I. AUSGANGSSITUATION
Die
Frage der Organisation von „Städtischen“ Kultur – und sonstigen Veranstaltungen
war in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mal Gegenstand von Diskussionen
und Beschlüssen.
Große
Aktualität gewann dieses Thema im Jahr 2014 dadurch, dass diese Frage im Rahmen
eines Organisations-Gutachten durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
aufgegriffen wurde. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern von Stadtrat und
Verwaltung hatte sich 2014 – 2016 ausführlich mit den aufgeworfenen Fragestellungen
(Schaffung eines Kulturamts oder eines Veranstaltungs-Management) befasst – am
Ende hat der Stadtrat mehrheitlich davon Abstand genommen.
Durch
die bevorstehende Verrentung des für Kultur in der Alten Synagoge
Verantwortlichen ergibt sich nun die Notwendigkeit, die dortige
Nachfolge-Regelung zu beschließen. Darüber hinaus bietet sich die Chance,
insgesamt über die Kulturorganisation innerhalb der Stadtverwaltung
nachzudenken, wozu OB Güntner eine Sondersitzung des Stadtrates einberufen hatte.
-
Am
3.12.2020 hat sich der Stadtrat in
einer Sondersitzung zunächst mit dem
künftigen Kulturbetrieb in der Alten Synagoge befasst. Ausgehend von der
Tatsache, dass Herr Arndt-Landbeck im 4.Quartal 2021 seinen letzten Arbeitstag
hat, stand zuerst die Frage im Raum, ob die Stadt Kitzingen auch künftig, nach
Ausscheiden des bislang Verantwortlichen, ein eigenes, Städtisches Kultur – und
Veranstaltungsprogramm in der Alten Synagoge anbieten möchte.
Auch
ohne gefasste Beschlüsse war das Stimmungsbild
in der Sondersitzung hierzu eindeutig: JA, es soll auch künftig ein an Niveau
und Umfang vergleichbares Angebot geben!
-
Keinesfalls,
so der Tenor der Diskussion, dürfe der hohe Stellenwert der Kultur in der Alten
Synagoge und in der gesamten Stadt unter dem anstehenden Wechsel leiden.
-
Die
Diskussion brachte darüber hinaus Handlungs- und Denkansätze für die Kultur in
der Alten Synagoge aber auch der weiteren, mit Kultur und Veranstaltungen
befassten städtischen Einrichtungen und Sachgebiete sowie die weiteren Veranstaltungsorte
für „städtische“ Kultur.
-
Das
zur SR-Sitzung vom Vorsitzenden des STMV vorgelegte Papier fand wenig
Zuspruch.
Eine wie auch immer ausgestaltete „StadtEventMarketing
GmbH“ kam für die allermeisten SRM überhaupt nicht in Frage und wird an dieser Stelle auch nicht mehr vertieft.
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Ein
Kulturamt, wie noch von 2014 – 2016
auf Antrag der damaligen Kulturreferentin intensiv von einer Arbeitsgruppe aus
SR und Verwaltung diskutiert, wird aktuell von einer Mehrheit nicht als Lösungsansatz
gesehen.
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Ein
Veranstaltungs-Management aber, das
durchaus auch den Kultur- und Veranstaltungsbetrieb in der Alten Synagoge mitverwalten könnte, wurde als „Zukunfts-Modell“ für
Städtische Kultur verschiedentlich ins Gespräch gebracht, jedoch (noch) nicht
vertiefend diskutiert.
-
Hinweis: Bereits im o.g. Organisations-Gutachten des Bayer.
Kommunalen Prüfungsverbandes, von der Stadt Kitzingen in Auftrag gegeben, hatte
es im Jahr 2014 folgende Empfehlung
gegeben:
„Für das Aufgabenfeld Kultur und
Veranstaltungen kommt die Bildung eines eigenen Amtes in Betracht, wenn die
Stadt hier besondere Schwerpunkte setzen und entsprechende Ressourcen einsetzen
will.
