Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 15.01.2021; Errichtung eines Hundespielplatzes

Betreff
Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 15.01.2021;
Errichtung eines Hundespielplatzes
Vorlage
2021/120
Aktenzeichen
SG 23
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Eine Hundewiese kann in Kitzingen durchaus wünschenswert sein. Sie sollte in stadtnaher Lage und leicht zu Fuß zu erreichen sein. Die Größe sollte bei etwa 1.000 m² liegen. Wichtig ist die Attraktivität der Fläche. Die Nähe von Spazierwegen ist zu bevorzugen, die unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung muss wegen Lärmbelästigungen vermieden werden. Bei der Auswahl der Fläche ist zu beachten, dass es nicht zu Beschwerden oder auch Konfliktsituationen mit angrenzenden Grundstückseigentümern kommt.

 

Mit der Schaffung dieser Spielwiese für Hunde ist die Verkehrssicherungspflicht verbunden, d.h. eine geeignete Einzäunung ist herzustellen. Aufgrund dieser Vorgabe scheiden Flächen im Außenbereich- sowie im Überschwemmungsgebiet aus.

 

Die Flächen am Bleichwasen befinden sich im Überschwemmungsgebiet und stehen deshalb für eine Hundewiese nicht zur Verfügung. Ebenfalls im Überschwemmungsgebiet sind die Flächen zwischen Sole-Hallenbad und B 8, hier ist zusätzlich Außenbereich gegeben. (Grünfläche im Flächennutzungsplan). Die Fläche im Rosengarten (ehemaliger Spielplatz) hätte eine gute Lage, könnte aber größer sein. Problematisch ist die Anwesenheit der Saatkrähen. Durch sie werden Verschmutzungen verursacht, die Krankheiten bei den Hunden verursachen können. Daher ist sie eher nicht geeignet.

 

Die Flächen in der Nähe der Südbrücke befinden sich ebenfalls im Überschwemmungsgebiet. Hier sind bereits die Brieftaubenreisevereinigung Südliches Maindreieck sowie der Verein für Deutsche Schäferhunde e.V., Ortsgruppe Weinstadt Kitzingen e.V. ansässig (Pachtflächen der Stadt Kitzingen). Das Planungsrecht - Bebauungsplan Nr. 65 „Alte Hohenfelder Straße“ - sieht auf den verbleibenden städtischen Flächen keine Festsetzung für eine Hundewiese vor. Es sind öffentliche Grünflächen und ein Sondergebiet für Freizeit und Erholung (Obstbäume) gegeben.

 

Es wäre auch überlegenswert, eine Hundewiese in der Nähe der Fischteiche zu schaffen, falls es zur Entwicklung dieses Gebietes zu einem Nacherholungsgebiet kommt (siehe Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01.2021). Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet an den Fischteichen als Wasser- und Grünflächen dargestellt. Städtische Flächen sind vorhanden (Pachtflächen Landwirtschaft).

 

Die Bereitstellung einer Hundewiese ist mit den Kosten des Zaunbaues verbunden, es ist bei einer Grundstücksgröße von ca. 1.000 m² mit etwa 35.000 € zu rechnen. Die Höhe des Zaunes in stabiler Ausführung sollte bei 1,60 m - 1,70 m liegen, er darf nicht zu untergraben sein.

 

Wegen der anstehenden Kosten muss der Standort gut überdacht werden. Sollten stadteigene Flächen nicht zur Verfügung stehen, könnte auch eine Pacht in Frage kommen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.1. Die Stadt Kitzingen stellt ihren Bürger*innen ein städtisches Grundstück für einen Hundespielplatz zur Verfügung.

 

2.2. Die Haushaltsmittel für die Gestaltung eines Hundespielplatzes werden für 2021 zur Verfügung gestellt.