Obere Anlagen, Fl.Nrn. 1934 und 2031, Gemarkung Kitzingen; hier: Wiederherstellung der Verkehrssicherung

Betreff
Obere Anlagen, Fl.Nrn. 1934 und 2031, Gemarkung Kitzingen;
hier: Wiederherstellung der Verkehrssicherung
Vorlage
2021/137
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Problemlage:

 

Die Oberen Anlagen, Fl.Nrn 1934 und 2031, Gemarkung Kitzingen, wurden vor 1951 als Parkanlage geführt und dann ab ca. 1990 von der Stadtgärtnerei wieder als solche gepflegt. Diese Nutzung wurde jedoch etwa ab dem Jahr 2000 nicht fortgeführt.

 

Im Jahr 2020 trat ein starker Befall des Ahornbestandes mit der Rußrindenkrankheit auf. Die befallenen Bäume wurden umgehend im Auftrag der Stadtgärtnerei entfernt. In dem Zusammenhang fiel auf, dass sich die Oberen Anlagen in einem sehr schlechten Pflegezustand befinden. Es zeigte sich, dass weitere umfangreichere Fäll- und Pflegearbeiten anstehen und die Verkehrssicherungspflicht nicht gewährleistet ist.

 

Die Verkehrssicherung hat hier einen besonderen Stellenwert, da das gesamte Gelände von Spaziergängern und auch vom Waldkindergarten intensiv genutzt wird und von einem dichten Netz von Trampelpfaden durchzogen ist. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Stadt Kitzingen als Waldeigentümerin. 

 

Die Betriebsleitung und Betriebsausführung entsprechend dem Stadtwald Kitzingen kann durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) nicht durchgeführt werden, da die beim AELF beschäftigten Förster nicht über die hierfür notwendigen spezifischen Kenntnisse der Baumbeurteilung und/oder der Baumsanierung verfügen, um der im Hinblick auf die aktuelle Nutzung resultierenden erhöhten Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht im Vergleich zu typischen Waldflächen gerecht werden zu können.

 

Durch den großen zeitlichen Umfang den die Erfassung des Baumbestandes wie auch die vorzunehmenden Baumkontrollen einnehmen, ist die Ausführung dieser Arbeiten der Stadtgärtnerei nicht neben den üblichen Aufgaben möglich. Des Weiteren verfügt die Stadtgärtnerei nicht über die nötige Ausrüstung.

 

 

Vorgehen:

 

Um kurzfristig eine Vorgehensweise festlegen zu können und den Kostenrahmen für die Herstellung der Verkehrssicherheit sowie auch für deren langfristige Gewährleistung einschätzen zu können, wurde von Seiten der Liegenschaftsverwaltung eine Fachfirma mit einem Kurzgutachten beauftragt.

 

Im Rahmen der groben Bestandsaufnahme stellte der zertifizierte Baumkontrolleur einen hohen Anteil nicht standsicherer Bäume fest, von denen teilweise eine akute Gefahr ausgehe. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

 

Weitere Details können der beigefügten Anlage 3 (nichtöffentliches Dokument) entnommen werden.

 

Für das weitere Vorgehen wird folgendes vorgeschlagen:

 

  1. Markierung, Fällung und Entsorgung der Bäume
    • Markierung der zu fällenden Bäume
    • Begehung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie Biologen zur Beurteilung der Habitatsstrukturen und Festlegung von Maßnahmen
    • Entnahme von Ahornbäumen mit Verdacht auf Rußrindenkrankheit
    • Durchführung der Fällungen
    • Wenn möglich Belassung des Materials als Totholz und Entsorgung des Rests

 

  1. Erstellung eines Baumkatasters

inkl. Kontrolle, eingehende Untersuchungen und Dokumentation

 

  1. Durchführung von Baumpflegearbeiten,

die beim Anlegen des Baumkatasters festgelegt wurden, in Abstimmung mit der UNB sowie Biologen

 

Ziel der Maßnahmen ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Verkehrssicherung in den Oberen Anlagen. Die Verkehrssicherungspflicht kann erst nach Abschluss aller drei o.g. Punkte wieder gewährleistet werden.