Als wirtschaftlichere Alternative sehen wir weiterhin die Zuordnung zum
Hauptamt, empfehlen jedoch, das
Veranstaltungsmanagement zu bündeln und eine zentrale Koordinationsstelle im
Gebäude der Tourist-Info.“
Im
Kern, unabhängig von der Frage der organisatorischen Zuordnung oder der
räumlichen Unterbringung kam das „greifbare Zwischenergebnis“ der Diskussion
vom 3.12.20 der Empfehlung des BKPV aus dem Jahr 2014 sehr nahe.
Es bietet sich nun konkret die
erneute Chance zur Neuorganisation und Optimierung der „städtischen Kultur und
Veranstaltungen“ unter Einbeziehung weiterer
Veranstaltungsorte/Kultureinrichtungen/Tourist-Info/Akteure und nicht zuletzt
für die Terminkoordination.
- Um hier gedanklich ansetzen zu
können, sollte hinreichend Klarheit darüber
bestehen, an welche Veranstaltungen und
an welche Veranstaltungsorte hier gedacht werden kann, wenn nicht gar
gedacht werden muss. Nachfolgend eine
Aufstellung der von der Verwaltung gesehenen Veranstaltungsorte sowie der Veranstaltungen und Akteure Städtischer
Kultur:
1. Veranstaltungsorte
Alte
Synagoge (aktuell 150 Veranstaltungen/Jahr; siehe hierzu auch die Präsentation von Herrn Arndt-Landbeck
vom 3.12.2020)
Rathaushalle (u.a. finden hier Ausstellungen,
Empfänge, Vorspielabende der Musikschule, Lions Club - Basar statt, sie ist
fast ganzjährig belegt und wird vom SG 10 – Hauptverwaltung - mitverwaltet)
Stadtteilzentrum
Siedlung (Ausweislich
des Jahresberichtes des Quartiersmanagements für 2020 betrug alleine die Anzahl
von Vermietungen mit Mietverträgen, auch wenn wegen Corona viele abgesagt
werden mussten: an Privatpersonen 127, offene soziale Veranstaltungen 192, kommerzielle
Veranstaltungen 100.
Darüber
hinaus Veranstaltungen wie „Sternenzauber“, „Rama dama“, ein Kleidertausch-Cafe
sowie die Unterstützung des Jubiläums „100 Jahre Siedlung“. Verantwortlich ist
das Quartiers-Management.
Bleichwasen/Gartenschaugelände
(hier
finden insb. Veranstaltungen des Gartenschau-Vereins statt sowie der
Städtischen Musikschule) –
Terminkoordination über SG 10 – Hauptverwaltung in Zusammenspiel mit dem
Gartenschauverein.
Florian
Geyer-Halle (spätestens mit der Ertüchtigung zur Veranstaltungs-Halle sollten
die dort stattfindenden Events vom VM, so es denn eines geben wird,
mitverwaltet werden). Bisherige Terminabstimmung durch SG 13 –
Schulen/Sport/Jugend/Kultur.
Sonstige
Veranstaltungsorte, an die gedacht werden könnte, sind das Weinfest-Gelände (u.a. Mainfranken-Triathlon, Ferienprogramm von
jungStil), das ROXY und die Fastnacht-Akademie, wo die Stadt
jeweils das vertragliche Recht hat, verschiedene städtische
Veranstaltungen/Jahr durchführen zu dürfen. Terminkoordination über SG 10 –
Hauptverwaltung (nur in Bezug auf die Verfügbarkeit des Weinfestgeländes).
Insgesamt sind derzeit mindestens 6 verschiedene städtische
Organisations-einheiten alleine mit der Terminkoordination und -reservierung
befasst.
2. Veranstalter/Verantwortliche Städtischer Kultur &
Veranstaltungen
SG 10 -
Hauptverwaltung –
Das
Amt 1 bzw. SG 10 ist lt. Aufgabengliederungsplan zuständig für Veranstaltungen
in Kitzingen, In der Vergangenheit umfasste dies die Rahmenausschreibung für
den Weihnachtsmarkt bzw. das Weinfest sowie gelegentlichen
Sonderveranstaltungen, wo das SG 10 teilweise selbst die Organisation
übernommen hat (Musicals am Marktplatz, Häcker-Chronik) bzw. bei
Veranstaltungen durch Dritte lediglich als städtischer Ansprechpartner
beteiligt war.
