Bahnhofsumfeld und -gebäude Stadt Kitzingen; Weiteres Vorgehen

Mit dem Erwerb des Bahnhofsgebäudes und der unmittelbaren Vorfläche im Februar 2021 verfügt die Stadt Kitzingen nunmehr über die notwendigen Flächen um die Entwicklung voranzubringen. Gebietsumgriff siehe Anlage 3. Im Unterschied zu den Planungen der letzten Jahre erfordert der Besitz des Gebäudes einige Maßnahmen zur Sicherung, zur Sanierung und ein Nutzungskonzept.

 

Folgende Maßnahmen sind einzuleiten:

 

1.    Verkehrssicherung und Öffnung des Bahnhofsgebäudes für die Bahnreisenden (siehe Anlage 4)

 

2.    Planungskonzept für die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes

Auf der Grundlage des Konzeptes des Büros „hofmann, keicher, ring architekten“ in Verbindung mit dem Büro „Molenaar“ sind die Leistungsphasen 1 und 2 entsprechen des Beschlusses vom 12.11.2015 (Anlage 5) zu erarbeiten. Die Planung bezieht sich auf die Teilbereiche ZOB, Bahnhofsvorplatz mit Eingangsbereich, Radstellplätze, Taxistellplatz und PKW-Stellplatzanlage (nördlich). Die Bearbeitung erfolgt ohne die in Anlage 1 dargestellte Parkpalette. Da hier bereits ein ebenerdiger Stellplatz realisiert wurde.

 

3.    Inanspruchnahme der Kleingartenanlage

Die südliche Stellplatzanlage ist zu erweitern. Die Stadt legt ein Planungskonzept vor und schafft die erforderlichen Voraussetzungen für die Realisierung.

 

4.    Planungsrechtliche Voraussetzungen

 

Erarbeitung eines Aufstellungsbeschlusses für ein Bauleitplanverfahren für den Gebietsumgriff (Anlage 2).

In diesem Zusammenhang sind die notwendigen Gutachten (wie Lärm, Artenschutz, etc.) durchzuführen, sowie die Belange der Bahn (gewidmete Flächen) zu berücksichtigen.

 

5.    Bahnhofsgebäude

Neben den Sicherungsmaßnahmen (siehe Punkt 1) ist ein Nutzungskonzept/Sanierungskonzept für das Gebäude zu erarbeiten.

 

6.    Fördermittel

Mit der Regierung von Unterfranken wird das Verfahren besprochen und entsprechende Abstimmungen zur Fördermittelgewährung geführt.

 

7.    Bauabschnitte

Nach Beschlussfassung werden die Planungen nach Punkt 2 und 3 vorgenommen. Der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren wird im April 2021 dem Stadtrat vorgelegt.

 

Eine vorgezogene Maßnahme ist die Erneuerung/Sanierung des Amalienwegs. Das erfolgt auch auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Konzept für die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes entsprechend der Anlage 1 wird als Grundlage für das weitere Vorgehen bestätigt.

 

3.    Als planerische Grundlage wird ein Bauleitplanverfahren für den Bereich entsprechend Anlage 2 durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss erfolgt im April 2021.

 

4.    Für das Bahnhofsgebäude wird ein Nutzungskonzept/Sanierungskonzept erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.