Die Stadt Kitzingen betreibt den Alten Friedhof (mit Leichenhalle), den Neuen Friedhof (mit Leichenhalle, Kühlanlage und Sezierraum), die Friedhöfe in Etwashausen und Hoheim jeweils mit Leichenhalle sowie die Friedhöfe Hohenfeld und Repperndorf.
Für die Bestattungseinrichtung sollen kostendeckende nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Gebühren erhoben werden (Kostenrechnende Einrichtung). Nach Art. 8 Abs. 4 KAG sind die Gebühren nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem der Gebührenpflichtige die öffentliche Einrichtung benutzt.
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2011 - 2015 hatte der Bayer. Kommunale Prüfungsverband empfohlen, den Gebührenbedarf der Friedhöfe durch eine Gebührenkalkulation nach Maßgabe des Art. 8 KAG zu überprüfen. Der Kostendeckungsgrad wurde bisher durch einen Abgleich der Einnahmen und Ausgaben errechnet. Die Gebührenanpassungen erfolgten pauschal. Zuletzt wurden die Friedhofsgebühren im Jahr 2007 um 2 % erhöht. Der BKPV wurde beauftragt, den Gebührenbedarf für die Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen neu zu ermitteln.
Die nötigen Anpassungen der Friedhofsgebühren sind auf Basis der Zahlen der letzten Jahre (Nachkalkulation) sowie prognostisch für die nächsten vier Jahre (Vorauskalkulation) errechnet worden. Sie stellen allein auf Kostendeckung und nicht Gewinnerzielung ab.
Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören die Betriebskosten (Personal-, Fremd- und Sachkosten), die Kosten der Verwaltung sowie eine angemessene Abschreibung und Verzinsung. Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre (2021 bis 2024).
Grundlage für die durch den BKPV erstellte Kalkulation bilden die Gebührenpositionen der aktuellen Friedhofsgebührensatzung, die Planansätze für das Haushaltsjahr 2020, die Rechnungsergebnisse für 2019, die Anlagennachweise 2018, die Aufstellung zum konkreten Arbeitsaufwand der Friedhofsgärtner sowie die von der Friedhofsverwaltung geführte Bestattungsstatistik mit Stand 31.12.2019.
Deutliche Auswirkung auf die Gebührenentwicklung haben die Kosten für die General-sanierung des Neuen Friedhofs (Kalkulatorische Kosten). Hier wurde seit 2017 investiert, um die baulichen Anlagen des Neuen Friedhofs als würdevollen Ort des Abschiedes zu erhalten und zu optimieren. Mit dem neu geschaffenen Abschiedsraum hat sich auch ein neuer Gebührentatbestand ergeben, für den eine eigene Gebühr zu ermitteln war.
Während bei den meisten Bestattungsleistungen der Gebührenbedarf gestiegen ist, hat sich bei einigen Leistungen der Gebührenbedarf deutlich verringert wie aus der Anlage Ver-gleichsübersicht zu entnehmen ist (z.B. „Grüfte“ oder „Arbeitsleistung für Beisetzung einer Urne“). Gebührenmindernd wirkt sich der Anteil für die Funktion als sogenanntes „öffentliches Grün“ mit rund 71.000 € aus.
Im Nachgang zur heutigen Beschlussfassung wird durch das Amt 3 eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung veranlasst. Die neue Gebührensatzung wird dann ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.