Bis
heute wird das SG 10 bei Sonderveranstaltungen aktiv und hat so federführend
den Tag der Franken sowie die BR-Radltour umgesetzt bzw. koordiniert.
Ebenso
steigt die Zahl von Veranstaltungen auf städtischen Flächen (z. B.
Gartenschaugelände oder Weinfestplatz), die nicht direkt vom SG 10 organisiert
werden, aber die Hauptverwaltung als Ansprechpartner involviert ist (Wild-Times
oder Kitzingen kanns Festival, Kulturzeichen).
Mit
dem Stadtfest und auch aufgrund der persönlichen Affinität des SGL hat die
Organisation einen hohen Stellenwert im SG 10 eingenommen. Neben der Organisation
von Teilbereichen des Stadtfestes, was in den Jahren mehr und mehr abgenommen
hat, ist das SG 10 hier in wichtiges Bindeglied zwischen Stadtmarketingverein,
dem Ordnungsamt, dem Bauhof sowie den Bürgern und Anliegern.
In
der Rathaushalle organisiert das SG 10 die World-Press-Photo Ausstellung selbst
und ist für die weiteren Ausstellungen/Veranstaltungen
Ansprechpartner/Kümmerer. Ebenfalls werden kleinere Ausstellungen bzw.
Präsentationen im Foyer des Rathauses (z. B. Inferno – 23.2.45) organisiert.
Abschließend
noch der Hinweis, dass sämtliche Empfänge des Oberbürgermeisters vom SG 10
organisiert werden.
Städtische
Musikschule
In „normalen“ Jahren bereichert die
Musikschule mit ihren Schülern/Lehrern/Ensembles das Städtische Kulturleben mit
rund 100 öffentlichen Auftritten und
Konzerten, die von ihr selbst
organisiert werden. Neben den Vorspielabenden in der RH-Halle sind hier „Musik
am Nachmittag“ für Senioren im DZ, Konzerte am Stadtbalkon, Adventskonzerte auf
dem Weihnachtsmarkt und Musicals in der Synagoge zu nennen. Städtische Empfänge
wie der Weinfest- oder der Neujahrsempfang, Kulturpreisverleihungen werden
musikalisch hochwertig umrahmt.
Volkshochschule
In einem durchschnittlichen Jahr bietet
die Volkshochschule rund 50 öffentliche Veranstaltungen in der Alten Synagoge
an, die meisten davon sind Vorträge. Diese werden zum größten Teil selbst
geplant und zum Teil finden sie auch gemeinsam mit Kooperationspartnern, wie
Landratsamt, Gesundheitsamt, Klinik Kitzinger Land, AOK und anderen statt.
Die Volkshochschule tritt auch als
Kooperationspartner bei Kulturveranstaltungen, wie z. B. beim Internationalen
Frauentag zusammen mit dem Landratsamt oder bei (Musik-)Theaterveranstaltungen
für Familien zusammen mit der Sparkasse auf.
In den vergangenen 25 Jahren sind bedingt
durch die gemeinsame Verwaltung von vhs und Alter Synagoge Strukturen
entstanden, die keine eindeutige Trennung zwischen Bildung und Kultur gemacht
haben. Hierbei spielt auch eine Rolle, ob bestimmte Kulturveranstaltungen, wie
z. B. Reisemultivisionen in der vhs-Statistik angerechnet werden können.
Ergänzender Hinweis:
Der Förderverein bietet pro Jahr zwischen
15 und 25 öffentliche Veranstaltungen zum Themenbereich „Jüdisches Leben in der
Vergangenheit und Gegenwart“ in der Alten Synagoge an. Die wichtigsten sind die
jährliche Septemberausstellung, die Veranstaltungen am 27. Januar zum Internationalen Gedenktag
an die Opfer des Nationalsozialismus und den Gedenktag zur Reichspogromnacht
von 1938 am 9. November. Dazu kommen Vorträge. Lesungen,
Theaterveranstaltungen, Konzerte und viele Führungen insbesondere für
Schulklassen. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird technische Unterstützung
benötigt.
Stadtbücherei
Die Bücherei trat im Corona-Jahr 11 Mal als Veranstalter
von Formaten rund ums Buch auf (Lesewoche, Vorlesespaß, Kinder-Theater…) – im
Vorjahr waren es 60 Veranstaltungen.
