Zum Erlass der Musikschulgebührensatzung wird auf den Beschluss des Stadtrates vom 21.02.2019 und die Sitzungsvorlage Nr. 2019/065 verwiesen.
Für das Schuljahr 2020 / 2021 muss nach Auskunft der Musikschulleitung eine 2%ige Gebührenerhöhung wegen den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst vorgenommen werden. Darum wurde die Preisübersicht mit § 1 Nr. 1 der Änderungssatzung angepasst.
In § 6 musste der späteste Termin für den Antrag auf Rückerstattung auf den 30.09. abgeändert werden, damit die Erstattung noch im jeweils laufenden Kalenderjahr erfolgen kann.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Änderungssatzung zur Gebührensatzung für
die Musikschule der Stadt Kitzingen
(Musikschulgebührensatzung)
§ 1
Änderung
1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Schuljahr (01.09. – 31.08. des darauffolgenden Jahres). Sie sind jeweils vierteljährlich zu entrichten.
Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:
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Schüler aus Kitzingen und Iphofen |
Gastschüler |
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Jahresgebühr |
¼-jährlich |
Jahresgebühr |
¼-jährlich |
Elementare Musikerziehung: |
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Musik für Kleine und Große |
210,00 € |
52,50 € |
374,00 € |
93,50 € |
Musikalische Früherziehung Musikalische Grundausbildung |
280,00 € |
70,00 € |
500,00 € |
125,00 € |
Instrumentale Grundausbildung
(elementares Tastenspiel, elementares Saitenspiel) |
Gebühr je nach Gruppenstärke – siehe Gebühr Gruppenunterricht Instrumentalunterricht |
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Instrumental- und Vokal-unterricht: |
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Einzelunterricht 45 Minuten |
1.016,00 € |
254,00 € |
1.931,00 € |
482,75 € |
Einzelunterricht 30 Minuten |
717,00 € |
179,25 € |
1.392,00 € |
348,00 € |
Einzelunterricht 22,5 Minuten (in Ausnahmefällen) |
538,00 € |
134,50 € |
1.044,00 € |
261,00 € |
Gruppenunterricht 45 Minuten: |
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2er Gruppe |
538,00 € |
134,50 € |
1.044,00 € |
261,00 € |
3er Gruppe |
415,00 € |
103,75 € |
797,00 € |
199,25 € |
ab 4er Gruppe (in Ausnahmefällen) |
336,00 € |
84,00 € |
663,00 € |
165,75 € |
Ensemblefächer |
158,00 € |
39,50 € |
158,00 € |
39,50 € |
Chor, Chortheater |
74,00 € |
18,50 € |
74,00 € |
18,50 € |
Erwachsenenchor (Gastschüler) |
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160,00 € |
40,00 €“ |
2. § 6 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst: „Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des Kalenderjahres, in dem das betroffene Schuljahr geendet hat, bei der Musikschule eingegangen sein.“
§
2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2020 in Kraft.