Auf den Sachvortrag zur Kaiserstraße 17 (TOP 6) wird verwiesen.
Im Kern empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen, da
- die Stadtverwaltung, wie unter TOP 6 dargestellt, großen Eigenbedarf an diesen Räumlichkeiten hat.
- künftige Mieter den Kellerbereich nicht mehr nutzen dürfen (Brandschutz).
- die verbleibenden 130 qm Nutzfläche für den Einzelhandel wenig lukrativ erscheinen, insbesondere auch für Ketten wie „Lindt“, „Eilles“ und „Hussel“, die sich grundsätzlich in Städten >50.000 Einwohner niederlassen.
- Ladenflächen in der Innenstadt, auch in guter Lage, verfügbar sind.
(der Antragstellerin)
1. Vom Sachvortrag Nr. 2020/268 wird Kenntnis genommen.
2. Die Räumlichkeiten des Ladengeschäfts Marktstraße 36 sollen zukünftig vom Einzelhandel genutzt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt auf entsprechende Händler beziehungsweise Einzelhandelsketten zuzugehen.