1. Allgemein
Generell haben Schüler*innen einen gesetzlichen Beförderungsanspruch, wenn der zurückzulegende Schulweg zur Sprengelschule mehr als 2 km (bei Grundschulen) oder 3 km (bei Mittelschulen) beträgt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SchBefV).
Bezüglich der Historie von Beförderungsleistungen von Schülern im Stadtgebiet Kitzingen wird auf die Vorlage 2019/288 verwiesen. Sachstand ist, dass sowohl Kinder mit Beförderungsanspruch (Pflichtaufgabe), als auch ohne Beförderungsanspruch (freiwillige Leistung) transportiert werden, was komplett durch die Stadt Kitzingen finanziert wird (wie in der Stadtratssitzung vom 12.12.2019 beschlossen). Im Zuge der Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Folge der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen sollte nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Verwaltung sieht es hier als Alternative zur bisherigen Situation, die Schüler*innen ohne Beförderungsanspruch anteilig an den Kosten zu beteiligen. Ob dies umgesetzt werden soll und in welcher Höhe dieser Anteil liegen soll, ist vom Stadtrat zu bestimmen.
2. Derzeitige
Situation
Grundschule
Siedlung: Stand: Sept. 2020 |
Mit
Beförderungs-anspruch |
Ohne
Beförderungs-anspruch |
Gesamt |
Etwashausen |
30 |
59 |
89 |
Hoheim |
6 |
19 |
25 |
Sickershausen |
0 |
46 |
46 |
Hohenfeld |
37 |
2 |
39 |
Corlette Circle (besonders gefährlich) |
9 |
0 |
9 |
Richthofen Circle (besonders gefährlich) |
1 |
0 |
1 |
Marshall Heights |
18 |
0 |
18 |
|
|
|
|
Mittelschule
Siedlung: Stand: Sept. 2020 |
|
|
|
Etwashausen |
1 |
22 |
23 |
Hoheim |
0 |
3 |
3 |
Sickershausen |
0 |
13 |
13 |
Hohenfeld |
2 |
4 |
6 |
Corlette Circle (besonders gefährlich) |
13 |
0 |
13 |
Richthofen Circle (besonders gefährlich) |
1 |
0 |
1 |
Marshall
Heights |
2 |
0 |
2 |
|
|
|
|
Grundschule St.
Hedwig: Stand: Sept. 2020 |
|
|
|
Innopark |
3 |
0 |
3 |
Feldrain |
7 |
0 |
7 |
Marshall Heights |
14 |
0 |
14 |
Kitzinger Kinder nach Sulzfeld |
49 |
0 |
49 |
|
|
|
|
Gesamt: |
193 |
168 |
361 |
Derzeit werden im
freigestellten Schülerverkehr fast so viele Schüler befördert, die keinen
Beförderungsanspruch haben, als Schüler, die einen gesetzlichen
Beförderungsanspruch haben. Die Kosten trägt die Stadt Kitzingen für beide
Gruppen beidermaßen gleich.
3.
Kostenbeteiligung
Ein kostendeckender Fahrkartenpreis läge bei 720,18 €/Kind im Jahr. Ob eine Beteiligung der Schüler*innen an diesen Kosten erfolgen und in welcher Höhe diese liegen soll, hängt von der Entscheidung des Gremiums ab. Es sind verschiedene Varianten möglich: Entweder die Festlegung eines Festbetrags oder eine prozentuale Entscheidung. Letztere Variante hätte den Vorteil, dass die Kosten jährlich angepasst werden könnten.
Zur Verbildlichung der verschiedenen Prozentsätze wird auf folgende Tabelle verwiesen:
10 % |
20 % |
30 % |
40 % |
50 % |
60 % |
70 % |
80 % |
90 % |
100 % |
72 € |
144 € |
216 € |
288 € |
360 € |
432 € |
504 € |
576 € |
648 € |
720 € |
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2a Die Schülerbeförderung wird wie im bisherigen Umfang geleistet. Eine Kostenbeteiligung der Schüler*innen findet nicht statt.
Alternativ
2b Die Schüler*innen, die keinen Beförderungsanspruch haben, werden ab dem Schuljahr 2021/2022 an den Kosten beteiligt. Der Anteil beträgt ...% eines kostendeckenden jährli chen Fahrkartenpreises. Mit einer Rundung auf ganze Zahlen besteht in diesem Fall Ein verständnis.
Alternativ
2c Die Schüler*innen, die keinen Beförderungsanspruch haben, werden ab dem Schuljahr 2021/2022 an den Kosten beteiligt. Es wird hierfür ein Betrag von ..€ im Jahr festgelegt.
3. Die benötigten Haushaltsmittel sind bereitzustellen.