Auf den beiliegenden Antrag der ödp wird verwiesen – Anlage 1.
Grundsätzlich ist der Antrag technisch umsetzbar.
Zur letztlichen Umsetzung wird die Verwaltung intern einen Vorschlag ausarbeiten, wie dies am effektivsten erfolgen kann.
Dabei werden nur die Abstimmungen präsentiert. In der Begründung der ödp ist auch vom Sachvortrag die Rede, was aus Sicht der Verwaltung nicht zweckmäßig ist.
Ein Vorschlag für die Umsetzung wird die Verwaltung zur Stadtratssitzung am 22. April vorlegen.
des Antragsstellers
Die zur Abstimmung gestellten Beschlussvorlagen werden der Öffentlichkeit während der Sitzung/Abstimmung durch Projektion mittels Beamer zur Kenntnis gegeben.