Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen beantragen die Fortschreitung des Zentrenkonzeptes bzw. des Einzelhandelskonzeptes und begründet es mit dem Erfordernis, der sich u.a. aus dem Vorhaben im Bereich des Etwashäuser Bahnhofes ergibt. (Anlagen 1 und 2)
Das Vorhaben soll auch auf die Auswirkung der Corona-Pandemie bezugnehmen.
Siehe hierzu den Antrag vom 08.11.2020 und die Ergänzung vom 30.11.2020.
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Der Antrag wird grundsätzlich begrüßt. Ein Erfordernis für die Antragstellung wird seitens der Stadtverwaltung jedoch nicht gesehen. Die Vorbereitungen für die Fortschreitung des Zentrenkonzeptes haben weit vor der Antragstellung begonnen.
Über
das Fortschreibungsinteresse und die getätigten Maßnahmen hat der
Oberbürgermeister bereits in den Stadtratssitzungen von 23.07.2020 und
22.10.2020. informiert. Dabei wurde auch ausgeführt, dass die Abstimmungen zur
Aufgabenstellung mit dem Auftragnehmer weit fortgeschritten sind. Inzwischen
ist der Förderantrag gestellt. Die Kosten liegen im Zuständigkeitsbereich des
Oberbürgermeisters.
Wie
in den o. g. Anträgen ausgeführt, braucht es für die Entscheidungen zur
weiteren städtebaulichen Entwicklung von Kitzingen die Fortschreibung des
Zentrenkonzeptes von 2012.
Sowohl
der Einzelhandel als auch die Entwicklung der Stadt Kitzingen unterliegen einer
deutlichen Dynamik. Die Stadt wächst seit einigen Jahren und die Form des
Einzelhandels ändert sich u.a. durch das Kaufverhalten, insbesondere durch die
zunehmende Nutzung des Internets. Darüber hinaus entwickeln sich neue
Wohnstandorte, wie die Marshall Heights, Etwashausen und der Hammerstiel. Neben
Geschosswohnungsbau in den Innenstadtrandlagen nehmen die Eigenheime zu.
Um
sich den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, ist die Fortschreibung des
aktuellen und beschlossenen Zentrenkonzeptes von 2012 erforderlich.
Mit
dem Unternehmen Stadt und Handel, vertreten durch Herrn Föhrer bzw. Herrn
Schuder, Hauptsitz Dortmund wird die Bearbeitung vorgenommen. Dieses
Unternehmen hat bereits das Konzept von 2012 erstellt. Die Fertigstellung kann
6-9 Monate nach der Beauftragung erfolgen. Die Beauftragung ist unmittelbar
nach der Fördermittelbewilligung bzw. nach der Zustimmung des
förderunschädlichen Maßnahmebeginns geplant.
Im Kern geht es um
die Bestandsaufnahme, Analyse und die Fortschreibung. Dabei werden vertieft
bestimmte Stadtbereiche gesondert untersucht.
Ziel ist, sowohl
gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen zu bekommen als auch
für Teilbereiche der Innenstadt die notwendigen Grundlagen zu schaffen um
das Neuordnungskonzept „Altstadt“ fortzuschreiben.
Im Einzelnen soll
folgendes beauftragt/bearbeitet werden:
1.
Inhaltliche
Fortschreibung des Einzelhandelskonzept mit
-
Bestandsaufnahme
(aktuelle Rahmenbedingungen)
-
Analyse
der Angebote (Einzelhandel-, Dienstleistung und Gastronomie)
-
Nachfragesituation,
Kaufkraftpotential
-
Städtebauliche
Analyse (räumlich-funktionaler Zusammenhang)
-
Stärken
und Schwächen (Angebot und Nachfrage)
2.
Konzept
für die Nahversorgungsentwicklung
-
Absatzwirtschaftlicher
Entwicklungsrahmen (Potentialermittlung)
-
Räumliche
Entwicklungsziele (Entwicklungschancen)
-
Abgrenzung
zentraler Versorgungsbereich (Schwerpunkt Innenstadt)
-
Sortimentsliste
(innenstadtrelevanz)
-
Entwicklungsleitsätze
3.
Vertiefende
Untersuchungen
-
Potential-
und Tragfähigkeitsanalyse Marshall Heights
-
Potential-
und Tragfähigkeitsanalyse Bhf. Etwashausen
-
Standortuntersuchung
Schwalbenhof
-
Standortuntersuchung
Dekanatszentrum
-
Innenstadtprofilierung
inkl. Gastronomie
4.
Beteiligung
und Dokumentation
5.
Benennung
von Handlungsempfehlungen
6.
Ergebnisdarstellung
in Plan und Text
Zwischenschritte
(Punkt 1 und 2 /3 im Entwurf) werden bereits vorher dem Stadtrat vorgestellt.
Wir
gehen von einer umfangreichen Beteiligung aus. Zwischenschritte wie
Bestandsaufnahme und Analyse des aktuellen Sachstandes werden dem Stadtrat
selbstverständlich noch vor der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes mit den
Handlungsoptionen vorgestellt.
Ziel
ist, die Ergebnisse im 4. Quartal 2021 dem Stadtrat zur abschließenden
Entscheidung vorzulegen. Das ist dann möglich, wenn die Auftragsvergabe nach
der Förderentscheidung noch im I. Quartal 2021 erfolgt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Einholung von Angeboten zur Erstellung bzw. der Fortschreibung eines umfassenden Zentrenkonzeptes.
3. Diese Angebote sind dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, sodass eine Beauftragung an ein entsprechendes Büro noch in diesem Jahr erfolgen kann.
4. Die Aufgabenstellungen und Untersuchungsinhalte und somit der Umfang insgesamt sollen im Stadtratsgremium diskutiert und beschlossen werden.