Gebührenbedarf der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen

Betreff
Gebührenbedarf der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen
Vorlage
2020/192
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Stadt Kitzingen betreibt den Alten Friedhof (mit Leichenhalle), den Neuen Friedhof (mit Leichenhalle, Kühlanlage und Sezierraum), die Friedhöfe in Etwashausen und Hoheim jeweils mit Leichenhalle sowie die Friedhöfe Hohenfeld und Repperndorf.

 

Für die Bestattungseinrichtung sollen kostendeckende nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Gebühren erhoben werden (Kostenrechnende Einrichtung). Nach Art. 8 Abs. 4 KAG sind die Gebühren nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem der Gebührenpflichtige die öffentliche Einrichtung benutzt.

 

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2011 - 2015 hatte der Bayer. Kommunale Prüfungsverband empfohlen, den Gebührenbedarf der Friedhöfe durch eine Gebührenkalkulation nach Maßgabe des Art. 8 KAG zu überprüfen. Der Kostendeckungsgrad wurde bisher durch einen Abgleich der Einnahmen und Ausgaben errechnet. Die Gebührenanpassungen erfolgten pauschal. Zuletzt wurden die Friedhofsgebühren im Jahr 2007 um 2 % erhöht. Der BKPV wurde beauftragt, den Gebührenbedarf für die Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen neu zu ermitteln.

 

Die nötigen Anpassungen der Friedhofsgebühren sind auf Basis der Zahlen der letzten Jahre (Nachkalkulation) sowie prognostisch für die nächsten vier Jahre (Vorauskalkulation) errechnet worden. Sie stellen allein auf Kostendeckung und nicht Gewinnerzielung ab.

 

Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören die Betriebskosten (Personal-, Fremd- und Sachkosten), die Kosten der Verwaltung sowie eine angemessene Abschreibung und Verzinsung. Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre (2021 bis 2024).

 

Grundlage für die durch den BKPV erstellte Kalkulation bilden die Gebührenpositionen der aktuellen Friedhofsgebührensatzung, die Planansätze für das Haushaltsjahr 2020, die Rechnungsergebnisse für 2019, die Anlagennachweise 2018, die Aufstellung zum konkreten Arbeitsaufwand der Friedhofsgärtner sowie die von der Friedhofsverwaltung geführte Bestattungsstatistik mit Stand 31.12.2019.

 

Deutliche Auswirkung auf die Gebührenentwicklung haben die Kosten für die General-sanierung des Neuen Friedhofs (Kalkulatorische Kosten). Hier wurde seit 2017 investiert, um die baulichen Anlagen des Neuen Friedhofs als würdevollen Ort des Abschiedes zu erhalten und zu optimieren. Mit dem neu geschaffenen Abschiedsraum hat sich auch ein neuer Gebührentatbestand ergeben, für den eine eigene Gebühr zu ermitteln war.

 

Während bei den meisten Bestattungsleistungen der Gebührenbedarf gestiegen ist, hat sich bei einigen Leistungen der Gebührenbedarf deutlich verringert wie aus der Anlage Ver-gleichsübersicht zu entnehmen ist (z.B. „Grüfte“ oder „Arbeitsleistung für Beisetzung einer Urne“). Gebührenmindernd wirkt sich der Anteil für die Funktion als sogenanntes „öffentliches Grün“ mit rund 71.000 € aus.

 

Im Nachgang zur heutigen Beschlussfassung wird durch das Amt 3 eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung veranlasst. Die neue Gebührensatzung wird dann ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.

 

Steuerlicher Hinweis:

Die zu beschließenden Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer. Durch die Änderung des

§ 2 b UStG könnte es jedoch sein, dass einzelne Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden (Leistungen die keinen hoheitlichen Charakter aufweisen, z.B. Nutzung Leichenhaus da es auch private Anbieter gibt). Die mögliche Erhebung ist im Rahmen der Änderungssatzung für die Friedhofsgebühren zu berücksichtigen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebühren) werden mit Wirkung ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grabgebühren