Tourist-Info
Die TI tritt eher selten als Veranstalter in Erscheinung,
etwa bei dem für 2020 (vergeblich) geplanten „Best of Silvaner tasting“. Allerdings
verfügt die TI über großes „Know how“ bei der multimedialen Gestaltung von
Plakaten/Werbung/Soziale Medien. Diese Ressourcen sind auf die derzeitigen
Bedarfe der TI zugeschnitten und können nicht ohne Weiteres anderen
Veranstaltern der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Stadtmarketing-Verein
Der Stadtmarketing-Verein, wenn auch keine städtische
Einrichtung, ist ein wesentlicher Akteur für Veranstaltungen in der Stadt. Er
hat die eigentlich städtischen Veranstaltungen Stadtfest u. Weihnachtsmarkt
weitgehend übernommen und positiv weiterentwickelt. Eigene Formate wie
verkaufsoffene Sonntage oder StadtSchoppen tragen erheblich zur Imagebildung
und Lebensqualität in KT bei. Insofern ist der STMV, der von der Stadt KT
bezuschusst wird und bei dem der Oberbürgermeister geborenes Vorstandsmitglied
ist, als wichtiger Akteur bei einer möglichen Neuorganisation mit am Tisch –
als Partner und als Verein mit ganz viel Know how im Bereich
Veranstaltungs-Management.
Veranstaltungen
Dritter
Immer wieder fragen Vereine, professionelle
Veranstalter aber auch Privatpersonen an verschiedenen Stellen der
Stadtverwaltung nach, um Infos über mögliche Veranstaltungsorte und sonstige
Rahmenbedingungen zu erfragen.
Im Falle der Schaffung eines VM wäre hier außerdem
ein klarer Ansprechpartner
definiert.
II. ORGANISATIONSENTWICKLUNG
Angesichts
der oben dargestellten Ausgangssituation wird klar, welche komplexe Aufgabe die Neuorganisation der von der Stadt KT
organisierten und Kultur und sonstiger Veranstaltungen darstellt.
Als Lösungsansätze, ausgehend von und
anknüpfend an die Sondersitzung vom 3.12.2020 sieht die Verwaltung 2 Varianten. Auf ein Kulturamt und eine
GmbH wird bewusst nicht mehr eingegangen.
Variante A - „Kleine Lösung“
(für den künftigen Kultur- und
Veranstaltungs-Betrieb in der Alten Synagoge)
Hier
müssten Organisations- und Personalstrukturen gefunden werden, um den aus dem
Dienst scheidenden Verantwortlichen so zu ersetzen, dass
-
es
bei vergleichbarem Angebot in der AS nicht mehr zu Überstunden kommt
und
-
die
Bestimmungen der Versammlungsstätten-Verordnung eingehalten werden
Wie in
der Sondersitzung dargestellt, erfordert dies nach Ausscheiden des Herrn Arndt-Landbeck
ganz andere Personalressourcen, welche ansatzweise bereits im Stellenplan von
2020 abgebildet waren und sich für 2021 wie folgt darstellen:
-
Leitung 0,5
Stellen (Nachfolge R. Arndt-Landbeck)
-
Techniker 0,7–1,0
Stellen (verteilt auf 2
Personen,
evtl. als Freiberufler)
-
Sachbearbeitung 0,5 Stellen
Variante B -
Große Lösung“
(für ein Veranstaltungs-Management für
städtische Kultur & Veranstaltungen in
der Alten Synagoge und
darüber hinaus)
Eine
ausgefeilte Lösung kann es erst geben, wenn der Stadtrat diesen Lösungsansatz
priorisiert und die Verwaltung beauftragt, mit allen Betroffenen gemeinsam die
-
besten
Strukturen
-
den
geeignetsten Ort für das VM (etwa im Gebäude der TI oder im ehem.
Bellissimo
oder andernorts ?)
-
die
entsprechenden Aufgabenzuordnungen, Schnittstellen und Synergien
-
Stellenbemessungen
(Welche Personalressourcen braucht es? Wo fallen Ressourcen weg bzw. werden für
andere Aufgaben freigesetzt?) zu erarbeiten.
