In den Umgriff des Baugebietes fallen öffentlich gewidmete Flächen.
Für folgende Flächen muss das Einziehungsverfahren vorbereitet werden:
a) Teilfläche aus Fl.Nr. 1653, öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut
b) Fl.Nrn. 1655, 1655/1 – öffentlicher Feld- und Waldweg – teilweise ausgebaut
(siehe beiliegender Lageplan Anlage 1 – rot markierte Flächen)
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Für eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1653, Hammerstiel, sowie für den öffentlichen Feld- und Waldweg bestehend aus den Fl.Nrn. 1655 und 1655/1, Hammerstiel, ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.