Begründung:
Siehe Antrag der ödp–Stadtratsgruppe
vom 31.12.2019, eingegangen am 23.01.2020.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aufnahme ins Bay. Dorfentwicklungs-Programm ist Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen. Insofern ist der Antrag frühestens aller Voraussicht nach 2021 HH-relevant und wird in Folge dessen auch nicht in die Liste der Anträge zum HH 2020 aufgenommen.
Für den Stadtteil Etwashausen hat der Stadtrat dem 25.07.19 die Anpassung des Programmgebiets „Stadtumbau West“ und die Anwendung des Kommunalen Förderprogramms beschlossen. Damit soll v.a. im Kernbereich von Etwashausen (Mainbernheimer Str.) die Erneuerung vorangebracht werden. Inwieweit deshalb hier noch die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm sinnvoll ist, wäre zu hinterfragen.
1. Die Stadt Kitzingen stellt im
Rahmen des Bayerische Dorfentwicklungsprogramms einen Antrag für ein
Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) beim Amt für ländliche Entwicklung zur
Umsetzung von Erneuerungsmaßnahmen für die Orts- und Statteile:
- Etwashausen
- Hoheim
- Hohenfeld
- Repperndorf
- Sickershausen
2. Die Bürger*innen sind in
Absprache mit der Stadt und ggf. der Teilnehmergemeinschaften auf geeignete
Weise (z.B. in Form von Seminaren, Bürgerwerkstätten, Arbeitskreisen,
Projektgruppen) aktiv an der Vorbereitung, Planung und Ausführung der
Dorferneuerung zu beteiligen.
3. Die Multiplikator*innen der
Orts- und Stadtteilerneuerungen sollen sich durch Wahrnehmung geeigneter
Bildungsangebote sowie einschlägigem Informationsmaterial auf ihre Aufgaben
vorbereiten und weiterbilden. Entsprechende finanzielle Mittel sind bereit zu
stellen.
4. Für das Haushaltsjahr 2020 sind
die finanziellen Mittel in Höhe von 67.000,- € für die fachliche Begleitung
durch ein geeignetes Büro einzustellen und eine staatliche Förderung zu beantragen.