Änderung der Musikschulgebührensatzung

Betreff
Änderung der Musikschulgebührensatzung
Vorlage
2020/035
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Zum Erlass der Musikschulgebührensatzung wird auf den Beschluss des Stadtrates vom 21.02.2019 und die Sitzungsvorlage Nr. 2019/065 verwiesen.

 

Für das Schuljahr 2020 / 2021 muss nach Auskunft der Musikschulleitung eine 2%ige Gebührenerhöhung wegen den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst vorgenommen werden. Darum wurde die Preisübersicht mit § 1 Nr. 1 der Änderungssatzung angepasst.

 

In § 6 musste der späteste Termin für den Antrag auf Rückerstattung auf den 30.09. abgeändert werden, damit die Erstattung noch im jeweils laufenden Kalenderjahr erfolgen kann.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

 

Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Kitzingen

(Musikschulgebührensatzung)

 

§ 1

Änderung

 

1.      § 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Schuljahr (01.09. – 31.08. des darauffolgenden Jahres). Sie sind jeweils vierteljährlich zu entrichten.

Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:

 

 

Schüler aus Kitzingen und Iphofen

Gastschüler

 

Jahresgebühr

¼-jährlich

Jahresgebühr

¼-jährlich

Elementare Musikerziehung:

 

 

 

 

Musik für Kleine und Große

210,00 €

52,50 €

374,00 €

93,50 €

Musikalische Früherziehung

Musikalische Grundausbildung

280,00 €

70,00 €

500,00 €

125,00 €

Instrumentale Grundausbildung (elementares Tastenspiel, elementares Saitenspiel)

Gebühr je nach Gruppenstärke – siehe Gebühr Gruppenunterricht Instrumentalunterricht

Instrumental- und Vokal-unterricht:

 

 

 

 

Einzelunterricht 45 Minuten

1.016,00 €

254,00 €

1.931,00 €

482,75 €

Einzelunterricht 30 Minuten

717,00 €

179,25 €

1.392,00 €

348,00 €

Einzelunterricht 22,5 Minuten

(in Ausnahmefällen)

538,00 €

134,50 €

1.044,00 €

261,00 €

Gruppenunterricht 45 Minuten:

 

 

 

 

2er Gruppe

538,00 €

134,50 €

1.044,00 €

261,00 €

3er Gruppe

415,00 €

103,75 €

797,00 €

199,25 €

ab 4er Gruppe

(in Ausnahmefällen)

336,00 €

84,00 €

663,00 €

165,75 €

Ensemblefächer

158,00 €

39,50 €

158,00 €

39,50 €

Chor, Chortheater

74,00 €

18,50 €

74,00 €

18,50 €

Erwachsenenchor (Gastschüler)

 

 

160,00 €

40,00 €“

 

2.      § 6 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst: „Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des Kalenderjahres, in dem das betroffene Schuljahr geendet hat, bei der Musikschule eingegangen sein.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2020 in Kraft.