Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm-Stadtumbau West -, Bedarfsmitteilung 2012

Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Stadtumbau West -, Bedarfsmitteilung 2012
Vorlage
274/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % aus den tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

Bei Konversionsmaßnahmen ist eine zusätzliche Förderung von 20 % (insgesamt 80 %)

aus dem Härtefond möglich.

 

Die Ziele der Maßnahmen sind, die militärischen Brachflächen nach den Handlungsfeldern des ISEK und dessen Teilfortschreibung zu entwickeln und einer neuen Nutzung und Funktion zuzuführen, sowie die strukturellen und funktionalen Mängel der Altstadt zu erfassen, neu zu bewerten und Lösungen zuzuführen.

 

 

1.      Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West 2012 wird für die Haushaltsjahre 2012 – 2015 wie folgt festgesetzt:

2012:                                      2.130.000 €

2013:                                         815.000 €

2014:                                         210.000 €

2015:                                           90.000 €

Gesamt 2012 – 2015:            3.245.000 €

 

2.      Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen wurden zur Förderung angemeldet.