Es
wird zunächst auf den Sachvortrag der Sitzungsvorlage Nr.2021/134 zum Erlass
der Benutzungssatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und
Mittelschule Kitzingen-Siedlung verwiesen.
Neben
der Satzung über die Benutzung ist getrennt davon gem. Art. 2 Abs. 1 KAG eine
gesonderte Gebührensatzung zu erlassen. Diese wurde seitens des SG 13 und dem
SG 30 erarbeitet und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Bisher
hat sich die Abrechnung der Schulverpflegung folgendermaßen gestaltet: Die
Schulleitungen der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung haben mit Beginn
eines neuen Schuljahres an alle Eltern der Schüler der gebundenen
Ganztagsklassen einen Elternbrief heraus gegeben. Hier war geregelt, welcher
monatliche Beitrag für die Teilnahme an der Schulverpflegung per Lastschrift zu
zahlen ist. Für die Schüler der gebundenen Ganztagsklassen ist die Teilnahme an
der Schulverpflegung verpflichtend, da sie ein wichtiger Teil des Konzeptes für
die gebundenen Ganztagsschulen (siehe Anlagen) ist.
Oft
hat die Bezahlung der Kosten per Lastschriftfahren gut geklappt, jedoch kam es
aber immer öfters vor, das Konten nicht gedeckt und somit auch keine Bezahlung
für die Schulverpflegung erfolgte. Schüler haben weiterhin an der Schulverpflegung
teilgenommen, bezahlt wurde es jedoch nicht von allen Eltern.
Aufgrund
der privatrechtlichen Regelung bisher konnte man jedoch die Zahlungsrückstände
sehr schwer einfordern (langwierig mit wenig Erfolgsaussichten). Durch eine
Benutzungs- und Gebührensatzung (siehe auch Vorlage Nr. 2021/134) sind die
Forderungen öffentlich-rechtlich und die Stadt hat eine bessere Handhabe, wenn
die Zahlungspflichtigen nicht zahlen.
Die
Satzungen sollen erst zum 14.09.2021 in Kraft treten.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Gebührensatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung (Gebührensatzung Schulverpflegung)“.