Friedrich-Bernbeck-Schule - Generalsanierung

Betreff
Friedrich-Bernbeck-Schule - Generalsanierung
Hier: Vergabe der Architektenleistung sowie Fachplanungsleistungen für ELT und HLS nach einem VgV-Verhandlungsverfahren
Vorlage
2019/133
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

 

Die Friedrich-Bernbeck-Schule ist eine Wirtschaftsschule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsbild Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. Sie zählt zu den beruflichen Schulen (Berufsfachschule). Für das Schuljahr 2017/18 sind 210 Schülerinnen und Schüler gemeldet.

 

Die Schule befindet sich in einer ehemaligen Klosteranlage im Kitzinger Stadtkern. Diese Anlage ist zusammen mit der Evangelisch-Lutherischen Pfarrkirche als „Evang.-Luth. Pfarrkirche, ehem. Ursulinerinnenkirche, Saalbau mit barocker Westfassade, 1686-1699, von Antonio Petrini; mit Ausstattung; zugehörige ehem. Klostergebäude, weitgehend erneuert.“ in die bayerische Denkmalliste aufgenommen.

 

Der Ostflügel der Klosteranlage und die Stadtkirche sind im Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Kitzingen. Der andere Teil, in dem sich die Schule befindet, plus Innenhof gehört der Stadt Kitzingen.

 

Im März 2016 wurden Bauschäden im Dachstuhlbereich oberhalb der Schulräume festgestellt. Nach näheren Untersuchungen und Freilegungen wurde ein erhebliches Schadensbild im Dachgebälk sichtbar. Es zeigten sich bereits augenscheinlich erhebliche biotische Schäden an der Holzkonstruktion. Zusammen mit dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurden Voruntersuchungen durchgeführt. Ergebnis der diversen Voruntersuchungen: Der gesamte Dachstuhl der Friedrich-Bernbeck-Schule (Kaiserstraße 2, Kitzingen) weist sehr starke Schädigungen sowohl biotisch als auch konstruktiv auf und muss ganzheitlich in naher Zukunft saniert werden! 

 

 

2.    Grundsatzbeschluss Generalsanierung

 

Der Grundsatzbeschluss (2018/096) „Friedrich-Bernbeck-Schule, Dachstuhlsanierung im Rahmen der Generalsanierung des gesamten Schulgebäudes“ wurde in der Stadtratssitzung vom 17.05.2018 beschlossen. Die Generalsanierung richtet sich nach dem Raumprogramm der Wirtschaftsschule.

 

 

3.    Erfordernis eines VgV-Verfahren (Vergabeverordnung - VgV)

 

Eine Konzeptstudie mit Kostenaufstellung über die Sanierungsmöglichkeiten wurde erstellt. Hier wurden Gesamtbaukosten über 9,5 Mio € beziffert. Mit den aufgestellten Kosten wurden die voraussichtlichen Honorare der Fachplaner überprüft. Der Auftragswert bei der Architektenleistung und bei der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung übersteigt den derzeitigen Schwellenwert von 221.000 € netto. Aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes wird ein VgV-Verfahren eingeleitet. 

 

4.    VgV-Verhandlungsverfahren

 

Im Januar 2019 wurde die EU-Bekanntmachung für das Verfahren im Internet geschaltet. Im März 2019 fand die Bewerberauswahl statt und im Mai 2019 wurden die Bieterpräsentationen der jeweiligen Fachbüros durchgeführt.

 

5.    Mittelbereitstellung

 

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses vom 17.05.2018 über die Generalsanierung der Schule werden die notwendigen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan eingestellt.

 

 

6.    Weiteres Vorgehen

 

Das Architekturbüro Roth & Partner aus Kitzingen wird stufenweise mit der Ausführung des Projektes „Generalsanierung der Friedrich-Bernbeck-Schule“ beauftragt.

 

Das Büro Rennert Ingenieure aus Hof wird stufenweise mit der Ausführung des Projektes „Generalsanierung der Friedrich-Bernbeck-Schule“ für den Bereich HLS beauftragt.

 

Das Ingenieurbüro Pfister aus Würzburg wird stufenweise mit der Ausführung des Projektes „Generalsanierung der Friedrich-Bernbeck-Schule“ für den Bereich ELT beauftragt.

 

Weitere erforderliche Fachplanungen (z.B. Tragwerksplanung, Brandschutzprüfung) für die Durchführung der Maßnahme werden beauftragt.

 

Nach der erfolgreichen Vorplanung erfolgt die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Für die Sanierung der Wirtschaftsschule werden Zuschussanträge gestellt.

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Architektenvertrag (Leistungsphase 1 bis 9) wird stufenweise, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) mit dem Architekturbüro Roth und Partner aus Kitzingen abgeschlossen.

 

3.    Der Ingenieurvertrag Fachplanung HLS (Leistungsphase 1 bis 9) wird stufenweise, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) mit dem Büro Rennert Ingenieure aus Hof abgeschlossen.

 

4.    Der Ingenieurvertrag Fachplanung ELT (Leistungsphase 1 bis 9) wird stufenweise, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) mit dem Ingenieurbüro Pfister aus Würzburg abgeschlossen.

 

5.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, weitere erforderliche Fachplanungen für die Durchführung der Maßnahme zu beauftragen.