Aufgrund
der Prüfungsbeanstandung des RPA aus dem Gutachten 2015/2016 ist beabsichtigt,
die Rechtsgrundlagen für die Teilnahme an der Schulverpflegung in der Mensa der
Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung und die Erhebung der Gebühren auf
öffentlich-rechtliche Grundlage zu stellen und somit auch formal die Mensa zu
einer öffentlichen Einrichtung im Sinne von Art. 23, 24 BayGO zu machen. Dies
geschieht durch den Erlass entsprechender Satzungen. Bisher erfolgt die
Ausgestaltung der Nutzungsverhältnisse und der zu zahlenden Gebühren auf der
Grundlage einer verbindlichen Anmeldung der Schüler durch die Eltern zur
Teilnahme an der gebundenen Ganztagsklasse; die Abrechnung der Schulverpflegung
erfolgt bisher über Rechnungen.
Es hat
sich jedoch gezeigt, dass es sinnvoller ist, kommunale Einrichtungen auf
öffentlich-rechtlicher Grundlage zu betreiben. Deshalb wurde von SG 13 und SG
30 für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule
Kitzingen-Siedlung die Benutzungssatzung (siehe Anlage) und die Gebührensatzung
(siehe Sitzungsvorlage 2021/135) erarbeitet.
Mit
dem Satzungserlass wird auch der TZ 4 aus dem Gutachten 2015/2016 des RPA
entsprochen.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte
„Benutzungssatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule
Kitzingen-Siedlung (Benutzungssatzung Schulverpflegung)“