1.
Ausgangslage:
Der aktuelle Generalentwässerungsplan
(GEP) datiert aus dem Jahr 2007.
Im GEP werden bestehende und zukünftige
Entwicklungsflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten
Abwasseranlagen abwassertechnisch beurteilt.
Man kann sich einen GEP am einfachsten
als einen Flächennutzungsplan für den Untergrund vorstellen; das heißt, hier
wird deutlich, wie die jeweiligen Flächen entwässert werden.
Ein wichtiger Grund für die
Überarbeitung sind auch aktualisierte technische Regelwerke. So sind u. a. neue
Baugebiete, soweit technisch möglich, im Trennsystem (getrennte Ableitung
Schmutzwasser und Regenwasser) herzustellen. Hierfür sind grundlegende
Überlegungen zur Abwasserführung notwendig.
Seit 2007 hat sich die Stadt erheblich
verändert. Flächen, die im GEP noch nicht als Erschließungsflächen enthalten
sind, sollen nun überplant werden. Weiter werden sich Flächen in Ihrer Nutzung
(Beispiel 6 und 7) deutlich verändern, die einer Neubetrachtung bedürfen.
Als Beispiele seien
folgende Flächen genannt:
1.
Das
Gelände des ehemaligen Etwashäuser Bahnhofs
2.
Flächen
zwischen Heinrich-Huppmann-Straße und dem Lochweg
3.
Flächen
am Steigweg (Schützenhaus)
4.
Flächen
Nähe Richthofenstraße + Nähe Flugplatzstraße
5.
Bebauungsplan
Bleichwasenparkplatz
6.
Gelände
der ehemaligen Realschule
7.
Bereich
Hauptbahnhof Kitzingen
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung ist ein
aktueller GEP die unabdingbare Grundlage für eine zukunftsfähige Schmutz- und
Regenwasserentsorgung. Der GEP zeigt u.a. auf, welche konkrete Maßnahmen (z. B.
Regenrückhaltebecken) notwendig werden, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu
gewährleisten. Ohne den GEP ist eine Entwicklung der o. g. Flächen nicht
möglich.
Der notwendige Planungsaufwand wird auf
ca. 250.000 € geschätzt.
Die Umsetzung sollte in den Jahren 2021
(120.000 €) und 2022 (130.000 €) erfolgen.
Die notwendigen Mittel wären im Haushalt
entsprechend einzustellen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
aktualisierten Generalentwässerungsplan durch ein Fachbüro erstellen zu lassen.
3. Die Mittel in Höhe von 250.000 € werden
im Haushalt 2021 und 2022 eingestellt.