Erweiterung des Kindergartens Hohenfeld um eine Krippengruppe

Betreff
Erweiterung des Kindergartens Hohenfeld um eine Krippengruppe
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
2021/112
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Kindergarten Hohenfeld in der Marktstefter Straße 19 besteht seit seiner Gründung aus einer Kindergartengruppe. Das Haus, in dem der Kindergarten untergebracht ist, befindet sich im Eigentum der Stadt Kitzingen. Unmittelbar an den Kindergarten grenzt das Gebäude Marktstefter Straße 17, das sich ebenfalls im Eigentum der Stadt befindet.

Im Rahmen der Suche nach Erweiterungsmöglichkeiten von Kindergärten, um den in der Bedarfsplanung 2019 festgestellten Fehlbedarf zu decken, stieß die Verwaltung auf dieses Gebäude, das sich aufgrund der benachbarten Lage selbstredend bestens für eine Erweiterung eignen würde. Die Hochbau-Abteilung hat in Absprache mit den entsprechenden Fachstellen bereits erste Planungen entworfen und hierbei festgestellt, dass die Ertüchtigung des Gebäudes zu einer Krippengruppe aus baulicher Sicht möglich wäre. Die augenscheinlich vorhandene Baustruktur sowie die ortsbildprägende Bauweise (ehem. Schulhaus) ist erhaltenswert. Die voraussichtlichen Umbaukosten des Wohngebäudes zur Kinderkrippe liegen nach einer groben Kostenschätzung bei ca. 850.000,- €. Für eine Nutzungsänderung des Gebäudes wird die Gebäudetechnik erneuert, kleine Rohbauarbeiten durchgeführt, die Forderungen aus dem GebäudeEnergieGesetz umgesetzt, ein Brandschutznachweis erstellt und ein Bauantrag eingereicht.

Die Kindergarten-Leitung und die evang. Kirche als Trägerin sind mit dem Vorhaben ebenfalls einverstanden und würden die Erweiterung des Portfolios um eine Krippengruppe begrüßen.

 

Ein Teil der entstehenden Kosten kann über eine Förderung durch die Regierung von Unterfranken gedeckt werden. Bei 150 qm maximal förderfähiger Fläche könnte der Förderbetrag bis zu 440.000 € betragen. Eine genaue Einschätzung kann jedoch, ebenso wie bei den Baukosten, erst nach einer detaillierten Planung getroffen werden.

 

Das umzunutzende Gebäude besteht bisher aus zwei Wohnungen, die von zwei Parteien bewohnt werden. Beiden Parteien wurden bereits neue Wohnmöglichkeiten am Galgenwasen (nach Fertigstellung) angeboten. Eine Partei hat hierzu bereits ihr Einverständnis erklärt. Mit der anderen Partei wird Ende April eine Besichtigung stattfinden. Es wird davon ausgegangen, dass auch hier eine befriedigende Lösung für beide Seiten gefunden werden kann.

 

Aufgrund des nach wie vor hohen Bedarfs an Krippenplätzen, sowie des prädestinierten Standorts, empfehlt die Verwaltung daher die Verabschiedung des Grundsatzbeschlusses.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, am Kindergarten-Standort Marktstefter Straße in Hohenfeld weitere Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für eine Erweiterung zu prüfen.

 

 

3.    Ein Architekturbüro wird stufenweise mit den Leistungsphasen 1 und 2 HOAI beauftragt.

 

4.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, weitere erforderliche Fachplaner für die Durchführung der Maßnahme zu beauftragen.

 

 

5.    Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,- € sind für 2021 außerplanmäßig bereitzustellen.