Die
Friedrich-Bernbeck-Schule ist eine Wirtschaftsschule, die eine allgemeine
Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsbild Wirtschaft und
Verwaltung vermittelt. Sie zählt zu den beruflichen Schulen (Berufsfachschule).
Für das Schuljahr 2017/18 sind 210 Schülerinnen und Schüler gemeldet.
Die
Schule befindet sich in einer ehemaligen Klosteranlage im Kitzinger Stadtkern.
Diese Anlage ist zusammen mit der Evangelisch-Lutherischen Pfarrkirche als
„Evang.-Luth. Pfarrkirche, ehem. Ursulinerinnenkirche, Saalbau mit barocker
Westfassade, 1686-1699, von Antonio Petrini; mit Ausstattung; zugehörige ehem.
Klostergebäude, weitgehend erneuert.“ in die bayerische Denkmalliste
aufgenommen.
Der
Ostflügel der Klosteranlage und die Stadtkirche sind im Eigentum der
Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Kitzingen. Der andere Teil, in dem
sich die Schule befindet, plus Innenhof gehört der Stadt Kitzingen.
Im
März 2016 wurden Bauschäden im Dachstuhlbereich oberhalb der Schulräume
festgestellt. Nach näheren Untersuchungen und Freilegungen wurde ein
erhebliches Schadensbild im Dachgebälk sichtbar. Es zeigten sich bereits
augenscheinlich erhebliche biotische Schäden an der Holzkonstruktion. Zusammen
mit dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurden Voruntersuchungen
durchgeführt. Ergebnis der diversen Voruntersuchungen: Der gesamte Dachstuhl
der Friedrich-Bernbeck-Schule (Kaiserstraße 2, Kitzingen) weist sehr starke
Schädigungen sowohl biotisch als auch konstruktiv auf und muss ganzheitlich in
naher Zukunft saniert werden!
2. Grundsatzbeschluss
Generalsanierung
Der Grundsatzbeschluss (2018/096) „Friedrich-Bernbeck-Schule, Dachstuhlsanierung im Rahmen der Generalsanierung des gesamten Schulgebäudes“ wurde in der Stadtratssitzung vom 17.05.2018 beschlossen. Die Generalsanierung richtet sich nach dem Raumprogramm der Wirtschaftsschule.
3. Erfordernis
eines VgV-Verfahren (Vergabeverordnung - VgV)
Eine Konzeptstudie mit Kostenaufstellung über die Sanierungsmöglichkeiten wurde erstellt. Hier wurden Gesamtbaukosten über 9,5 Mio € beziffert. Mit den aufgestellten Kosten wurden die voraussichtlichen Honorare der Fachplaner überprüft. Der Auftragswert bei der Architektenleistung und bei der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung übersteigt den derzeitigen Schwellenwert von 221.000 € netto. Aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes wird ein VgV-Verfahren eingeleitet.
4. VgV-Verhandlungsverfahren
Im
Januar 2019 wurde die EU-Bekanntmachung für das Verfahren im Internet
geschaltet. Im März 2019 fand die Bewerberauswahl statt und im Mai 2019 wurden
die Bieterpräsentationen der jeweiligen Fachbüros durchgeführt.
5. Mittelbereitstellung
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses vom 17.05.2018 über die Generalsanierung der Schule werden die notwendigen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan eingestellt.
6. Weiteres Vorgehen
Das Architekturbüro Roth & Partner aus Kitzingen wird stufenweise mit der Ausführung des Projektes „Generalsanierung der Friedrich-Bernbeck-Schule“ beauftragt.
Das Büro Rennert Ingenieure aus Hof wird stufenweise mit der Ausführung des Projektes „Generalsanierung der Friedrich-Bernbeck-Schule“ für den Bereich HLS beauftragt.
Das Ingenieurbüro Pfister aus Würzburg wird stufenweise mit der Ausführung des Projektes „Generalsanierung der Friedrich-Bernbeck-Schule“ für den Bereich ELT beauftragt.
Weitere erforderliche Fachplanungen (z.B. Tragwerksplanung, Brandschutzprüfung) für die Durchführung der Maßnahme werden beauftragt.
Nach der erfolgreichen Vorplanung erfolgt die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Für die Sanierung der Wirtschaftsschule werden Zuschussanträge gestellt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der Architektenvertrag (Leistungsphase 1 bis 9)
wird stufenweise, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) mit dem
Architekturbüro Roth und Partner aus Kitzingen abgeschlossen.
3.
Der Ingenieurvertrag Fachplanung HLS
(Leistungsphase 1 bis 9) wird stufenweise, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1
und 2) mit dem Büro Rennert Ingenieure aus Hof abgeschlossen.
4.
Der Ingenieurvertrag Fachplanung ELT
(Leistungsphase 1 bis 9) wird stufenweise, zunächst Stufe 1 (Leistungsphase 1
und 2) mit dem Ingenieurbüro Pfister aus Würzburg abgeschlossen.
5.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, weitere erforderliche Fachplanungen für die
Durchführung der Maßnahme zu beauftragen.