Teilnahme am Projektaufruf 2020 für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Generalsanierung der Dreifachsporthalle im Sickergrund

Betreff
Teilnahme am Projektaufruf 2020 für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Generalsanierung der Dreifachsporthalle im Sickergrund
Vorlage
2020/208
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Bereits im Jahr 2018 bewarb sich die Stadt Kitzingen für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur „(Projektaufruf 2018) mit der Maßnahme „Generalsanierung der Dreifachsporthalle im Sickergrund öffentlicher Nutzungsanteil.

 

Die Stadt Kitzingen wurde jedoch nicht ins Förderprogramm aufgenommen.

 

Der Bundeshaushalt stellte im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 200 Mio. Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.

 

Mit Schreiben vom 12. August 2020 teilte der Bayerische Städtetag mit, dass das Bundesförderprogramm für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jungend und Kultur“ um weitere 600 Millionen Euro aufgestockt wird. Kommunen, die eine Bewerbung beim Projektaufruf 2018 eingereicht haben und nicht in das Förderprogramm aufgenommen wurden, können erneut ihre Bewerbung aktualisiert einreichen.

 

Das Bundesförderprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur fördert die Kosten für die Maßnahmen der Sanierung des öffentlich genutzten Anteils an Sporthallen (Dreifachsporthalle 51 % - öffentlicher Anteil durch Vereine) mit 45 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Voraussetzung für die Förderung ist eine Bewerbung mit Stadtratsbeschluss zur Teilnahme am Projektaufruf 2020 und dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

 

Da sich die Generalsanierung der Dreifachsporthalle verzögert hat, besteht für die Stadt Kitzingen die Möglichkeit mit einer aktualisierten Bewerbung am Projektaufruf 2020 teilzunehmen.

 

Für die Auswahl der Projekte sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

 

-       besondere regionale oder überregionale Wahrnehmbarkeit

-       begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration in der Kommune

-       erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen

-       Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, lange Nutzbarkeit

-       städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld

-       überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration einschließlich Barrierefreiheit und Klimaschutz)

-       hohes Innovationspotenzial

 

 

Der Bundeszuschuss soll zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro pro Projekt liegen.

 

Bei der Regierung von Unterfranken wurde bereits der Zuwendungsantrag für die Generalsanierung eingereicht. Die Regierung von Unterfranken fördert nur die Sanierungskosten für den schulisch genutzten Anteil (49 %) an der Dreifachsporthalle.

 

Folgende Förderung wurde nach Antragsprüfung von der Regierung von Unterfranken in Aussicht gestellt.

   

Gesamtkosten der Maßnahme:                                                         15.298.878 €

davon zuwendungsfähige Kosten:                                                     14.441.328 €

Anteil Sporthalle für Schulsport 49 %                                                  7.076.251 €

Kostenhöchstwert:                                                                                6.474.900 €

Vorsteuer in Abzug gebracht                                                               5.441.092 €

Fördersatz 60 %   x     5.441.092 €         =                                           3.264.655 €

 

 

Mögliche Förderung bei Aufnahme ins Bundesförderprogramm:

 

Gesamtkosten der Maßnahme:                                                         15.298.878 €

davon zuwendungsfähige Kosten:                                                     14.441.328 €

Anteil Sporthalle für Öffentlichkeit (Vereine) 51 %                               7.365.077 €

Vorsteuer in Abzug gebracht                                                               6.189.140 €

Fördersatz 45 %    x   6.189.140 €            =                                         2.785.000 €

   

 

Die Veröffentlichung der ausgewählten Kommunen erfolgt im 1. Quartal 2021. Danach erfolgt die Erstellung des Zuwendungsantrags und dessen Prüfung.

 

Für den Fall, dass die Maßnahme der Stadt Kitzingen ausgewählt wird, würde sich die Generalsanierung der Dreifachsporthalle um ca. 1 Jahr verschieben.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen nimmt am Projektaufruf 2020 des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jungend und Kultur“ mit folgender Maßnahme teil:

 

„Generalsanierung der Dreifachsporthalle im Sickergrund „öffentlicher Nutzungsanteil“