Problemlage:
Die Oberen Anlagen, Fl.Nrn 1934 und 2031, Gemarkung Kitzingen, wurden
vor 1951 als Parkanlage geführt und dann ab ca. 1990 von der Stadtgärtnerei
wieder als solche gepflegt. Diese Nutzung wurde jedoch etwa ab dem Jahr 2000
nicht fortgeführt.
Im Jahr 2020 trat ein starker Befall des Ahornbestandes mit der
Rußrindenkrankheit auf. Die befallenen Bäume wurden umgehend im Auftrag der
Stadtgärtnerei entfernt. In dem Zusammenhang fiel auf, dass sich die Oberen
Anlagen in einem sehr schlechten Pflegezustand befinden. Es zeigte sich, dass
weitere umfangreichere Fäll- und Pflegearbeiten anstehen und die
Verkehrssicherungspflicht nicht gewährleistet ist.
Die Verkehrssicherung hat hier einen besonderen Stellenwert, da das
gesamte Gelände von Spaziergängern und auch vom Waldkindergarten intensiv
genutzt wird und von einem dichten Netz von Trampelpfaden durchzogen ist. Die
Verkehrssicherungspflicht obliegt der Stadt Kitzingen als
Waldeigentümerin.
Die Betriebsleitung und Betriebsausführung entsprechend dem Stadtwald
Kitzingen kann durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) nicht
durchgeführt werden, da die beim AELF beschäftigten Förster nicht über die hierfür
notwendigen spezifischen Kenntnisse der Baumbeurteilung und/oder der Baumsanierung
verfügen, um der im Hinblick auf die aktuelle Nutzung resultierenden erhöhten
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht im Vergleich zu typischen
Waldflächen gerecht werden zu können.
Durch den großen zeitlichen Umfang den die Erfassung des Baumbestandes
wie auch die vorzunehmenden Baumkontrollen einnehmen, ist die Ausführung dieser
Arbeiten der Stadtgärtnerei nicht neben den üblichen Aufgaben möglich. Des
Weiteren verfügt die Stadtgärtnerei nicht über die nötige Ausrüstung.
Vorgehen:
Um kurzfristig eine Vorgehensweise festlegen zu können und den
Kostenrahmen für die Herstellung der Verkehrssicherheit sowie auch für deren
langfristige Gewährleistung einschätzen zu können, wurde von Seiten der
Liegenschaftsverwaltung eine Fachfirma mit einem Kurzgutachten beauftragt.
Im Rahmen der groben Bestandsaufnahme stellte
der zertifizierte Baumkontrolleur einen hohen Anteil nicht standsicherer Bäume
fest, von denen teilweise eine akute Gefahr ausgehe. Es bestehe dringender
Handlungsbedarf, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Weitere Details können der beigefügten Anlage
3 (nichtöffentliches Dokument) entnommen werden.
Für
das weitere Vorgehen wird folgendes vorgeschlagen:
inkl. Kontrolle, eingehende Untersuchungen
und Dokumentation
die beim Anlegen des Baumkatasters festgelegt
wurden, in Abstimmung mit der UNB sowie Biologen
Ziel
der Maßnahmen ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Verkehrssicherung
in den Oberen Anlagen. Die Verkehrssicherungspflicht kann erst nach Abschluss
aller drei o.g. Punkte wieder gewährleistet werden.
Laut Aussage der Fachfirma wird dies
mindestens 3 bis 4 Monate an Zeit in Anspruch nehmen.
Bis zur Wiederherstellung der
Verkehrssicherung werden die Waldflächen der Oberen Anlagen mit entsprechenden
Hinweis- bzw. Warnschildern versehen. Des Weiteren wird die Öffentlichkeit auch
über die Presse informiert, dass in den Oberen Anlagen erhöhte Vorsicht geboten
ist.
Eine Sperrung der Flächen ist aufgrund von
Art. 26, 27 und 33 BayNatSchG nicht möglich, da das Betreten des Waldes nur
unter bestimmten Voraussetzungen und nur kurzfristig der Allgemeinheit verwehrt
werden kann.
Kosten:
Kostenschätzung auf der Grundlage der
Begutachtung durch die Fachfirma:
Gesamt
(netto): ca. 125.000 €
Finanzierung:
Auf der Haushaltsstelle 0.8891.5110 Unterhalt unbebauter Grundstücke sind
für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 11.000 € vorhanden. Davon werden
1.000 € für anderweitige Unterhaltsmaßnahmen benötigt und 10.000 € stehen für
die Maßnahmen in den Oberen Anlagen zur Verfügung. Es werden daher
überplanmäßig weitere 115.000 € benötigt, um den Betrag von 125.000 €
bereitstellen zu können.
Die bei Haushaltsstelle 0.8891.5110
vorhandenen Mittel in Höhe von 11.000 € müssen daher für das Haushaltsjahr 2021
überplanmäßig um 115.000 € auf 126.000 € erweitert werden. Die Deckung erfolgt über die Deckungsreserve
bei Haushaltsstelle 0.9141.8500.
Empfehlung des Umweltbeirats:
Ende März 2021 fand eine Begehung der Oberen Anlagen durch den
Umweltbeirat statt. Die Empfehlung des Umweltbeirats vom 25.03.2021 ist der
Sitzungsvorlage beigefügt (Siehe Anlage 2). Auf diese wird verwiesen.
Im ersten Punkt empfiehlt der Umweltbeirat einen Gutachter und eine
Fachfirma zu beauftragen, den vorhandenen Baumbestand zu erfassen und die zu
entfernenden Bäume entsprechend zu markieren.
Des Weiteren wird in Punkt 2 empfohlen, kranke Höhlenbäume nicht zu
entsorgen, sondern als Totholz wieder aufzustellen sowie die Beherbergung von
Fledermäusen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung empfiehlt,
Punkt 1 und Punkt 2 der Empfehlung des Umweltbeirats wie oben dargestellt zu
folgen. Die weiteren Punkte sollen bis zur Wiederherstellung der
Verkehrssicherung vorerst zurückgestellt werden.
Dies wurde mit Herrn Hartmann bereits abgestimmt. Nach Herstellung der
Verkehrssicherung soll eine weitere Begehung mit dem Umweltbeirat stattfinden.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Empfehlung des Umweltbeirats vom 25.03.2021 (Anlage 2) wird in den Punkten 1.
und 2. dem Grunde nach zugestimmt. Die Punkte 3. bis 5. werden bis zur
Wiederherstellung der Verkehrssicherung zurückgestellt.
3.
Eine
Fachfirma wird beauftragt, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherung zu
fällenden Bäume der Flurstücke 1934 und 2031 unter Berücksichtigung der
naturschutzfachlichen Belange zu markieren, zu fällen und zu entsorgen.
4.
Eine
Fachfirma wird beauftragt, ein Baumkataster für die Flurstücke 1934 und 2031 zu erstellen.
5.
Eine
Fachfirma wird beauftragt, die Baumpflegemaßnahmen laut Baumkataster für die
Flurstücke 1934 und 2031 durchzuführen.
6.
Die
bei Haushaltsstelle 0.8891.5110 vorhandenen Mittel in Höhe von 11.000 € werden
für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig um 115.000 € auf 126.000 € erweitert.
Die Deckung erfolgt über die Deckungsreserve bei Haushaltsstelle 0.9141.8500.