Mit dem Abschluss der
Zweckvereinbarung III kann nun mit der
Stadt Marktsteft die Endabrechnung für die Jahre 2010 bis 2018 erfolgen.
Die Endabrechnung ergab ein Guthaben für die Stadt Marktsteft aus
geleisteten Abschlagszahlungen auf Betriebskosten in Höhe von 173.588,20 €. Das
Guthaben wird mit der 5. Anteilszahlung für das Handlungskonzept verrechnet.
Da es sich um Guthaben aus Abschlagszahlungen der Jahre 2013 bis 2018 handelt, muss die Summe in 2020 als Ausgabe bereitgestellt werden, damit eine buchungstechnische Verrechnung mit der offenen Forderung erfolgen kann.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2020 bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 7080 6721 |
Kläranlage Kitzingen -
Unterhalt und Betrieb - Erstattungen an Partner-gemeinden - |
0,00 € |
173.589,00 € |
wird genehmigt.
Die Deckung erfolgt durch die Deckungsreserve (HSt. 9141 8500).