Schaffung von Betreuungsplätzen

Betreff
Schaffung von Betreuungsplätzen
hier: Anmietung des Kindergarten Marshall Heights in den Jahren 2021-2027
Vorlage
2021/119
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Kindergarten der amerikanischen Streitkräfte in der Levi-Strauß Straße im Stadtteil Marshall Heights wird seit 2017 als Ausweichquartier genutzt, um Kinder während der Baumaßnahmen in Kindergärten auszulagern. 2017 bis 2019 war zu diesem Zweck der BRK-Kindergarten dort untergebracht, von 2019 bis 2021 der Kindergarten St. Johannes. Da die Baumaßnahme St. Johannes im Oktober abgeschlossen sein soll, der Kindergarten dementsprechend dann in die angestammten Räumlichkeiten in der Glauberstraße umzieht und kein anderer Kindergarten in naher Zukunft ein Ausweichquartier benötigt, schlägt die Verwaltung vor, den Kindergarten weiterhin anzumieten und dort weitere Betreuungsplätze zu schaffen. Der Bedarf ist nach wie vor unzweifelhaft vorhanden.

 

Mit dem Eigentümer, der Objektentwicklung Wittmann, wurden bereits Gespräche geführt. Es besteht Einverständnis mit einer Verlängerung des Mietverhältnisses für die Dauer von sechs Jahren. Die bisherigen Mietkonditionen müssten nach Willen des Eigentümers weiter gelten, Details hierzu finden sich in der beigefügten nicht-öffentlichen Anlage.

 

Am Standort sollen zwei Kindergartengruppen untergebracht werden. Die Trägerschaft, soll wie bei allen Kitzinger Kindergärten, an einen externen Dienstleister vergeben werden. Eine entsprechende Ausschreibung wird nach positiver Beschlussfassung durch die Verwaltung anvisiert. Da die Räumlichkeiten samt Ausstattung bereits vorhanden sind, fällt hier kein weiterer Aufwand an.

 

Aufgrund des weiterhin vorhandenen Bedarfs an Betreuungsplätzen und der Möglichkeit der kurzfristigen Entlastung empfiehlt die Verwaltung daher, dem dargestellten Vorgehen zuzustimmen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, den Kindergarten in der Levi-Strauss-Straße 50 für weitere sechs Jahre (01.09.2021-31.08.2027) anzumieten, um dort Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Träger-Ausschreibung vorzunehmen.

 

 

4.    Die benötigten Haushaltsmittel sind bereitzustellen.