Vorschlag des Herrn Gerhard Wittig, Kitzingen, Gartenstraße 15, für ein Verkehrskonzept für den Stadtteil Etwashausen

Betreff
Vorschlag des Herrn Gerhard Wittig, Kitzingen, Gartenstraße 15, für ein Verkehrskonzept für den Stadtteil Etwashausen
Vorlage
158/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Herr Wittig ist der Auffassung, dass durch die Verlegung der St 2272, der Sperrung der „Alten Mainbrücke“ und der Fertigstellung des Tangentenrings nichts mehr gegen eine Beschränkung des Kfz-Verkehrs innerhalb Etwashausens auf einen reinen Anliegerverkehr spricht.

 

Seitens Herrn Wittig wird vorgeschlagen, in Etwashausen eine 30 km/h-Zone einzurichten. Durch den Wegfall der vorfahrtsberechtigten Straßen und der damit geltenden „Rechts- vor links –Regelung“ wird der Verkehrsfluss zwangsweise verlangsamt, was insbesondere dem Fußgänger- und Fahrradverkehr zugute kommt.

 

Herr Wittig ist weiterhin der Meinung, dass an der Ausfahrt des Wohnmobilstellplatzes ein Verkehrszeichen Nr. 209-10 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung-links) angebracht werden sollte, damit sich die Wohnmobilfahrer nicht in den Kernort verirren.

 

Gegen die Fremdparker in der Richthofenstraße, Schwarzacher Straße und Gartenstraße kann durch eine Beschränkung auf „Anliegerverkehr“ wirkungsvoll vorgegangen werden, da das Anfahren eines Anliegerbereiches zum Parken nicht unter die Privilegierung fällt.

 

 

 

A) Dem Vorschlag des Herrn Wittig, im Stadtteil Etwashausen eine 30 km/h-Zone mit der 

     damit verbundenen „Rechts- vor links –Regelung“ einzurichten, wird stattgegeben – nicht

     stattgegeben –.

 

B) Dem Vorschlag des Herrn Wittig, ausschließlich Anliegerverkehr und Radfahrer im Stadt-

     teil Etwashausen zuzulassen, wird zugestimmt – nicht zugestimmt –.

 

C) Es wird zugestimmt – nicht zugestimmt –, dass eine Ausfahrt aus dem Wohnmobilstell-

     platz nur in Richtung Nordbrücke möglich ist.