Ein- und Überblick zu den städtischen Wohnungen - Antrag der CSU - Fraktion vom 15.07.2020

Betreff
Ein- und Überblick zu den städtischen Wohnungen
Antrag der CSU - Fraktion vom 15.07.2020
Vorlage
2020/195
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Ziel ist es, einen Überblick über die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der städtischen Wohngebäude zu erhalten. Diese gilt es dann zeitnah konkret zu beschließen und deren finanzielle Mittel im Haushalt 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bereitzustellen sowie die notwendigen personellen Ressourcen einzuplanen und zur Verfügung zu stellen.

 

Der CSU- Fraktion ist es aufgrund der aktuellen Wohnungsmarktsituation in Kitzingen wichtig, leerstehende städtische Wohnungen ehestmöglich wohnungssuchenden Bürgern zur Verfügung zu stellen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen konkret anzupacken und zu planen. Ebenso soll der bestehende Beschluss zur Neuausrichtung des Notwohngebietes finanziell und personell grob erörtert werden.

 

 

Siehe auch Antrag entsprechend Anlage 1.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Stadtverwaltung von Kitzingen, hier das Bauamt hat bereits am 19.07.2019 eine vollständige Übersicht über die städtischen Wohnungen in Form eines Exposés erarbeitet und dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Inzwischen sind verschiedene Vorhaben realisiert bzw. umgesetzt worden, über die im Rahmen der o.g. Sondersitzung des Stadtrates berichtet werden kann. 

 

Nach aktuellen Stand gibt es in den Wohnungen der Stadt Kitzingen keine Leerstände. Der Bereich Galgenwasen 13-20 ist für die einfache Herrichtung bis auf 3 Wohnungen leergezogen. Gleiches gilt für die Rosenstraße. Eine Vermietung der leeren Wohnungen erfolgt erst nach der Sanierung des Gebäudes.

 

Die Abstimmung mit Frau Hick (Bau GmbH) ergab, dass auch hier entsprechende Übersichten über den Wohnungsbestand vorliegen und diese dem Stadtrat zur Verfügung gestellt werden können. Eine gemeinsame Abstimmung, wie vom Antragsteller vorgeschlagen, kann gemeinsam mit Frau Hick im 4. Quartal 2020 erfolgen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Ein- und Überblick zu den städtischen Wohnungen, zu Leerstand etc., um den erforderlichen Sanierungsbedarf zu erfahren und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Beratung im Rahmen einer Sondersitzung im 4. Quartal 2020 (Okt./Nov.).