Strukturelle Veränderungen im Bauamt; hier: Trennung des SG 61 Stadtplanung/Bauordnung in die SG 61 - Stadtplanung - und SG 64 - Bauordnung - mit Schaffung einer neuen Stelle als SG-Leitung Bauordnung.

Betreff
Strukturelle Veränderungen im Bauamt;
hier: Trennung des SG 61 Stadtplanung/Bauordnung in die SG 61 - Stadtplanung - und
SG 64 - Bauordnung - mit Schaffung einer neuen Stelle als SG-Leitung Bauordnung.
Vorlage
2020/244
Aktenzeichen
SG 10
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Stellennachbesetzung der seit Sommer 2018 unbesetzten Stelle der Sachgebietsleitung 61 war bislang trotz wiederholter Ausschreibungen erfolglos. Es zeigte sich, dass zum Einen der Stellenmarkt für solche Stellen nahezu leergefegt ist. Ergänzend musste festgestellt werden, dass es keine Bewerber gibt, die sowohl im Bereich Stadtplanung als auch Bauordnung über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung verfügen.

 

Um nicht länger dem Ideal einer in beiden Bereichen qualifizierten Person nach zu spüren, wurde seitens des Oberbürgermeisters gemeinsam mit den Amtsleitungen ein ämterübergreifender Lösungsansatz gefunden, der wie folgt aussieht:

 

® Trennung des Sachgebiets 61 Stadtplanung/Bauordnung in die Bereiche Stadtplanung (SG 61) und Bauordnung (SG 64)

® Übertragung der kommissarischen Sachgebietsleitung an eine städtische Juristin

® Umsetzung einer Sachbearbeiterin (BL II) zur vorübergehenden Unterstützung im Sachgebiet 64

® Umsetzung eines technischen Sachbearbeiters vom Sachgebiet 62 – Hochbau – in die Bauordnung.

 

Mit dieser und weiteren Maßnahmen (s. hierzu auch die beigefügte Hausmitteilung – nö) soll in erster Linie den Rückständen im Bereich Bauordnung begegnet werden.

 

Es ist das Ziel, den Bearbeitungsstau binnen längstens 6 Monaten abzuarbeiten.

 

Darüber hinaus soll mit der Schaffung der neuen Sachgebietsstelle Bauordnung, Entgeltgruppe 11, Vollzeit dauerhaft der weiter wachsenden Anzahl an Bauanträgen begegnet werden. Diese zusätzliche Stelle soll im Stellenplan 2021 ausgewiesen und unverzüglich ausgeschrieben werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Beschließung der umseitigen Beschlüsse. Der Personalausschuss wurde am 01.10.2020 bereits über diese Herangehensweise informiert.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit der Trennung des bisherigen SG 61 Stadtplanung/Bauordnung in die SG 61 – Stadtplanung- und SG 64 – Bauordnung – besteht Einverständnis.

 

3.    Die neugeschaffene Stelle einer SG-Leitung 64 Bauordnung wird im Stellenplan 2021 mit Entgeltgruppe 11, Vollzeit aufgenommen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stelle unverzüglich auszuschreiben.