Notwohngebiet Kitzingen; hier: Tätigkeitsbericht für die Sofortmaßnahme "Soziale Beratung Egerländer Straße"

Betreff
Notwohngebiet Kitzingen; hier: Tätigkeitsbericht für die Sofortmaßnahme "Soziale Beratung Egerländer Straße"
Vorlage
2021/151
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.04.2018 wurde zur Verbesserung der Situation im Notwohngebiet die Sofortmaßnahme „Soziale Betreuung im Notwohngebiet“ implementiert. Diese Sofortmaßnahme und die Gewährung des Zuschusses für die Träger (Diakonie und Caritas) wurde zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren bis 2020 beschlossen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.03.2020 wurde diese Sofortmaßnahme für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2022 verlängert. Auf der Grundlage der gefassten Stadtratsbeschlüsse wurde mit den Trägern Maßnahmenvereinbarungen geschlossen. Diese Maßnahmenvereinbarungen definieren den Tätigkeitsbereich der Mitarbeiter der Sozialen Beratung und legen die Begleitung des Projektes durch eine Steuerungsgruppe fest. Auch die Teilnehmer der Steuerungsgruppe sind in der Maßnahmenvereinbarung benannt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wurde die Sofortmaßnahme von Anbeginn an auf der Grundlage dieser Maßnahmenvereinbarungen sehr erfolgreich durchgeführt. Die Gesamtsituation im Notwohngebiet hat sich stark verbessert, es erfolgte eine Befriedung. An dieser hat neben der eingeführten Sozialberatung auch der ausschließlich für das Notwohngebiet bei der Stadt Kitzingen eingestellte Hausmeister seinen bedeutenden Anteil.

 

Die derzeitige Sofortmaßnahme endet im Oktober 2022.

 

Um den Stadtrat einen Überblick über die Tätigkeiten der beiden Mitarbeiterinnen vor Ort zu geben, werden die Träger vertreten durch die Mitarbeiterinnen in der Stadtratssitzung am 08.07.2021 ihre Tätigkeit kurz vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Die Träger der Sofortmaßnahme, die zu zwei Dritteln von der Stadt Kitzingen und zu einem Drittel durch den Landkreis Kitzingen finanziert wird, legen quartalsweise Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Dies erfolgt mit so genannten Tätigkeitsberichten. Exemplarisch für alle Berichte wird in der Anlage ein solcher Tätigkeitsbericht für den Zeitraum Oktober 2020 bis Ende April 2021 vorgelegt. Weitere Informationen erfolgen während der Präsentation in der Stadtratssitzung.

Von der Vorstellung der Projetträger wird Kenntnis genommen.