1.
Begründung
und Vorschlag des Antragstellers
Schwerbehinderte Mitbürger sind mehr als alle anderen auf ihr heimatliches Umfeld angewiesen. Die Stadt Kitzingen sollte sie daher beim Erwerb eines städtischen Baugrundstückes unterstützen.
Aufgrund ihrer Behinderung entstehen in den meisten Fällen für Schwerbehinderte bei einem Neubau wesentlich höhere Baukosten.
2. Stellungnahme der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag „Ermäßigung für Schwerbehinderte“ abzulehnen.
Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, dass der Antrag dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 21.3.2007 widerspricht, der mit der Absicht gefasst wurde, durch eine gezielte Förderung junger Familien eine entsprechende Altersstruktur in den neuen Baugebieten zu erreichen und den Zuzug von Neubürgern zu bewirken. Dieser Grundsatzbeschluss wurde durch Stadtratsbeschluss vom 27.1.2011 noch einmal bestätigt.
1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt, dass der Beschluss vom 27.1.2011 „Städtische Liegenschaften – Verkauf von Bauplätzen; hier: Familienrabatt“ dahingehend ergänzt wird, dass „Schwerbehinderte beim Erwerb eines Baugrundstücks zur Erstellung von eigengenutztem Wohnraum die gleiche Ermäßigung erhalten wie Familien mit Kindern“.