Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik sind die Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen der Gesundheitspflege aufgrund der Corona-Pandemie auf dem UA 5400 darzustellen, der UA wurde außerplanmäßig angelegt.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zum Schutz der Verwaltungsmitarbeiter sowie der Bevölkerung verschiedene Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich (Desinfektionsmittel, Gesichtsmasken, Spukschutz aus Acrylglas, Corona-Teststelle bei der Sickergrundhalle u. a.).
Die vom Oberbürgermeister Güntner im Wege der Dringlichkeit gemäß Art. 37 Abs. 3 GO außerplanmäßig genehmigten Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR wurden wie folgt auf die Haushaltsstellen aufgeteilt:
HSt. 5400 5204 |
Geräte, Ausstattung u. Ausrüstung |
17.000,00 EUR |
HSt. 5400 5601 |
Dienst- und Schutzkleidung |
7.000,00 EUR |
HSt. 5400 6325 |
Verbrauchsmaterial |
5.000,00 EUR |
HSt. 5400 6327 |
Sonstiger Verbrauchsbedarf |
10.000,00 EUR |
HSt. 5400 6587 |
Lizenzgebühren für Home-Office |
2.000,00 EUR |
HSt. 5400 6790 |
Innere Verrechnungen Bauhof |
6.000,00 EUR |
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47.000,00 EUR |
Die noch verbleibenden 3.000,00 EUR zzgl. der weiteren 20.000,00 EUR werden nach Ausgabenbedarf im Laufe des Jahres auf den Haushaltsstellen bereitgestellt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister im Wege der Dringlichkeit gemäß Art. 37 Abs. 3 GO für den Unterabschnitt 5400 „Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege“ (Corona-Pandemie) außerplanmäßige Mittel für das Rechnungsjahr 2020 in Höhe von 50.000,00 EUR genehmigt hat.
3. Es wird zugestimmt weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR bereitzustellen, insgesamt stehen somit 70.000,00 EUR zur Verfügung.
4. Die Deckung erfolgt durch die Deckungsreserve HSt. 9141 8500.