jahr angesetzt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Holzentnahme von ca. 5,2 Festmeter je Hektar/Jahr. Der tatsächliche Zuwachs an Holz liegt bei mindestens 6,0 Festmeter je Hektar/Jahr, so dass der Vorrat an Holz jährlich um ca. 120 Festmeter, und während der Laufzeit des Forstwirtschaftsplans um ca. 2400 Festmeter zunehmen wird. Damit wird dem Ziel der Nachhaltigkeit der Nutzung des Waldes und der Holzerzeugung bestmöglich Rechnung getragen.
Probleme: Der Wildverbiss im Stadtwald ist zu hoch, daher benötigen die Kulturen einen Zaunschutz. In Zusammenarbeit mit der Jagdbehörde (LRA KT) wurden die Abschussquoten erhöht.
Der Klimawandel stellt in den nächsten Jahrzehnten eine große Herausforderung dar. Durch das Anpassen der Bestände (mehr Eiche) und Umbau anderer Arten wird diesem Aspekt Rechnung getragen. Der Eiche kommt unter dem Aspekt des Klimawandels eine herausragende Bedeutung zu, da sie hohen Jahresdurchschnittstemperaturen und geringen Niederschlägen besonders gut angepasst ist.
Ziel: Die Ansprüche an den Stadtwald haben sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Die Bedeutung des Stadtwaldes als Erholungsraum steht im Vordergrund. Im Stadtwald erfolgt eine möglichst naturnahe Waldbehandlung unter vorrangiger Berücksichtigung der Belange des Boden-, Trinkwasser-, Naturschutzes und des Erholungswertes. Die Prinzipien der naturnahen Waldwirtschaft dienen als Grundlage für die zukünftige Waldbewirtschaftung zur Erhaltung, Entwicklung und Begründung eines naturnahen, strukturreichen und leistungsfähigen Mischwaldes.
Überprüfung: Nach 10 Jahren wird der Forstwirtschaftsplan von der Forstbehörde eingehend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Es besteht Einverständnis mit dem Forstwirtschaftsplan für die Jahre 2010 bis 2029.