Erneuerung des Generalentwässerungsplanes;

Betreff
Erneuerung des Generalentwässerungsplanes;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
2021/046
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.   Ausgangslage:

Der aktuelle Generalentwässerungsplan (GEP) datiert aus dem Jahr 2007.

Im GEP werden bestehende und zukünftige Entwicklungsflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten Abwasseranlagen abwassertechnisch beurteilt.

Man kann sich einen GEP am einfachsten als einen Flächennutzungsplan für den Untergrund vorstellen; das heißt, hier wird deutlich, wie die jeweiligen Flächen entwässert werden.

Ein wichtiger Grund für die Überarbeitung sind auch aktualisierte technische Regelwerke. So sind u. a. neue Baugebiete, soweit technisch möglich, im Trennsystem (getrennte Ableitung Schmutzwasser und Regenwasser) herzustellen. Hierfür sind grundlegende Überlegungen zur Abwasserführung notwendig.

 

Seit 2007 hat sich die Stadt erheblich verändert. Flächen, die im GEP noch nicht als Erschließungsflächen enthalten sind, sollen nun überplant werden. Weiter werden sich Flächen in Ihrer Nutzung (Beispiel 6 und 7) deutlich verändern, die einer Neubetrachtung bedürfen.

 

Als Beispiele seien folgende Flächen genannt:

1.    Das Gelände des ehemaligen Etwashäuser Bahnhofs

2.    Flächen zwischen Heinrich-Huppmann-Straße und dem Lochweg

3.    Flächen am Steigweg (Schützenhaus)

4.    Flächen Nähe Richthofenstraße + Nähe Flugplatzstraße

5.    Bebauungsplan Bleichwasenparkplatz

6.    Gelände der ehemaligen Realschule

7.    Bereich Hauptbahnhof Kitzingen

 

Fazit:

Aus Sicht der Verwaltung ist ein aktueller GEP die unabdingbare Grundlage für eine zukunftsfähige Schmutz- und Regenwasserentsorgung. Der GEP zeigt u.a. auf, welche konkrete Maßnahmen (z. B. Regenrückhaltebecken) notwendig werden, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten. Ohne den GEP ist eine Entwicklung der o. g. Flächen nicht möglich.

 

Der notwendige Planungsaufwand wird auf ca. 250.000 € geschätzt.

Die Umsetzung sollte in den Jahren 2021 (120.000 €) und 2022 (130.000 €) erfolgen.

Die notwendigen Mittel wären im Haushalt entsprechend einzustellen.

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, einen aktualisierten Generalentwässerungsplan durch ein Fachbüro erstellen zu lassen.

 

3.   Die Mittel in Höhe von 250.000 € werden im Haushalt 2021 und 2022 eingestellt.