Eine Hundewiese
kann in Kitzingen durchaus wünschenswert sein. Sie sollte in stadtnaher Lage
und leicht zu Fuß zu erreichen sein. Die Größe sollte bei etwa 1.000 m² liegen.
Wichtig ist die Attraktivität der Fläche. Die Nähe von Spazierwegen ist zu bevorzugen,
die unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung muss wegen Lärmbelästigungen vermieden
werden. Bei der Auswahl der Fläche ist zu beachten, dass es nicht zu
Beschwerden oder auch Konfliktsituationen mit angrenzenden
Grundstückseigentümern kommt.
Mit der Schaffung
dieser Spielwiese für Hunde ist die Verkehrssicherungspflicht verbunden, d.h.
eine geeignete Einzäunung ist herzustellen. Aufgrund dieser Vorgabe scheiden
Flächen im Außenbereich- sowie im Überschwemmungsgebiet aus.
Die Flächen am
Bleichwasen befinden sich im Überschwemmungsgebiet und stehen deshalb für eine
Hundewiese nicht zur Verfügung. Ebenfalls im Überschwemmungsgebiet sind die
Flächen zwischen Sole-Hallenbad und B 8, hier ist zusätzlich Außenbereich
gegeben. (Grünfläche im Flächennutzungsplan). Die Fläche im Rosengarten
(ehemaliger Spielplatz) hätte eine gute Lage, könnte aber größer sein.
Problematisch ist die Anwesenheit der Saatkrähen. Durch sie werden
Verschmutzungen verursacht, die Krankheiten bei den Hunden verursachen können.
Daher ist sie eher nicht geeignet.
Die Flächen in der
Nähe der Südbrücke befinden sich ebenfalls im Überschwemmungsgebiet. Hier sind
bereits die Brieftaubenreisevereinigung Südliches Maindreieck sowie der Verein
für Deutsche Schäferhunde e.V., Ortsgruppe Weinstadt Kitzingen e.V. ansässig (Pachtflächen
der Stadt Kitzingen). Das Planungsrecht - Bebauungsplan Nr. 65 „Alte
Hohenfelder Straße“ - sieht auf den verbleibenden städtischen Flächen keine
Festsetzung für eine Hundewiese vor. Es sind öffentliche Grünflächen und ein
Sondergebiet für Freizeit und Erholung (Obstbäume) gegeben.
Es wäre auch
überlegenswert, eine Hundewiese in der Nähe der Fischteiche zu schaffen, falls
es zur Entwicklung dieses Gebietes zu einem Nacherholungsgebiet kommt (siehe
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01.2021). Die planungsrechtlichen
Voraussetzungen sind erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet an den
Fischteichen als Wasser- und Grünflächen dargestellt. Städtische Flächen sind
vorhanden (Pachtflächen Landwirtschaft).
Die Bereitstellung
einer Hundewiese ist mit den Kosten des Zaunbaues verbunden, es ist bei einer
Grundstücksgröße von ca. 1.000 m² mit etwa 35.000 € zu rechnen. Die Höhe des
Zaunes in stabiler Ausführung sollte bei 1,60 m - 1,70 m liegen, er darf nicht
zu untergraben sein.
Wegen der
anstehenden Kosten muss der Standort gut überdacht werden. Sollten stadteigene
Flächen nicht zur Verfügung stehen, könnte auch eine Pacht in Frage kommen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.1. Die Stadt Kitzingen stellt ihren Bürger*innen ein städtisches
Grundstück für einen Hundespielplatz zur Verfügung.
2.2. Die Haushaltsmittel für die Gestaltung eines Hundespielplatzes
werden für 2021 zur Verfügung gestellt.