Einziehung von Teilflächen Am Wilhelmsbühl

Betreff
Einziehung von Teilflächen Am Wilhelmsbühl
Vorlage
2020/206
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Das bestehende Baugebiet „Am Wilhelmsbühl“ soll erweitert werden. Das Projekt wird durch einen privaten Investor realisiert.

 

In den Umgriff des Baugebietes fallen öffentlich gewidmete Flächen.

Folgende Teilflächen müssen eingezogen werden:

a)    Teilfläche aus Fl.Nr. 1735/1, öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut

b)    Teilflächen aus Fl.Nr. 1499, Am Wilhelmsbühl, als „Ortsstraße“ gewidmet.

(siehe beiliegender Lageplan Anlage 1 – rot markierte Flächen)

 

  1. Da diese Flächen an den privaten Investor verkauft werden sollen, ist das Einziehungsverfahren nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG aus Gründen des öffentlichen Wohls einzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1735/1, Nähe am Wilhelmsbühl, sowie für zwei Teilflächen der Ortsstraße Fl.Nr. 1499, Am Wilhelmsbühl, ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.