Überfraktioneller Antrag von Uwe Hartmann, Bayernpartei und Tobias Volk, FW-FBW: Prüfung für Verbot von Steingärten in Baugebieten

Betreff
Überfraktioneller Antrag von Uwe Hartmann, Bayernpartei und Tobias Volk, FW-FBW: Prüfung für Verbot von Steingärten in Baugebieten
Vorlage
2021/033
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Begründung seitens des Antragstellers

 

Durch die ihm Beschlussvorschlag erwähnten Maßnahmen soll eine Verschotterung der Kitzinger Vorgärten entgegengewirkt werden. In zahlreichen anderen Kommunen haben die Stadt- und Gemeinderäte bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen, denen es zu folgen gilt.

 

-       Angesichts von Hitzesommern und auch Starkregenereignissen wird das kleinräumige Stadtklima von diesen Maßnahmen profitieren. Immer mehr Städte kommen zu der Einsicht, dass wir gerade im urbanen Bereich mehr Grünflächen benötigen.

 

-       Verbaute Städte heizen sich immer mehr auf und kühlen nachts nicht mehr ab. Steingärten verstärken diesen negativen Aspekt. Sie heizen sich im Sommer stärker auf als naturnahe Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der erfrischenden Abkühlung entgegen. Pflanzen hingegen kühlen ihre Umwelt eher ab, da sie Wasser verdunsten. Der Boden im Steingarten kann zudem kein Wasser speichern und es fehlen meist große Pflanzen die Schatten spenden.

 

-       Auf Grünflächen fühlen sich sowohl Bodenorganismen, Insekten und Singvögel wohl. Diese Maßnahme dient also nicht nur unserem städtischen Klima, sondern auch der Artenvielfalt. Im Idealfall bieten grüne Flächen den Tieren, welche in den monotonen innerstädtischen Bereich nicht überleben können, Nahrung, Unterschlupf und Raum nicht zuletzt auch für ihre Kinderstube.

 

-       Zu guter Letzt wollen wir noch darauf aufmerksam machen, dass auch für den Menschen das städtische Mikroklima von immenser Bedeutung ist, denken Sie bitte insbesondere an Menschen mit Herz- Kreislaufproblemen.

 

 

2.    Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt, dass dem Beschlussentwurf zugestimmt wird.

 

Die Stadtverwaltung sieht Möglichkeiten Steingärten in Baugebieten mittels einer entsprechenden Satzung zu verbieten. Nach einer ersten Recherche haben auch andere Städte Freiflächengestaltungssatzungen erlassen. Beispiele sind hier Erlangen oder München. Auch die Stadt Würzburg hat ein Schottergarten-Verbot für mehr Artenvielfalt beschlossen – dieses Verbot soll in eine neue Satzung der Freiflächennutzung aufgenommen werden.

 

Die Möglichkeit diese Festsetzungen für neue Baugebiete zu ermöglichen wird geprüft. Bisher wurden bereits Aspekte der Grünordnung in Baugebieten berücksichtigt. Beispielsweise besteht in den jüngsten Baugebieten „Südlicher Hammerstielweg“ und Erweiterung „Am Wilhelmsbühl“ folgende Festsetzung: „Die festgesetzten Grünflächen sind von einer Bebauung oder Versiegelung freizuhalten, zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Der Gehölzbestand ist wie durch die Planzeichnung festgesetzt zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten“.

 

Nach ausgiebiger Prüfung wird das Ergebnis anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es juristisch vertretbar ist, für neue Bauvorhaben künftig folgende Festsetzungen zu treffen: „Außenflächen müssen begrünt oder bepflanzt werden, sofern dies nicht einer anderen zulässigen Verwendung entgegensteht.“.

 

3.      Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, in bereits bestehenden Wohngebieten Steingärten zu verhindern – beispielsweise durch Schaffung einer entsprechenden Satzung.

 

4.      Nach erfolgter Prüfung soll das Ergebnis dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

5.      Die Stadtverwaltung wird zudem gebeten, eine Aufklärungskampagne, (Pressemitteilung, vor allem auch in den Medien Fundgrube und Falter, evtl. auch durch eine Flyeraktion) zum Umweltnutzen der Vorgärten ins Leben zu rufen.