a) Familiengräber

1 einfache Grabstelle

pro Jahr

51,00 €

1 zweifache Grabstelle

pro Jahr

76,00 €

1 dreifache Grabstelle

pro Jahr

127,00 €

1 vierfache Grabstelle

pro Jahr

153,00 €

b) Familiengräber an der Mauer

1 einfache Grabstelle

pro Jahr

51,00 €

1 zweifache Grabstelle

pro Jahr

76,00 €

1 dreifache Grabstelle

pro Jahr

127,00 €

1 vierfache Grabstelle

pro Jahr

153,00 €

c) Familiengräber mit Überbreiten

1 sechsfache Grabstelle

pro Jahr

216,00 €

1 achtfache Grabstelle

pro Jahr

289,00 €

d) Familien-Urnengräber

pro Jahr

60,00 €

e) Urnennischen

im Urnenhain des Alten Friedhofs

pro Jahr

116,00 €

in Urnenstelen im Alten Friedhof

pro Jahr

105,00 €

in Urnenanlagen im Neuen Friedhof

pro Jahr

116,00 €

f) Urneneinzelgräber im Alten Friedhof an der Mauer

pro Jahr

108,00 €

g) Urneneinzelgräber in den Urnengärten im Alten Friedhof

pro Jahr

108,00 €

h) Urneneinzelgräber auf den Friedwiesen

pro Jahr

31,00 €

i) Urneneinzelgräber an Bäumen im Neuen Friedhof

pro Jahr

31,00 €

j) Reihengräber

1 Grabstelle (Erwachsene u. Kinder über 7 Jahre; Nutzungsdauer 15 J.)

einmalig

44,00 €

1 Grabstelle (Kinder bis zu 7 Jahren; Nutzungsdauer 10 Jahre)

einmalig

32,00 €

1 Grabstelle (Tot- und Fehlgeburten; Nutzungsdauer 10 Jahre)

einmalig

32,00 €

k) Grüfte

1 vierfache Grabstelle

pro Jahr

178,00 €

1 sechsfache Grabstelle

pro Jahr

255,00 €

l) Urnengräber im Stelengarten Neuer Friedhof

Urneneinzelgräber

pro Jahr

37,00 €

Urnenerdgräber für zwei Urnen

pro Jahr

62,00 €

m) Urnengräber für Beisetzungen von Urnen in Gräbern mit

pro Jahr

57,00 €

künstlerisch oder geschichtlich wertvollen Grabmalen

 

2. Grabmalfundamente, Steinplatten und Pflastersteine

 als Grababgrenzungen

a) Familiengräber

1 zweifache Grabstelle

einmalig

238,00 €

1 vierfache Grabstelle

einmalig

358,00 €

b) Urnengräber im Friedhof Hoheim und im Friedhof Hohenfeld

einmalig

167,00 €

c) Reihengräber

einmalig

214,00 €

3. Leichenhausgebühren

Benutzung der Trauerhalle zur Durchführung einer Trauerfeier

220,00 €

Nutzung des Abschiedsraumes

 

 

 

110,00 €

Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Kühlanlage

pro Tag

45,00 €

Benutzung der Tiefkühlung

pro Tag

68,00 €

Nutzung des Sezierraum

pro Tag

109,00 €

4. Gebühren für Arbeitsleistungen

a) Grabherstellung (Aushebung, Schließung des Grabes, Erdabfuhr)

aa) für Erwachsene und Kinder über 7 Jahre

898,00 €

bb) für Kinder bis zu 7 Jahre

336,00 €

cc) Beisetzung einer Urne

in einem Erdgrab

112,00 €

auf den Friedwiesen, in den Urnengärten und an Bäumen

112,00 €

in einer Urnennische

56,00 €

dd) Tieferlegung Sarg

Erwachsene und Kinder über 7 Jahre

126,00 €

Kinder bis 7 Jahre

56,00 €

b) Mithilfe des Friedhofwärters beim Öffnen und Schließen von Grüften

84,00 €

c) Bestattung einer Tot- oder Fehlgeburt

56,00 €

d) Sarg- bzw. Leichenträger je Mann und Gang

56,00 €

e) Gebühr für einen Urnenträger

56,00 €

f) Gebühr für eine städtische Aufsichtsperson

56,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Abräumung freigegebener Grabstätten durch die Stadt

a) Gräber bis 1,20 m Breite

336,00 €

b) Gräber ab 1,21 m Breite

505,00 €

c) Entfernen einer Urnenplatte

42,00 €

d) Entfernen Steinplatte von Urnengemeinschaftsgrab im Alten Friedhof

42,00 €

e) Entfernen eines Metallschildes eines Urneneinzelgrabes

28,00 €

6. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen

Ausgrabungen/Umbettungen

eines Verstorbenen während der Ruhezeit

1.179,00 €

von Gebeinen

1.066,00 €

Ausgraben einer Urne

65,00 €