Fahrplan attraktive Innenstadt: weiteres Vorgehen

Betreff
Fahrplan attraktive Innenstadt: weiteres Vorgehen

Antrag der SPD-Fraktion Nr. 153/2021 vom 24.05.2021
Vorlage
2021/153
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Antragsteller nimmt Bezug auf die Stadtratssitzung vom 20.05.2021 und plädiert dabei für einen systematischen und abgestimmten Prozess, in dem die Bürger, der Stadtrat und alle anderen Interessenten vom gleichen Informationsstand ausgehen und in den kompletten Prozess eingebunden sind. Dabei soll eine neue Form der Bürgerbeteiligung (Bürgerdemokratie) etabliert werden.

Siehe hierzu auch Anlage 1 (Antrag).

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

Eine zeitnahe öffentliche Diskussion über das vorliegende Konzept nach Punkt 1 wird begrüßt. Die Diskussion sollte jedoch, wie am 24.09.2020 beschlossen, erst nach einer umfangreichen Beteiligung der Bewohner, Eigentümer, Gewerbetreibenden, Gastronomen, Einzelhändler, dem Stadtmarketingverein und den wesentlichen Verkehrsteilnehmern (u. a. Bus- und Taxiunternehmen) erfolgen.

Das könnte umgehend erfolgen. Die Verwaltung hat die entsprechende Vorarbeit geleistet.

 

Die Beteiligung der Bürger bei dem Erneuerungsprozess wird ausdrücklich begrüßt. Die Form eines Bürgerrates wird jedoch kritisch gesehen.

 

Mit den politischen Gremien (Stadtrat, Bau- und Umweltausschuss sowie dem Stadtentwicklungsbeirat) sind hinreichend Möglichkeiten für die Vorbereitung von Entscheidungen bzw. Entscheidungen selbst gegeben. Die Bürger sollten eher ohne einen formellen Bürgerrat in Form von Befragungen oder auch themenbezogene Workshops eingebunden werden. Das kann bzw. sollte auch in digitaler Form erfolgen.

 

 

Anlage 1

Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2021

  1. Zeitnahe öffentliche Beratung im Stadtrat über das seit Februar 2019 vorliegende und von BSV, Aachen in Zusammenarbeit mit Kaiser + Juritza + Partner Landschaftsarchitekten, Würzburg erstellte Verkehrsentwicklungs- und Gestaltungskonzept für die Kitzinger Innenstadt.

 

  1. Kick-off Veranstaltung, um konkret über die Aufgabenstellung, den Prozess und das Ziel der Neugestaltung der Innenstadt zu informieren. Basis hierzu sollten die Beratungsergebnisse über das vorgenannte Innenstadtkonzept sein.

Zu dieser Veranstaltung sind nicht nur die Bürger, sondern auch alle Interessengruppen (z. B. Hausbesitzer, Mieter, BUND, Taxi-Verein, Busunternehmer, Logistiker, Stadtmarketingverein, Vereine generell, etc.) einzuladen.

 

  1. Die Bürgerbeteiligung soll dann in Form eines Bürgerrats erfolgen. Dazu sollten mittels Ernennung oder bei mehreren Bewerbern im Losverfahren Vertreter der unterschiedlichen Interessengruppen ausgewählt werden (z. B. ein oder zwei Vertreter der Bewohner bzw. der Hausbesitzer in der Innenstadt, ein Vertreter der in der Innenstadt ansässigen Händler, ein oder zwei Vertreter aus den Fahrdienstleistern (Taxi, Busunternehmen, Logistikern etc.), ein oder zwei Vertreter von Immobilieninvestoren, Vertreter der Polizei, des ÖPNV, Vertreter des Bauamts bzw. der Stadtverwaltung etc.) der sogenannten Bürgerrat gebildet werden.

Dieser erarbeitet unter der Leitung eines erfahrenen externen Stadtentwicklers einzelne Maßnahmenpakete, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt und parallel zum weiteren Vorschlags- und Entscheidungsprozess umgesetzt werden.

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen und eine Finanzierung aufzuzeigen.