Kindergarten Repperndorf - Antrag auf Defizitausgleich für das Jahr 2019

Betreff
Kindergarten Repperndorf - Antrag auf Defizitausgleich für das Jahr 2019
Vorlage
2020/239
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit der Jahresrechnung 2019 - eingegangen am 28.08.2020 – beantragte das Evang.-Luth. Pfarramt Kitzingen Stadtkirche, als Betriebsträger des Kindergartens Repperndorf gemäß der Kooperationsvereinbarung einen 90-prozentigen Defizitausgleich aus dem Betrieb der Kindertageseinrichtung, da für das Jahr 2019 ein Defizit entstanden ist.

 

Grundsätzlich hätte die Jahresrechnung am 30.06.2020 bei der Stadt Kitzingen vorliegen müssen. Da sie erst fast drei Monate verspätet eingegangen ist, hat gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Träger der Stadtrat darüber zu entscheiden, ob der 90-prozentige Defizitausgleich dennoch gewährt wird.

 

Details sind in einer nichtöffentlichen Vorlage beigefügt.

 

 

 

1)     Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2a)   Dem Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Kitzingen Stadtkirche, als Betriebsträger des Kindergartens Repperndorf, auf Gewährung eines 90-prozentigen Defizitausgleiches gemäß der Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2019 wird trotz verspäteter Einreichung der Haushaltsplanung zugestimmt.

 

Alternativ

 

2b)   Der Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Kitzingen Stadtkirche, als Betriebsträger des Kindergartens Repperndorf, auf Gewährung eines 90-prozentigen Defizitausgleiches gemäß der Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2019 wird aufgrund verspäteter Einreichung der Haushaltsplanung abgelehnt.

 

Alternativ

 

2c)   Der Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Kitzingen Stadtkirche, als Betriebsträger des Kindergartens Repperndorf, auf Gewährung eines 90-prozentigen Defizitausgleiches gemäß der Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2019 wird aufgrund verspäteter Einreichung der Haushaltsplanung auf …. % reduziert.

 

3)     Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereitzustellen.