Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marktsteft;

Betreff
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marktsteft; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2021/022
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

 

Die Stadt Kitzingen wurde bereits bei der frühzeitigen Beteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange gehört und hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben (siehe beiliegende Sitzungsvorlage vom 17.09.2020 – Anlage 1).  Seither hat sich in den Planungen der Stadt Marktsteft eine

 

-       Planänderung im Bereich der ehemaligen Gärtnerei am südlichen Stadtrand ergeben.  Die Gärtnerei im östlichen Änderungsbereich wird seit kurzem nicht mehr als solche betrieben und ist als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Das Areal der ehemaligen Gärtnerei soll zum einen als Sondergebiet – Bauhof und Hackschnitzelanlage dargestellt werden. Zum anderen ist beabsichtigt, Bauflächen als Mischgebiet darzustellen.

 

 

Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) zu ersehen.

 

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 04.02.2021.

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 21.12.2020 aufgefordert, erneut Bedenken oder Anregungen bis zum 04.02.2021 abzugeben.

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

SG 61 -           Stadtplanung

SG 23 -           Liegenschaftsverwaltung

SG 63 -           Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zu der Änderung des Flächennutzungsplanes genannt worden.

 

 

Fazit:

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder Anregungen zu der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes. Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt. Die Verwaltung wird das Ergebnis der Stadt Marktsteft mitteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Stadt Marktsteft mitzuteilen.