Fahrplan attraktive Innenstadt

Betreff
Fahrplan attraktive Innenstadt
Vorlage
2020/211
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Um die Entwicklung der Kitzinger Altstadt voranzubringen bedarf es ein ganzheitliches herangehen. Die bisherigen formalen Rahmenbedingungen, wie z. B. die Sanierungssatzung mit der Ausweisung als Fördergebiet „Städtebauförderprogramm –Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ oder die Gestaltungssatzung, Werbeanlagensatzung bzw. Stellplatz- und Garagensatzung sind erforderlich, jedoch noch nicht ausreichend um die Erneuerung in Gang zu bringen.

 

Mit dem vorliegenden Konzept der „Voruntersuchung Zentraler Bereich der Kitzinger Innenstadt“ vom Februar 2019 welches u. a. auf das Verkehrskonzept von 2013 inhaltlich aufbaut, liegt eine weitere Grundlage vor, die jedoch präzisiert werden muss. Über die breite Beteiligung der Betroffenen sollen die notwendigen Hinweise und Anregungen in das Konzept einfließen aber auch die Konflikte aufgezeigt werden.

 

Die geplante Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes und die Passantenbefragung in diesem Herbst sollen weitere Grundlagen liefern. Damit soll der aktuellen Entwicklung der Einwohnerzahlen und dem Einkaufsverhalten (u. a auch in Etwashausen, Marshall Heights) Rechnung getragen werden Parallel dazu ist vorgesehen den Leerständen in den innerstädtischen Einzelhandelseinrichtungen nachzugehen.

 

Eine inhaltliche Vertiefung braucht das Thema „Radverkehr“. Hier geht es um Möglichkeiten der Verkehrsführung und den konkreten Maßnahmen zur sicheren Führung der Wege. Der Radverkehr hat durch die E-Bikes deutlich zugenommen. Die bisherigen Radwege, insbesondere von und zu den Stadtteilen und den überregionalen Radwegen reichen nicht mehr aus.

 

Für ausgewählte Innenstadtbereiche sollen sogenannte Quartierskonzepte erstellt werden. Schon jetzt ist z. B. absehbar, dass die Polizeiinspektion ihren Standort verlagert. Im Bereich des Schwalbenhofes besteht Erneuerungsbedarf. Um hier entsprechend auf die Eigentümerinteressen reagieren zu können, braucht es einen planerischen Vorsprung mit der Fortschreibung der Sanierungsziele.

 

Für die Bewohner und Touristen der Stadt soll ein Leitsystem (Beschilderung z. B. in Form einer Stele), welches auf die touristischen, kulturellen Einrichtungen und behördlichen Stellen hinweist erarbeitet werden.

 

Unbenommen davon sind die konkreten städtischen Vorhaben, wie die Sanierung der Touristinformation, der Sanierung der Friedrich-Bernbeck Schule, Generalsanierung der VHS oder die Fassadenerneuerung des Rathauses fortzusetzen. Dazu gehört auch die Entwicklung des Bereiches an der Alten Poststraße und die Sanierung der Alten Mainbrücke.

 

Die Sanierungsvorhaben der privaten Eigentümer sind mit den gegebenen Möglichkeiten des Sanierungsgebietes und der Städtebauförderung zu unterstützen.

 

Die Zwischenergebnisse zu den o. a. Themen sind im Stadtentwicklungsbeirat zu erörtern und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes „Voruntersuchung Zentraler Bereich der Kitzinger Innenstadt“ vom Februar 2019 wird eine umfangreiche Beteiligung der Bewohner, Eigentümer, Gewerbetreibende, Gastronomen, Einzelhändler, dem Stadtmarketingverein und den wesentlichen Verkehrsteilnehmern, wie z. B. Bus- und Taxiunternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse sind bei der Konkretisierung des o. g. Konzeptes zu berücksichtigen.

3.    Auf der Grundlage des Verkehrsentwicklungsplanes von 2013 sind Vorschläge zu erarbeiten, wie der innerstädtische Radverkehr und die Anbindung an die Kitzinger Stadtteile gestärkt und weiterentwickelt werden kann.

4.    Für ausgewählte Altstadtbereiche, wie z. B. dem katholischen Dekanatszentrum an der Schrannenstraße, Polizeiinspektion an der Landwehrstraße bzw. dem Schwalbenhof sind Quartierskonzepte zu erstellen und als Sanierungsziel festzulegen.

5.    Zur Stärkung der Aufenthaltsqualität sind Vorschläge zur Erneuerung der Stadtmöbel (u. a. Bänke, Beleuchtung, Poller etc.) und ein Leitsystem (Beschilderung) für die touristischen, kulturellen Einrichtungen und behördlichen Stellen zu erarbeiten.

6.    Für die Erarbeitung der Beschlusspunkte 2 – 5 ist ein geeignetes Büro vertraglich zu binden. Die Zwischenschritte bzw. Zwischenergebnisse sind im Stadtentwicklungsbeirat zu diskutieren.