Kläranlage Kitzingen; Kalkulation der Einschüttentgelte für Deponiesickerwasser, Fäkalschlammbeseitigung, Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kommunaler Klärschlamm für die Jahre 2021 - 2025

Betreff
Kläranlage Kitzingen;
Kalkulation der Einschüttentgelte für Deponiesickerwasser, Fäkalschlammbeseitigung, Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kommunaler Klärschlamm für die Jahre 2021 - 2025
Vorlage
2021/072
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Kalkulation der Einschüttentgelte erfolgt in übereinstimmenden Kalkulationszeitraum mit der getrennten Abwassergebühr.

 

Auf die beiliegende Berechnung der Einschüttentgelte, die durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellt wurde, wird hingewiesen.

 

 

Die bisherigen Einschüttentgelte bleiben weiterhin bestehen:

 

1.    Deponiesickerwasser: 3,00 €/m³

2.    Fäkalschlammentsorgung: 28,40 €/m³

3.    Abflusslose Gruben: 2,03 €/m³

4.    Kommunaler Klärschlamm: 14,20 €/m³

5.    Sonstiges Abwasser: 2,03 €/m³

 

Die nächste Kalkulation erfolgt im Jahr 2025.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für den Zeitraum 01.04.2021 - 31.03.2025 erfolgt keine Veränderung der bestehenden Einschüttentgelte.

 

2.1.      Das Entgelt für Deponiesickerwasser beträgt 3,00 €/m³.

2.2.      Das Entgelt für Fäkalschlammentsorgung beträgt 28,40 €/m³.

2.3.      Das Entgelt für Abwasser aus abflusslosen Gruben beträgt 2,03 €/m³.

2.4.      Das Entgelt für Kommunalen Klärschlamm beträgt 14,20 €/m³.

2.5.      Das Entgelt für angeliefertes sonstiges Wasser wird anhand von Untersuchungen nach der Höhe des Verschmutzungsgrades bemessen. Als Ausgangswert dient das Abwasser aus abflusslosen Gruben mit einem Entgelt in Höhe von 2,03 €/m³.