Städt. Waldbesitz, Forstwirtschaftsplan

Betreff
Städt. Waldbesitz, Forstwirtschaftsplan
Vorlage
237/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Stadtwald ist nach dem Bay. Waldgesetz vorbildlich zu bewirtschaften. Die Öffentliche Hand hat für das Gemeinwohl eine besondere Verpflichtung.

 

Der Stadtwald dient im Bereich von Kitzingen zuerst zum Trinkwasserschutz und als Erholungsbereich für die Bürger. Der Wald stellt für Tiere und Pflanzen ein besonderes Gebiet dar, das erhalten werden muss. Und der Wald schützt durch seinen Bestand das Klima.

 

Im Waldgesetz ist vorgeschrieben, dass der Wald nach Plänen zu bewirtschaften ist. Der Forstwirtschaftsplan wurde nicht vom Forstamt, sondern von einem unabhängigen Gutachter im Einvernehmen mit der Stadt erarbeitet.

 

Der Forstwirtschaftsplan basiert auf der durchgeführten Standorterkundung, so dass der Stadtwald seine mannigfaltigen Aufgaben und Funktionen durch die standortgemäße Bewirtschaftung bestmöglich erfüllen kann.

 

Laufzeit:                            Jahr 2010 bis 2029

 

Waldeinteilung:              Klinge                    95,9 ha

                                           Tännig                   36,8 ha

                                           Hohenfeld              4,0 ha

                                           Repperndorf         9,5 ha

                                           Sickershausen       8,5 ha

                                           S u m m e            154,7 ha

 

Baumarten:                      Im Nadelholz sind vorhanden die Fichte, Douglasie, Kiefer, Lärche.  Im Laubholz sind vorhanden die Buche, Eiche, Edellaubholz         (Elsbeere, Kirsche, Esche, Bergahorn, Schwarzerle, Linde),                               Hainbuche und sonstige (Aspe, Robinie). Die       Eiche ist die vorherrschende Baumart.

                                           (siehe hierzu beiliegende Aufstellung).

 

Waldzustand:                  Die Nadelholzanteile haben im Zeitraum 1990 bis 2009 von 34%          auf 26% abgenommen. Der Anteil an Eiche ist von 57% auf 44%        zurückgegangen. Die Edellaubhölzer steigerten ihre Anteile um                         20%.

                                           Die Erhöhung des Laubholzanteils ist unter den Aspekten des sich                                           abzeichnenden Klimawandels besonders erfreulich.

 

                                           Der jährliche Zuwachs an Holz ist deutlich von ca. 600 Festmeter       (1990) auf 765 Festmeter (2009) = +26% angestiegen. Dies ist auf           das waldbauliche Vorgehen der einzelstammweisen Nutzung, die             Verbesserung der Standorte und die längeren                                            Vegetationszeiträume zurückzuführen. Der Vorrat an stehendem      Holz hat von 1990 bis 2009 um rd. 11000 Festmeter      zugenommen.

 

                                           Die Vorgabe der Holznutzung für die zurückliegenden Jahre von      9500 Festmeter wurde exakt erfüllt (104%).

 

 

 

 

 

 

 

 

künftiger Hiebsatz:          Vom Forstsachverständigen wird dieser mit 790 Festmeter/Jahr         angesetzt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Holzentnahme        von ca. 5,2 Festmeter je Hektar/Jahr. Der tatsächliche Zuwachs an                          Holz liegt bei mindestens 6,0 Festmeter je Hektar/Jahr, so dass                                            der Vorrat an Holz jährlich um ca. 120 Festmeter, und während der Laufzeit des Forstwirtschaftsplans um ca. 2400 Festmeter    zunehmen wird. Damit wird dem Ziel der Nachhaltigkeit der                                    Nutzung des Waldes und der Holzerzeugung bestmöglich       Rechnung getragen.

 

Probleme:                        Der Wildverbiss im Stadtwald ist zu hoch, daher benötigen die          Kulturen einen Zaunschutz. In Zusammenarbeit mit der             Jagdbehörde (LRA KT) wurden die Abschussquoten erhöht.

 

                                           Der Klimawandel stellt in den nächsten Jahrzehnten eine große                                           Herausforderung dar. Durch das Anpassen der Bestände (mehr        Eiche) und Umbau anderer Arten wird diesem Aspekt Rechnung          getragen. Der Eiche kommt unter dem Aspekt des Klimawandels                         eine herausragende Bedeutung zu, da sie hohen                                            Jahresdurchschnittstemperaturen und geringen Niederschlägen      besonders gut angepasst ist.

 

Ziel:                                    Die Ansprüche an den Stadtwald haben sich in den letzten Jahren  deutlich erweitert. Die Bedeutung des Stadtwaldes als           Erholungsraum steht im Vordergrund. Im Stadtwald erfolgt eine                      möglichst naturnahe Waldbehandlung unter vorrangiger       Berücksichtigung der Belange des Boden-, Trinkwasser-, Naturschutzes und des Erholungswertes. Die Prinzipien der                                           naturnahen Waldwirtschaft dienen als Grundlage für die        zukünftige Waldbewirtschaftung zur Erhaltung, Entwicklung und          Begründung eines naturnahen, strukturreichen und        leistungsfähigen Mischwaldes.

 

Überprüfung:                  Nach 10 Jahren wird der Forstwirtschaftsplan von der Forstbehörde eingehend überprüft und bei Bedarf angepasst.

 

                                          

 

 

 

Es besteht Einverständnis mit dem Forstwirtschaftsplan für die Jahre 2010 bis 2029.