Antrag der CSU-Fraktion vom 04.02.2021; Planungsauftrag "neue Obdachlosenunterkunft" - Notwohngebiet

Betreff
Antrag der CSU-Fraktion vom 04.02.2021;
Planungsauftrag "neue Obdachlosenunterkunft" - Notwohngebiet
Vorlage
2021/121/1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Antrag der CSU vom 04.02.2021 (siehe Anlage 1):

 

Der Antrag spricht sich für einen Standort für „neue Obdachlose“ gemäß aktueller Beschlusslage auf dem Areal aus; vorgeschlagen wird ein abgegrenzter Bereich im äußersten Nordosten in Richtung Panzerstraße. Dort soll eine Obdachlosenunterkunft in Modulbauweise mit maximal 40 Betten errichtet werden. Für die Einweisung sollen die verwaltungsinternen Abläufe umgesetzt werden. Die Mehrfamilienhäuser in der Egerländer- und Tannenbergstraße sollen entmietet und abgerissen werden. Über die Kitzinger Bau GmbH mittels Erbpacht sollen neue Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Auf den verbleibenden freien Flächen sollen Doppelhaushälften und Reihenhäuser errichtet werden.

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Antrag wird grundsätzlich unterstützt.

Die aktuelle Beschlusslage (Stadtrat vom 13.02.2020) sieht den Verbleib der neu zu errichtenden Obdachlosenunterkunft, genannt Übergangswohnanlage für Haushalte ohne Kinder im Gebiet vor. Familien sind an anderen Standorten unterzubringen.

 

Die Verwaltung spricht sich für einen Neubau der reinen Obdachlosenunterkunft im Norden des Areals aus (Anlage 2). Diese soll separat über die Panzerstraße erschlossen werden und optisch bzw. städtebaulich vom neuen Wohngebiet getrennt werden. Den Baukörper in unmittelbarer Nähe zur Panzerstraße zu errichten ist nicht möglich. Sowohl das Planungsrecht als auch die Hanglage und mögliche Altlasten lassen das nicht zu.

 

Die Planung eines Realisierungsentwurfes für den Neubau der Obdachlosenunterkunft sollte in Abhängigkeit vom Betreibermodell für die Unterkunft erfolgen.

Die Vertreter der BauGmbH werden nach Beschlussfassung ein Konzept (Zeit- und Maßnahmenplan) für die Entmietung und Verlagerung vorlegen.

Die Entwicklung des genannten Areals mit Mehrfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern erfolgt durch die BauGmbH in enger Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt. Hier wird ein städtebaulicher Wettbewerb vorgeschlagen.

Die Möglichkeit von Fördermitteln ist zu prüfen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat befürwortet einen abgegrenzten Standort zur Errichtung einer adäquaten Unterkunft für Obdachlose im Nordosten des Areals.

 

3.    Das städtische Bauamt wird beauftragt, bis zum 30.06.2021 einen umsetzbaren Realisierungsentwurf (Modulbauweise) für den Bau der Obdachlosenunterkunft mit max. 40 Betten dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

4.    Die Kitzinger Bau GmbH wird beauftragt, die Gebäude sukzessiv zu entmieten (in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und den Sozialbetreuern) und alternative städtische Wohnungen anzubieten.