Bereits im Jahr 2018 bewarb sich die Stadt Kitzingen für das
Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur „(Projektaufruf 2018) mit der Maßnahme
„Generalsanierung der Dreifachsporthalle im Sickergrund öffentlicher
Nutzungsanteil.
Die Stadt Kitzingen wurde jedoch nicht ins Förderprogramm aufgenommen.
Der Bundeshaushalt stellte im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 200 Mio. Euro
für das Förderprogramm zur Verfügung.
Mit Schreiben vom 12. August 2020 teilte der Bayerische Städtetag mit,
dass das Bundesförderprogramm für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereich Sport, Jungend und Kultur“ um weitere 600 Millionen Euro
aufgestockt wird. Kommunen, die eine Bewerbung beim Projektaufruf 2018 eingereicht
haben und nicht in das Förderprogramm aufgenommen wurden, können erneut ihre
Bewerbung aktualisiert einreichen.
Das Bundesförderprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur fördert die Kosten für die Maßnahmen der
Sanierung des öffentlich genutzten Anteils an Sporthallen (Dreifachsporthalle
51 % - öffentlicher Anteil durch Vereine) mit 45 % der zuwendungsfähigen
Kosten.
Voraussetzung für die
Förderung ist eine Bewerbung mit Stadtratsbeschluss zur Teilnahme am
Projektaufruf 2020 und dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Da sich die Generalsanierung der Dreifachsporthalle verzögert hat,
besteht für die Stadt Kitzingen die Möglichkeit mit einer aktualisierten
Bewerbung am Projektaufruf 2020 teilzunehmen.
Für die Auswahl der Projekte sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- besondere regionale oder überregionale
Wahrnehmbarkeit
- begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen
Zusammenhalt und zur sozialen Integration in der Kommune
- erhebliches und überdurchschnittliches
Investitionsvolumen
- Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, lange
Nutzbarkeit
- städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld
- überdurchschnittliche fachliche Qualität,
insbesondere hinsichtlich des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen
Integration einschließlich Barrierefreiheit und Klimaschutz)
- hohes Innovationspotenzial
Der Bundeszuschuss soll zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro pro Projekt
liegen.
Bei der Regierung von Unterfranken wurde bereits der Zuwendungsantrag
für die Generalsanierung eingereicht. Die Regierung von Unterfranken fördert
nur die Sanierungskosten für den schulisch genutzten Anteil (49 %) an der
Dreifachsporthalle.
Folgende Förderung wurde nach Antragsprüfung von der Regierung von
Unterfranken in Aussicht gestellt.
Gesamtkosten der Maßnahme: 15.298.878
€
davon zuwendungsfähige Kosten: 14.441.328
€
Anteil Sporthalle für Schulsport 49 %
7.076.251 €
Kostenhöchstwert: 6.474.900 €
Vorsteuer in Abzug gebracht
5.441.092 €
Fördersatz 60 % x 5.441.092 € = 3.264.655
€
Mögliche Förderung bei
Aufnahme ins Bundesförderprogramm:
Gesamtkosten der Maßnahme: 15.298.878
€
davon zuwendungsfähige Kosten: 14.441.328
€
Anteil Sporthalle für Öffentlichkeit (Vereine) 51 % 7.365.077 €
Vorsteuer in Abzug gebracht
6.189.140 €
Fördersatz 45 % x 6.189.140 € = 2.785.000
€
Die Veröffentlichung der ausgewählten Kommunen erfolgt im 1. Quartal
2021. Danach erfolgt die Erstellung des Zuwendungsantrags und dessen Prüfung.
Für den Fall, dass die Maßnahme der Stadt Kitzingen ausgewählt wird,
würde sich die Generalsanierung der Dreifachsporthalle um ca. 1 Jahr
verschieben.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen nimmt am Projektaufruf
2020 des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jungend und Kultur“ mit folgender Maßnahme teil:
„Generalsanierung der Dreifachsporthalle im
Sickergrund „öffentlicher Nutzungsanteil“