Benutzungssatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung

Betreff
Benutzungssatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung
Satzungserlass gemäß Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 GO
Vorlage
2021/134
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Aufgrund der Prüfungsbeanstandung des RPA aus dem Gutachten 2015/2016 ist beabsichtigt, die Rechtsgrundlagen für die Teilnahme an der Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung und die Erhebung der Gebühren auf öffentlich-rechtliche Grundlage zu stellen und somit auch formal die Mensa zu einer öffentlichen Einrichtung im Sinne von Art. 23, 24 BayGO zu machen. Dies geschieht durch den Erlass entsprechender Satzungen. Bisher erfolgt die Ausgestaltung der Nutzungsverhältnisse und der zu zahlenden Gebühren auf der Grundlage einer verbindlichen Anmeldung der Schüler durch die Eltern zur Teilnahme an der gebundenen Ganztagsklasse; die Abrechnung der Schulverpflegung erfolgt bisher über Rechnungen.

Es hat sich jedoch gezeigt, dass es sinnvoller ist, kommunale Einrichtungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu betreiben. Deshalb wurde von SG 13 und SG 30 für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung die Benutzungssatzung (siehe Anlage) und die Gebührensatzung (siehe Sitzungsvorlage 2021/135) erarbeitet.

 

Mit dem Satzungserlass wird auch der TZ 4 aus dem Gutachten 2015/2016 des RPA entsprochen.

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Benutzungssatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung (Benutzungssatzung Schulverpflegung)“