Förderantrag LEADER für das Haus der Jugend und Familie

Betreff
Förderantrag LEADER für das Haus der Jugend und Familie
Vorlage
2021/167
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Stadt Kitzingen hat beschlossen, in der Talstraße in Kitzingen ein Multifunktionshaus „Haus der Jugend und Familie“ zu errichten.

 

In diesem Multifunktionshaus wirken verschiedene Institutionen und Organisationen aus Kitzingen, aber auch aus der Region. Das Haus bietet jungen Menschen, jungen Familien und Akteuren des sozialen Lebens vielfältige Angebote, professionelle Unterstützung und Partizipationsmöglichkeiten, die grundsätzlich autark, zudem aber stark aufeinander abgestimmt und auf Synergien angelegt sind.

 

Für diese Maßnahme können bei verschiedenen Zuwendungsgebern Förderanträge gestellt werden.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 9.384.256 €.

 

Es werden/wurden bei folgenden Fördergebern Anträge gestellt:

 

Bayerische Landestiftung         Fördersumme       700.000 €

 

Bayerischer Jungendring          Fördersumme    1.000.000 €

 

LEADER-Förderung                   Fördersumme    1.000.000 €

 

Eigenanteil Stadt Kitzingen                                6.684.256 €

 

 

Bei der Bayerischen Landesstiftung wurde der Förderantrag bereits eingereicht.

Beim Bayerischen Jugendring wurde bereits ein Vorantrag übermittelt, der zurzeit geprüft wird.

 

Bei den Fördergebern sind jeweils unterschiedliche Antragsunterlagen einzureichen.

 

Bei der Antragstellung von LEADER muss ein gesonderter Beschluss beigefügt werden. Hierin ist von der Stadt Kitzingen zu bestätigen, dass sie die Trägerschaft sowie die Betriebskosten übernimmt und dass die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist, falls ein Fördergeber weniger als beantragt oder nicht fördert.

 

Die Formulierung des Beschlusses wurde vorab mit der Förderstelle von LEADER wie folgt abgesprochen:

 

„Die Stadt Kitzingen setzt das Projekt „Haus der Jugend und Familie“ um und stellt dafür einen LEADER-Antrag. Die Stadt Kitzingen übernimmt die Trägerschaft und die Finanzierung für die Maßnahme und stellt dafür die nötigen Eigenmittel in Höhe von 6.684.256 € zur Verfügung. Des Weiteren betreibt die Stadt Kitzingen im Rahmen der Zweckbindungsfrist das Haus der Jugend und Familie und übernimmt die Betriebskosten des Projekts. Im Falle des Ausfalls einzelner Zuwendungsgeber stellt die Stadt Kitzingen die Finanzierung des Projekts sicher.“

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Die Stadt Kitzingen setzt das Projekt „Haus der Jugend und Familie“ um und stellt dafür einen LEADER-Antrag. Die Stadt Kitzingen übernimmt die Trägerschaft und die Finanzierung für die Maßnahme und stellt dafür die nötigen Eigenmittel in Höhe von 6.684.256 € zur Verfügung. Des Weiteren betreibt die Stadt Kitzingen im Rahmen der Zweckbindungsfrist das Haus der Jugend und Familie und übernimmt die Betriebskosten des Projekts. Im Falle des Ausfalls einzelner Zuwendungsgeber, stellt die Stadt Kitzingen die Finanzierung des Projekts sicher.