Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Sozialer Zusammenhalt; Bedarfsmitteilung 2021

Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Sozialer Zusammenhalt;
Bedarfsmitteilung 2021
Vorlage
2020/199
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Programmstruktur der Bund-Länder-Städtebauförderung wurde ab dem Programmjahr 2020 grundlegend verändert. Statt in den bisherigen sechs Förderprogrammen werden   künftig Mittel in drei neuen Förderprogrammen bereitgestellt. Die Stadt Kitzingen wurde vom bisherigen Programm „Soziale Stadt“ in das neue Programm „Sozialer Zusammenhalt“ überführt.

 

Die in der Bedarfsmitteilung aufgeführten Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % der tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes in Verbindung mit dem Quartiersmanagement zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen

 

2009 wurde der Stadtteil Kitzingen-Siedlung in das Bund-Länder-Städtebau-förderungsprogramm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008   erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung „Meine Siedlung - Unser Kitzingen“, das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

 

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Nachteile des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils in die Gesamtstadt gestärkt werden, um diese in ihren Versorgungsaufgaben als Mittelzentrum zu fördern.

 

Aufgrund der Änderung von örtlichen und gesamtstädtischen Bedingungen und Erfordernissen wurde das Integrierte Handlungskonzept 2016 und 2017 fortgeschrieben. Die Evaluation ergab zum einen, dass durch die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wie der Spielplatz am Kleistplatz und die Etablierung des Stadtteilzentrums sowie die Veranstaltungen, wie Ramadama und Winterzauber wesentlich zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils beigetragen haben. Zum anderen wurde aber auch deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Als Schlüsselprojekte für die weitere Quartiersentwicklung sind die Entwicklung der öffentlichen Freizeit- und Grünflächen, die Stärkung des Zentrums und die Neukonzeption des sogenannten Notwohngebietes im IHK-Bericht genannt.

 

Mit dem Quartiersmanagement gibt es eine Stelle, die die Bürger in ihrem Engagement bei Projekten und Veranstaltungen unterstützt und mit dem Bürgerarbeitskreis einen regelmäßigen Austausch ermöglicht, um die Kommunikation zwischen Bürger, Verwaltung und Politik zu verbessern. Durch die Beteiligung verschiedener Akteure, wie Vereine, Verbände und soziale Träger, erhält die Erneuerung des Stadtteils eine breite Akzeptanz.

1.      Ordnungsmaßnahmen

 

1.1   Sanierung Grünfläche Königsberger Straße / Maßnahme G4

Entwicklung früherer Ami-Spielplatz

Für die Grünfläche an der Königsberger Straße (Ecke Böhmerwald- und Ernst-Reuter-Str.) wurde mit den BürgerInnen eine neue Gestaltung entworfen. Aufgrund der guten Versorgung mit Spielgeräten in der Siedlung-Süd soll der Platz nicht wieder als reiner Spielplatz genutzt werden. Der Bürgerarbeitskreis hatte sich für eine naturnahe Gestaltung mit heimischen Stauden und Gehölzen und einem Karussell ausgesprochen. Im Vordergrund sollen die Begegnung aller Generationen und die Barrierefreiheit stehen. Der Gestaltungsentwurf ist im Rahmen des Grünflächenkonzeptes für die Siedlung weitgehend bestätigt worden und wird dann in die Umsetzung gehen.

 

1.2. Neugestaltung Spielplatz Karlsbader Straße

Unter Beteiligung der BürgerInnen soll der Spielplatz neu gestaltet werden: Im Rahmen des Grünflächenkonzeptes wurde die Funktionalität der Fläche durch das Planungsbüro überprüft. Der bisherige Spielplatz soll durch Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Generationen ergänzt werden. Im Rahmen des Bürgerarbeitskreises werden Wünsche und Ideen gesammelt und anschließend realisiert.

 

1.3. Naherholungsbereich Sickergrund/ Maßnahme G1

Auf Grundlage des aktuell erstellten Grünflächenkonzeptes für den Sickergrund soll dieser als Naherholungsgebiet für Sport, Freizeit und Familie entwickelt werden. Dazu gehört die möglichst barrierefreie Durchwegung, die Renaturierung des Sickerbaches, die Anlage eines Kräutergartens und weiterer Begegnungsflächen unter Beteiligung der Schulen, Kindergärten und Altenheime zur Stärkung der Gemeinschaft und des ehrenamtlichen Engagements.

 

1.4. Neugestaltung Sickershäuser Straße

Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Teilabschnitt der Sickershäuser Straße soll zum einen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch die Neuanlage von 16 Stellplätzen in Schrägaufstellung realisiert werden. Ziel ist es, somit einerseits die       Sicherheit beim Ein- und Aussteigen der Kinder des Kindergartens St. Vinzenz zu erhöhen, andererseits zusätzliche Parkmöglichkeiten z. B. für Besucher der Senioreneinrichtung, die derzeit nicht an anderer Stelle möglich sind, zu schaffen. Zudem soll die        Sicherheit für Fußgänger durch die Anlage eines zusätzlichen Gehwegs auf der Südseite erhöht werden.

2.      Sonstige Maßnahmen

 

2.1  Verfügungs- und Investitionsfonds

Auf Anregung der Regierung von Unterfranken ist vorgesehen, den bisherigen Verfügungs- und Investitionsfonds zu einem Fonds zusammenzulegen.

Aufgrund des bereits bewilligten Investitionsfonds bis 2021 soll die Zusammenlegung der beiden Fonds für das Programmjahr 2022 vorgenommen werden.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt wird für die Haushaltsjahre 2021 - 2024 wie folgt festgesetzt:

 

2021:                                                 230.000 €

2022:                                                 300.000 €

2023:                                                   50.000 €

2024:                                                 100.000 €

Gesamt 2021 - 2024:                        680.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.