Genehmigung von Beiratsordnungen (BO); Beiratsordnung des Umweltbeirates, des Beirates für Jugend, Familie und Bildung sowie des Ehrenamtsbeirates

Betreff
Genehmigung von Beiratsordnungen (BO);
Beiratsordnung des Umweltbeirates, des Beirates für Jugend, Familie und Bildung sowie des Ehrenamtsbeirates
Vorlage
2021/139
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Stadtrat hat am 17.12.2020 die am 01.01.2021 in Kraft getretene Geschäftsordnung beschlossen.

 

§ 5 – Referate, Referenten und Beiräte – lautet wie folgt:

 

 

§ 5

Referate, Referenten und Beiräte

 

(1)        1Der Stadtrat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder (Referenten) bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO). 2Der Referent soll mindestens einmal im Jahr dem Stadtrat einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit vorlegen.

 

(2)        1Jedem Referat wird ein Beirat zugeordnet, dessen Vorsitzender der Referent ist. 2§ 3 Abs. 4 gilt für den Referenten entsprechend. 3Auf die Beiräte sind die Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht anwendbar. 4Die Zusammensetzung und die Berufung der Mitglieder regelt der Stadtrat ohne Bindung an Art. 32 und 33 GO.

 

(3)        1Jeder Beirat gibt sich eine Beiratsordnung, in der Geschäftsgang und Aufgabenbereich festgelegt werden. 2Die jeweilige Beiratsordnung ist vom Stadtrat zu genehmigen. 3Beiratssitzungen sollen grundsätzlich nichtöffentlich sein. 4Der Referent vollzieht die Beiratsordnung.

 

(4)        1Beiräte üben eine beratende, empfehlende oder anregende Funktion aus. 2Der Stadtrat hat sich mit den Empfehlungen des Beirates innerhalb von drei Monaten nach Eingang des schriftlichen Protokolls des Beiratsvorsitzenden über die Beiratssitzungen und die Empfehlungen beim Oberbürgermeister zu befassen.

 

(5)        Stadtratsmitglieder, die nicht Mitglieder des Beirates sind, können ohne Mitsprache- und Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen.

 

 

Der Stadtrat hat die bislang 12 Referate auf 6 reduziert, einige entfielen bzw. werden mit anderen zusammengelegt oder gar neu gebildet.

 

Ausgehend von dieser Situation hat die Verwaltung aus den bisherigen Beiratsordnungen und den Vorgaben in der Geschäftsordnung eine sog. „Musterbeiratsordnung“ erstellt und der/den Beiratsvorsitzenden übermittelt.

Durch die veränderten Beiräte und insbesondere für die neugebildeten (Umwelt, Ehrenamt) war dies eine gute Gelegenheit, die Beiratsordnungen in wesentlichen Fragen zum Geschäftsgang einander anzupassen und auf eine einheitliche Grundlage zu stellen.

 

Auch wenn noch nicht alle Beiräte über ihre neue Beiratsordnung Beschluss gefasst haben, legt die Verwaltung die bereits vorliegenden Beiratsordnungen dem Stadtrat zur Genehmigung vor.

 

Dies sind die Beiratsordnungen für den

  • Umweltbeirat
  • Ehrenamtsbeirat
  • Beirat für Jugend, Familie und Bildung.

 

Alle vorgelegten Beiratsordnungen entsprechen den Vorgaben des Stadtrates und sind aus Sicht der Verwaltung deshalb genehmigungsfähig. Ziel ist, noch vor der Sommerpause alle Beiratsordnungen zur Genehmigung vorzulegen.

1.    Vom Sachvortrag 2021/139 wird Kenntnis genommen.

2.    Mit den vorgelegten Beiratsordnungen des

a) Umweltbeirates
b) Beirates für Jugend, Familie und Bildung
c) Ehrenamtsbeirates


besteht Einverständnis.