Die
aktuellen Entwicklungsabsichten im Einzelhandel (u. a. Bhf. Etwashausen,
Marshall Heights) und die geänderten Rahmenbedingungen, seit 2012, erfordern eine
Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes.
Über
das Fortschreibungsinteresse und die vorbereitenden Maßnahmen dazu, hat der
Oberbürgermeister bereits in den Stadtratssitzungen von 23.07.2020 und
22.10.2020. informiert. Dabei wurde auch ausgeführt, dass die Abstimmungen zur
Aufgabenstellung mit dem Auftragnehmer weit fortgeschritten sind. Inzwischen sind
die Fördermittel gewährt. Die Kosten liegen im Zuständigkeitsbereich des
Oberbürgermeisters.
Für
die weiteren Entscheidungen zur städtebaulichen Entwicklung von Kitzingen
braucht es die Fortschreibung des Zentrenkonzeptes von 2012.
Im
Stadtentwicklungsbeirat am 03.02.2021 wurde die Auftragsvergabe thematisiert.
Die kontroverse Diskussion brachte jedoch kein Ergebnis für eine sofortige
Beauftragung. Deshalb wird hier der Stadtrat eingebunden.
Sowohl
der Einzelhandel als auch die Entwicklung der Stadt Kitzingen unterliegen einer
deutlichen Dynamik. Die Stadt wächst seit einigen Jahren und die Form des
Einzelhandels ändert sich u.a. durch das Kaufverhalten, insbesondere durch die
zunehmende Nutzung des Internets. Darüber hinaus entwickeln sich neue
Wohnstandorte, wie die Marshall Heights, Etwashausen und der Hammerstiel. Neben
Geschosswohnungsbau in den Innenstadtrandlagen nehmen die Eigenheime zu.
Um
sich den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, ist die Fortschreibung des
aktuellen und beschlossenen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes von 2012
erforderlich.
Mit
dem Unternehmen Stadt und Handel, vertreten durch Herrn Föhrer bzw. Herrn
Schuder, Hauptsitz Dortmund, soll die Bearbeitung vorgenommen werden. Dieses
Unternehmen hat bereits das Konzept von 2012 erstellt. Die Fertigstellung kann
6-9 Monate nach der Beauftragung erfolgen. Vor dem Hintergrund der aktuellen
Corona-Situation beabsichtigt die Stadtverwaltung mit der Beauftragung erst
dann zu starten, wenn zu erwarten ist, dass eine ausreichende Datenmenge,
sprich Bestandserhebung möglich ist. Das könnte zum Ende des II. Quartals 2021 soweit
sein.
Im Kern geht es um die Bestandsaufnahme, Analyse und die Fortschreibung.
Dabei werden vertieft bestimmte Stadtbereiche gesondert untersucht.
Ziel ist, sowohl gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen
zu bekommen als auch für Teilbereiche der Innenstadt die notwendigen Grundlagen
zu schaffen um das Neuordnungskonzept „Altstadt“ fortzuschreiben.
Im Einzelnen soll
folgendes beauftragt/bearbeitet werden:
1.
Inhaltliche
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts mit:
-
Bestandsaufnahme
(aktuelle Rahmenbedingungen)
-
Analyse
der Angebote (Einzelhandel-, Dienstleistung und Gastronomie)
-
Nachfragesituation,
Kaufkraftpotential
-
Städtebauliche
Analyse (räumlich-funktionaler Zusammenhang)
-
Stärken
und Schwächen (Angebot und Nachfrage)
2.
Konzept
für die Nahversorgungsentwicklung
-
Absatzwirtschaftlicher
Entwicklungsrahmen (Potentialermittlung)
-
Räumliche Entwicklungsziele
(Entwicklungschancen)
-
Abgrenzung
zentraler Versorgungsbereich (Schwerpunkt Innenstadt)
-
Sortimentsliste
(innenstadtrelevanz)
-
Entwicklungsleitsätze
3.
Vertiefende
Untersuchungen
-
Potential-
und Tragfähigkeitsanalyse Marshall Heights
-
Potential-
und Tragfähigkeitsanalyse Bhf. Etwashausen
-
Standortuntersuchung
Schwalbenhof
-
Standortuntersuchung
Dekanatszentrum
-
Innenstadtprofilierung
inkl. Gastronomie
4.
Beteiligung
und Dokumentation
5.
Benennung
von Handlungsempfehlungen
6.
Ergebnisdarstellung
in Plan und Text
Zwischenschritte (Punkt 1 und 2 /3 im Entwurf) werden bereits vorher dem
Stadtrat vorgestellt.
Wir
gehen von einer umfangreichen Beteiligung aus. Zwischenschritte wie
Bestandsaufnahme und Analyse des aktuellen Sachstandes werden dem Stadtrat selbstverständlich
noch vor der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes mit den Handlungsoptionen
vorgestellt.
Ziel
ist, die Ergebnisse im 4. Quartal 2021 dem Stadtrat zur abschließenden
Entscheidung vorzulegen. Das ist dann möglich, wenn die Auftragsvergabe mit Beginn
des II. Quartals 2021 erfolgt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung (Anlage 1) wird die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes von 2012 beauftragt.
3. Der Stadtrat wird bei der Bearbeitung umfangreich beteiligt. Die Ergebnisse in Form des Konzeptes werden dem Stadtrat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.