1. Anlass
zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung
Die
Stadt Kitzingen beabsichtigt, im Bereich „Südlich der
Johann-Adam-Kleinschroth-Straße“ eine sogenannte Einbeziehungssatzung gem. § 34
Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. Diese Einbeziehungssatzung umfasst das
Grundstück mit der Flurnummer 1660/1. Der Geltungsbereich der Satzung hat eine
Flächengröße von ca. 1.140 m².
Durch
diese Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, in Anschluss an die
bereits bestehende Bebauung eine Fläche für bis zu maximal zwei weitere
Wohngebäude auszuweisen. Es liegt bereits eine konkrete Bauvoranfrage seitens
der Grundstückseigentümer bzw. von einem Bauwerber vor.
Der
bereits überplante Bereich nördlich der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße
(Bebauungsplan Nr. 89 „Südlicher Hammerstielweg“) ist gem. § 30 BauGB zu
beurteilen. Das südlich angrenzende bebaute Grundstück mit der Flurnummer 1661,
Gemarkung Kitzingen, ist bislang als Außenbereich gem. § 35 BauGB einzustufen.
2. Ziele
und Zwecke der Satzung
Das
betroffene Grundstück ist nicht – wie nördlich – als Wohngebietsfläche
dargestellt, sondern als Fläche zum Schutz, zur Pflege von Hanglagen des Mains
und damit einer Wohnbebauung nicht zugänglich.
Der
gegenüberliegende Bereich entlang der „Johann-Adam-Kleinschroth-Straße“ dagegen
ist mit einem Bebauungsplan (Südlicher Hammerstielweg) überplant. Hier
erstrecken sich die Bebauungsmöglichkeiten weiter nach Norden, Nordosten.
Um
hier die Ortssituation zu ordnen und baulich abzurunden, wird das Instrument
der sogenannten Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB angewendet.
Die
Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ermöglicht die Einbeziehung
einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(Innenbereich). Es muss sich dabei um solche Flächen handeln, die nach § 35
BauGB zu beurteilen sind. Die einbezogenen Flächen müssen durch die bauliche
Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sein. Aus dem angrenzenden
Innenbereich können die Zulassungskriterien für die einzubeziehenden
Außenbereichsflächen entnommen werden. Die Einbeziehungssatzung verleiht den
bezeichneten Flächen die Qualität als Innenbereichsgrundstücke im Sinne des §
34 BauGB.
Die
verkehrliche Erschließung des Grundstücks kann jedoch nicht über die
Johann-Adam-Kleinschroth-Straße, sondern ausschließlich über das Grundstück mit
der Flurnummer 1661 erfolgen. Der Zusammenhang der verkehrlichen und sonstigen
Erschließung ist im Verfahren zu prüfen.
3. Vorbereitende
Bauleitplanung
Im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen (zuletzt geändert im
Jahr 2015) ist das Flurstück des Geltungsbereichs der Satzung als Fläche für
die Landwirtschaft in Hanglagen des Mains und seinen Nebentälern (Von Bebauung
freizuhalten. Erstaufforstung nicht zulässig) dargestellt.
Die
künftige Ausweisung (als Wohngebietsfläche) wird bei der nächsten
Gesamtänderung des Flächennutzungsplans entsprechend angepasst.
4. Empfehlung
der Verwaltung und nächste Schritte
Der
Stadtentwicklungsbeirat stand dem Vorhaben positiv gegenüber, weshalb die
Verwaltung den vorliegenden Aufstellungsbeschluss vorbereitet hat.
Da
für den Bereich der Einbeziehungssatzung in der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße
eine konkrete Bauanfrage vorliegt und dieses Grundstück für eine Bebauung
grundsätzlich geeignet erscheint, jedoch eine Entwicklung planungsrechtlich
derzeit nicht möglich ist, wird hiermit die Aufstellung einer sogenannten Einbeziehungssatzung
vorbereitet.
Die
räumliche Situation, insbesondere die Erschließung, ist problematisch. Eine
direkte Erschließung über die Johann-Adam-Kleinschroth-Straße kann aus Sicht
der Verwaltung nicht erfolgen.
Entscheidend,
ist ob und wie eine Zuwegung auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1661
umsetzbar ist. Denn ist eine Erschließung über das Grundstück (Fl.Nr.: 1661)
tatsächlich (topografisch) nicht möglich, scheitert das gesamte Vorhaben, da
somit die Erschließung nicht mehr gesichert ist und eine wichtige Voraussetzung
für eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB folglich fehlt.
Bei
Zustimmung der Beschlussvorlage seitens des Stadtrates ist als nächster Schritt
ein Entwurf für eine Ergänzungssatzung inkl. Begründung und Klärung der
Erschließungssituation auszuarbeiten. Anschließend wird der Entwurf dem
Stadtrat zur Billigung vorgelegt um dann die Satzung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer 1 Monats öffentlich auszulegen. Der Aufstellungsbeschluss ist
öffentlich bekannt zu machen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den
Bereich „Südlich der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße“ (Flurstück Nr. 1660/1) in
Kitzingen eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung
mit § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem
beigefügten Lageplan in der Fassung vom 08.03.2021 (Anlage 1).