 

Laut Aussage der Fachfirma wird dies mindestens 3 bis 4 Monate an Zeit in Anspruch nehmen.

 

Bis zur Wiederherstellung der Verkehrssicherung werden die Waldflächen der Oberen Anlagen mit entsprechenden Hinweis- bzw. Warnschildern versehen. Des Weiteren wird die Öffentlichkeit auch über die Presse informiert, dass in den Oberen Anlagen erhöhte Vorsicht geboten ist.

 

Eine Sperrung der Flächen ist aufgrund von Art. 26, 27 und 33 BayNatSchG nicht möglich, da das Betreten des Waldes nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur kurzfristig der Allgemeinheit verwehrt werden kann.

 

 

Kosten:

 

Kostenschätzung auf der Grundlage der Begutachtung durch die Fachfirma:

 

  1. Markierung, Fällung und Entsorgung der Bäume                                    ca. 50.000 €

 

  1. Erstellung eines Baumkatasters                                                                 ca. 25.000 €

 

  1. Durchführung von Baumpflegearbeiten                                                    ca. 50.000 €

 

Gesamt (netto):                                                                                                ca. 125.000 €

 

 

Finanzierung:

 

Auf der Haushaltsstelle 0.8891.5110 Unterhalt unbebauter Grundstücke sind für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 11.000 € vorhanden. Davon werden 1.000 € für anderweitige Unterhaltsmaßnahmen benötigt und 10.000 € stehen für die Maßnahmen in den Oberen Anlagen zur Verfügung. Es werden daher überplanmäßig weitere 115.000 € benötigt, um den Betrag von 125.000 € bereitstellen zu können.

 

Die bei Haushaltsstelle 0.8891.5110 vorhandenen Mittel in Höhe von 11.000 € müssen daher für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig um 115.000 € auf 126.000 € erweitert werden. Die Deckung erfolgt über die Deckungsreserve bei Haushaltsstelle 0.9141.8500.

 

 

Empfehlung des Umweltbeirats:

 

Ende März 2021 fand eine Begehung der Oberen Anlagen durch den Umweltbeirat statt. Die Empfehlung des Umweltbeirats vom 25.03.2021 ist der Sitzungsvorlage beigefügt (Siehe Anlage 2). Auf diese wird verwiesen.

 

Im ersten Punkt empfiehlt der Umweltbeirat einen Gutachter und eine Fachfirma zu beauftragen, den vorhandenen Baumbestand zu erfassen und die zu entfernenden Bäume entsprechend zu markieren.

 

Des Weiteren wird in Punkt 2 empfohlen, kranke Höhlenbäume nicht zu entsorgen, sondern als Totholz wieder aufzustellen sowie die Beherbergung von Fledermäusen zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, Punkt 1 und Punkt 2 der Empfehlung des Umweltbeirats wie oben dargestellt zu folgen. Die weiteren Punkte sollen bis zur Wiederherstellung der Verkehrssicherung vorerst zurückgestellt werden.

 

Dies wurde mit Herrn Hartmann bereits abgestimmt. Nach Herstellung der Verkehrssicherung soll eine weitere Begehung mit dem Umweltbeirat stattfinden.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Empfehlung des Umweltbeirats vom 25.03.2021 (Anlage 2) wird in den Punkten 1. und 2. dem Grunde nach zugestimmt. Die Punkte 3. bis 5. werden bis zur Wiederherstellung der Verkehrssicherung zurückgestellt.

3.    Eine Fachfirma wird beauftragt, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherung zu fällenden Bäume der Flurstücke 1934 und 2031 unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange zu markieren, zu fällen und zu entsorgen.

4.    Eine Fachfirma wird beauftragt, ein Baumkataster für die Flurstücke 1934 und 2031 zu erstellen.

5.    Eine Fachfirma wird beauftragt, die Baumpflegemaßnahmen laut Baumkataster für die Flurstücke 1934 und 2031 durchzuführen.

6.    Die bei Haushaltsstelle 0.8891.5110 vorhandenen Mittel in Höhe von 11.000 € werden für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig um 115.000 € auf 126.000 € erweitert. Die Deckung erfolgt über die Deckungsreserve bei Haushaltsstelle 0.9141.8500.