Ehrengrab für Altoberbürgermeister Rudolf Schardt

Betreff
Ehrengrab für Altoberbürgermeister Rudolf Schardt
Vorlage
2020/189
Aktenzeichen
32-554
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Herr Altoberbürgermeister Rudolf Schardt ist am 15.10.2019 in Kitzingen verstorben und wurde im Alten Friedhof, Abt. II – Nr. 29, bestattet. Auf Bitte der Hinterbliebenen soll das Grab als Ehrengrab eingerichtet werden.

 

Gemäß § 24 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung i. V. m. § 2 Abs. 4 der Satzung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt die Stadt für besonders verdiente Bürger bis auf Widerruf kostenlose Grabstätten bereit und regelt die Rechte an diesen Grabstätten sowie die Grabunterhaltung im Einzelfall. Dem Stadtrat bleibt vorbehalten, durch Beschluss im Einzelfall ein Ehrengrab bereitzustellen. Herrn Altoberbürgermeister Rudolf Schardt wurde am 31.10.1991 das Ehrenbürgerrecht verliehen.

 

In der Stadtratssitzung am 17.10.2019 hat Oberbürgermeister Müller das Vorgehen hierzu dem Gremium erläutert. Die Mehrheit des Stadtrates hatte keine Einwendungen. Eine entsprechende Beschlussfassung ist jedoch noch nötig.

 

Die Hinterbliebenen von Altoberbürgermeister Schardt haben zwischenzeitlich einen Kostenvoranschlag für die Errichtung eines Grabmals vorgelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.384,67 €.

 

Im Haushalt 2020 stehen auf HH-Stelle 1.7520.9581 insgesamt 6.000 € an Mitteln zur Verfügung. Die Vorlage eines Vergleichsangebots ist entbehrlich, wenn die Hinterbliebenen selbst den Auftrag an den Steinmetz erteilen und die Stadt Kitzingen durch Zusage die Kosten übernimmt. Weiterhin wurden im Haushalt 2019 bereits die inneren Verrechnungen für den Graberwerb in Höhe von 1.960 € auf HH-Stelle 0.7511.1691 bzw. 0.7520.6791 verbucht.

 

Das Grabrecht und dessen Pflege wird erstmals für die Dauer der Ruhefrist von 20 Jahren (Ablauf: 23.10.2039) von der Stadt Kitzingen übernommen. Danach ist eine neue Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise notwendig (weitere Bereitstellung als Ehrengrab bzw. Umwandlung in ein Familiengrab durch Übertragung auf die Angehörigen).

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Für den verstorbenen Altoberbürgermeister Rudolf Schardt wird das Grab Nr. 29 in der II. Abteilung im Alten Friedhof als Ehrengrab gemäß § 24 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung bereitgestellt.

 

  1. Die Stadt Kitzingen übernimmt nach Auftragserteilung durch die Angehörigen die Kosten für die Herstellung des Grabsteins und der Einfassung in Höhe von 4.384,67 € (brutto).

 

  1. Das Grabrecht an dieser Grabstätte wird für die Dauer der Ruhefrist (bis 22.10.2039) von der Stadt Kitzingen wahrgenommen.

 

  1. Die Stadt übernimmt die Pflege des Grabes auf die Dauer der Ruhefrist (bis 22.10.2039).

 

  1. Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt 2020 unter HH-Stelle 1.7520.9581 zur Verfügung.