Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h; hier: Antrag der SPD vom 21.12.2020

Betreff
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h; hier: Antrag der SPD vom 21.12.2020
Vorlage
2021/030
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

In der Anlage 1 befindet sich der Antrag der SPD vom 21.12.2020.

 

Auf das Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 16.12.2020 hat die Verwaltung innerhalb der ihr eingeräumten Frist bereits mit Schreiben vom 20.01.2021 erwidert, vgl. Anlage 2.

 

Es ist nun geplant, die sich in der Baulast der Stadt befindlichen Straßen dahingehend zu prüfen, ob sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben haben, welche ggf. eine Verringerung der derzeit geltenden Höchstgeschwindigkeit möglich machen. Sofern bei diesen Straßen tatsächlich die von der StVO vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Einzelanordnung für diese Straße mit einer entsprechenden Begründung erfolgen. Von dieser Begründung ausgenommen sind Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Einer Abstimmung mit der Regierung bedarf es insofern nicht.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dies die einzige Möglichkeit, mit dem Beschluss vom 10.12.2020 umzugehen.

 

 

1.      Auflistung aller noch in Frage kommenden Straßen im Stadtgebiet, für die unter Berücksichtigung der StVO, insbesondere des § 45 StVO, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h beschlossen werden kann.

 

2.      Diese Liste ist mit der Regierung von Unterfranken abzustimmen und die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind auf den dann einvernehmlich definierten Straßen einzurichten.