Gebührensatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung

Betreff
Gebührensatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung
Satzungserlass gemäß Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 GO
Vorlage
2021/135
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Es wird zunächst auf den Sachvortrag der Sitzungsvorlage Nr.2021/134 zum Erlass der Benutzungssatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung verwiesen.

Neben der Satzung über die Benutzung ist getrennt davon gem. Art. 2 Abs. 1 KAG eine gesonderte Gebührensatzung zu erlassen. Diese wurde seitens des SG 13 und dem SG 30 erarbeitet und ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Bisher hat sich die Abrechnung der Schulverpflegung folgendermaßen gestaltet: Die Schulleitungen der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung haben mit Beginn eines neuen Schuljahres an alle Eltern der Schüler der gebundenen Ganztagsklassen einen Elternbrief heraus gegeben. Hier war geregelt, welcher monatliche Beitrag für die Teilnahme an der Schulverpflegung per Lastschrift zu zahlen ist. Für die Schüler der gebundenen Ganztagsklassen ist die Teilnahme an der Schulverpflegung verpflichtend, da sie ein wichtiger Teil des Konzeptes für die gebundenen Ganztagsschulen (siehe Anlagen) ist.

Oft hat die Bezahlung der Kosten per Lastschriftfahren gut geklappt, jedoch kam es aber immer öfters vor, das Konten nicht gedeckt und somit auch keine Bezahlung für die Schulverpflegung erfolgte. Schüler haben weiterhin an der Schulverpflegung teilgenommen, bezahlt wurde es jedoch nicht von allen Eltern.

Aufgrund der privatrechtlichen Regelung bisher konnte man jedoch die Zahlungsrückstände sehr schwer einfordern (langwierig mit wenig Erfolgsaussichten). Durch eine Benutzungs- und Gebührensatzung (siehe auch Vorlage Nr. 2021/134) sind die Forderungen öffentlich-rechtlich und die Stadt hat eine bessere Handhabe, wenn die Zahlungspflichtigen nicht zahlen.

 

Die Satzungen sollen erst zum 14.09.2021 in Kraft treten.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.       Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Gebührensatzung für die Schulverpflegung in der Mensa der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung (Gebührensatzung Schulverpflegung)“.