III. KOSTEN
Variante A
Leitung
Kultur Alte Synagoge EG 10 Stufe
3 AG-Aufwand 0,5
31.740 €
Techniker (0,7 -1,0 Stellen) EG
7 Stufe 3 AG-Aufwand 1,0 48.180 €
0,5 24.110 €
Sachbearbeitung EG 6 AG-Aufwand 0,5 26.285 €
Variante B
Leitung
VM
EG 11 Stufe 3 AG-Aufwand 1,0 66.100 €
Techniker EG 7 Stufe 3 AG-Aufwand 1,0 48.180 €
(
0,5 24.110 €)
Sachbearbeitung EG 6 AG-Aufwand 0,5 26.285 €
Angesichts
der Gesamtverantwortung für ein neues VM und der damit verbundenen
Koordination
unter allen Akteuren erscheint hier EG 11 angemessen.
Hinweis: Eine konkrete Stellenbemessung
beim Bereich Veranstaltungstechnik ist
noch
nicht möglich. Hier Zahlen zu nennen, wäre voreilig und den Ergebnissen einer
notwendigen Abstimmung mit allen von einem neuen Veranstaltungs-Management
direkt Betroffenen vorgegriffen.
Weiteres
Vorgehen: Sollte
der SR die Variante B entscheiden, soll noch im Januar eine Besprechung mit
folgenden Teilnehmern stattfinden: SG-L 10 und 11, Leitungen der
Kultureinrichtungen und der Tourist-Info, QM, STMV, Kultur-Referenten, S, AL 1,
OB.
Abhängig
vom Termin mit allen Akteuren kann bereits im HFK-Ausschuss bzw. am
2.2.21
bei den Stellenberatungen über Stellenbemessungen und -bewertungen informiert
werden.
Stellenausschreibung
für beide Varianten unverzüglich, spätestens im 2. Quartal 2021.
IV. Fazit
Der
Stadtrat steht vor der Entscheidung, den Status Quo des Kultur- und
Veranstaltungsbetriebes in der Alten Synagoge fortzuschreiben.
Alternativ
bietet das Ausscheiden des Verantwortlichen für die Kultur in der Alten
Synagoge neben der klassischen Nachbesetzung (unter veränderten rechtlichen
Vorgaben) die Chance, die Empfehlung des Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverbandes zur Schaffung eines Veranstaltungs-Managements nunmehr
umzusetzen und damit die Kultur in KT zu stärken, indem ihr durch neue
Strukturen Chancen für Synergien gegeben werden, die am Ende den Konsumenten
von Kultur und der Stadt selbst nutzen.
Die
Verwaltung empfiehlt, die Beschlussvariante 2.b.) zu beschließen.
1.
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2
a.) Es besteht Einverständnis, die in Variante A
genannte Stelle für die
Leitung des Kultur- und
Veranstaltungsbetriebes unverzüglich auszu-
Schreiben und möglichst zum 1.9.2021 zu
besetzen. (O,5 in EG 10).
Es besteht Einverständnis, für den
Bereich Veranstaltungstechnik im
Stellenplan 2021 zunächst eine Vollzeit -
Stelle auszuweisen.
Die konkrete Stellenbemessung,–bewertung
und –besetzung erfolgt
gemäß der Ergebnisse der Arbeitsgruppe
hierzu.
Für die Sachbearbeitung bleibt es bei
einer Stelle (0,5) in EG 6.
- alternativ –
2
b.)
Es besteht Einverständnis mit der Schaffung eines Veranstaltungs-
Management für städtische Kultur und Veranstaltungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen
zu schaffen und die in Variante B genannte Leitungsstelle (EG 11,
Vollzeit)
auszuschreiben und möglichst zum 1.9.2021 zu besetzen.
Es besteht Einverständnis, für den Bereich Veranstaltungstechnik im
Stellenplan 2021 zunächst eine Vollzeit
– Stelle auszuweisen. Die konkrete
Stellenbemessung, -bewertung und -besetzung erfolgt gemäß der Ergeb-
nisse der Arbeitsgruppe hierzu.
Für die Sachbearbeitung wird eine Stelle (0,5) in EG 6 im Stellenplan
2021
ausgewiesen.