Steuerlicher Hinweis:
Die zu beschließenden Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer. Durch die Änderung des
§ 2 b UStG könnte es jedoch sein, dass einzelne Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden (Leistungen die keinen hoheitlichen Charakter aufweisen, z.B. Nutzung Leichenhaus da es auch private Anbieter gibt). Die mögliche Erhebung ist im Rahmen der Änderungssatzung für die Friedhofsgebühren zu berücksichtigen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebühren) werden mit Wirkung ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grabgebühren |
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a) Familiengräber |
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1 einfache Grabstelle |
pro Jahr |
51,00 € |
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1 zweifache Grabstelle |
pro Jahr |
76,00 € |
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1 dreifache Grabstelle |
pro Jahr |
127,00 € |
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1 vierfache Grabstelle |
pro Jahr |
153,00 € |
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b) Familiengräber an der Mauer |
|||||||
1 einfache Grabstelle |
pro Jahr |
51,00 € |
|||||
1 zweifache Grabstelle |
pro Jahr |
76,00 € |
|||||
1 dreifache Grabstelle |
pro Jahr |
127,00 € |
|||||
1 vierfache Grabstelle |
pro Jahr |
153,00 € |
|||||
c) Familiengräber mit Überbreiten |
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1 sechsfache Grabstelle |
pro Jahr |
216,00 € |
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1 achtfache Grabstelle |
pro Jahr |
289,00 € |
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d) Familien-Urnengräber |
pro Jahr |
60,00 € |
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e) Urnennischen |
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im Urnenhain des Alten Friedhofs |
pro Jahr |
116,00 € |
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in Urnenstelen im Alten Friedhof |
pro Jahr |
105,00 € |
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in Urnenanlagen im Neuen Friedhof |
pro Jahr |
116,00 € |
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f) Urneneinzelgräber im Alten Friedhof an der Mauer |
pro Jahr |
108,00 € |
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g) Urneneinzelgräber in den Urnengärten im Alten Friedhof |
pro Jahr |
108,00 € |
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h) Urneneinzelgräber auf den Friedwiesen |
pro Jahr |
31,00 € |
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i) Urneneinzelgräber an Bäumen im Neuen Friedhof |
pro Jahr |
31,00 € |
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j) Reihengräber |
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1 Grabstelle (Erwachsene u. Kinder über 7 Jahre; Nutzungsdauer
15 J.) |
einmalig |
44,00 € |
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1 Grabstelle (Kinder bis zu 7 Jahren; Nutzungsdauer 10 Jahre) |
einmalig |
32,00 € |
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1 Grabstelle (Tot- und Fehlgeburten; Nutzungsdauer 10 Jahre) |
einmalig |
32,00 € |
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k) Grüfte |
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1 vierfache Grabstelle |
pro Jahr |
178,00 € |
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1 sechsfache Grabstelle |
pro Jahr |
255,00 € |
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l) Urnengräber im Stelengarten Neuer Friedhof |
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Urneneinzelgräber |
pro Jahr |
37,00 € |
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Urnenerdgräber für zwei Urnen |
pro Jahr |
62,00 € |
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m) Urnengräber für Beisetzungen von Urnen in Gräbern mit |
pro Jahr |
57,00 € |
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künstlerisch oder geschichtlich wertvollen Grabmalen |
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2. Grabmalfundamente, Steinplatten und Pflastersteine |
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als
Grababgrenzungen |
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a) Familiengräber |
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1 zweifache Grabstelle |
einmalig |
238,00 € |
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1 vierfache Grabstelle |
einmalig |
358,00 € |
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b) Urnengräber im Friedhof Hoheim und im Friedhof
Hohenfeld |
einmalig |
167,00 € |
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c) Reihengräber |
einmalig |
214,00 € |
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3. Leichenhausgebühren |
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Benutzung der Trauerhalle zur Durchführung einer Trauerfeier |
220,00 € |
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Nutzung des Abschiedsraumes |
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110,00 € |
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Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Kühlanlage |
pro Tag |
45,00 € |
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Benutzung der Tiefkühlung |
pro Tag |
68,00 € |
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Nutzung des Sezierraum |
pro Tag |
109,00 € |
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4. Gebühren für Arbeitsleistungen |
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a) Grabherstellung (Aushebung, Schließung des Grabes,
Erdabfuhr) |
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aa) für Erwachsene und Kinder über 7 Jahre |
898,00 € |
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bb) für Kinder bis zu 7 Jahre |
336,00 € |
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cc) Beisetzung einer Urne |
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in einem Erdgrab |
112,00 € |
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auf den Friedwiesen, in den Urnengärten und an Bäumen |
112,00 € |
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in einer Urnennische |
56,00 € |
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dd) Tieferlegung Sarg |
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Erwachsene und Kinder über 7 Jahre |
126,00 € |
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Kinder bis 7 Jahre |
56,00 € |
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b) Mithilfe des Friedhofwärters beim Öffnen und Schließen
von Grüften |
84,00 € |
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c) Bestattung einer Tot- oder Fehlgeburt |
56,00 € |
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d) Sarg- bzw. Leichenträger je Mann und Gang |
56,00 € |
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e) Gebühr für einen Urnenträger |
56,00 € |
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f) Gebühr für eine städtische Aufsichtsperson |
56,00 € |
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5. Abräumung freigegebener Grabstätten durch die Stadt |
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a) Gräber bis 1,20 m Breite |
336,00 € |
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b) Gräber ab 1,21 m Breite |
505,00 € |
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c) Entfernen einer Urnenplatte |
42,00 € |
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d) Entfernen Steinplatte von Urnengemeinschaftsgrab im
Alten Friedhof |
42,00 € |
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e) Entfernen eines Metallschildes eines Urneneinzelgrabes |
28,00 € |
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6. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen |
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Ausgrabungen/Umbettungen |
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eines Verstorbenen während der Ruhezeit |
1.179,00 € |
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von Gebeinen |
1.066,00 € |
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Ausgraben einer Urne |
65,00 € |