Überwachung fließender Verkehr

Betreff
Überwachung fließender Verkehr
Vorlage
2021/174
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Für das Stadtgebiet mit Stadtteilen wird der fließende Verkehr derzeit nur durch die Polizei überwacht. Der Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit liegt dabei auf der Überwachung des außerörtlichen Verkehrs. Innerorts wird die Einhaltung der Geschwindigkeit nur an unfallträchtigen Stellen, bzw. bei freien Kapazitäten kontrolliert. Dies hatte und hat zur Folge, dass aufgrund von Hinweisen oder Beobachtungen im Stadtgebiet Kitzingen nur gemessen wurde/ wird, wenn bei der Polizei tatsächlich Kapazitäten frei sind. Hierdurch kam/ kommt es immer wieder für beide Seiten zu unzufrieden stellenden Situationen, weshalb die Polizei der Stadt Kitzingen vorgeschlagen hat, dass sie, neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs, auch die Überwachung des fließenden Verkehrs übernehmen solle.

 

Grundsätzlich ermöglicht der Gesetzgeber, dass neben der Polizei auch Kommunen den fließenden Verkehr überwachen. Dabei gibt es zum einen die Möglichkeit, dass die Gemeinde sich die dafür notwendige Technik, wie z. B. Messgeräte, Fahrzeuge, Software etc., selbst anschafft und das Personal vorhält oder sich einem Zweckverband anschließt. Über diesen wird dann die Technik beschafft und das Personal vorgehalten. Zum anderen wäre es möglich, dass die Stadt Kitzingen sich die Leistungen Technik, Personal etc. von Dritten einkauft. Beispielsweise hat sich die Stadt Würzburg für die erste Variante, die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen für die dritte Variante entschieden.

 

Auf Nachfrage bei kontrollierenden Gemeinden und der Stadt Würzburg, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass durch die gemeindlichen Messungen die Verkehrssicherheit offensichtlich deutlich verbessert werden kann. Dies resultiert laut Aussagen der kontrollierenden Gemeinden daher, dass gezielter und auch häufiger an bestimmten Punkten gemessen werde kann. Hierdurch entsteht ein höherer Kontrolldruck und somit kann eine bessere erzieherische Wirkung erlangt werden. Punktuelle und regelmäßige Messungen beeinflussen auch das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer. Mit der Zeit wird oftmals auch langsamer gefahren, was sich im kleinen Rahmen positiv auf die Umwelt auswirkt (weniger Beschleunigungs- und Bremsmanöver notwendig). Hierdurch entstehen weniger Abgase und der Energieverbrauch wird deutlich gesenkt.

 

Bei der Vergabe an einen Dritten wäre das wirtschaftliche Risiko für die Stadt Kitzingen sehr gering. Bei dieser Variante kann auf lokale oder zeitlich befristete Änderungen zeitnah reagiert werden und die Messdichte flexibel gestaltet werden. Dabei entfallen für die Stadt Kitzingen die Vorhaltekosten für Personal und Ausstattung.

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass zukünftig die Überwachung des fließenden Verkehrs auch durch die Stadt Kitzingen durchgeführt werden sollte. Zur Umsetzung sollte ein dazu qualifiziertes Unternehmen beauftragt werden, welches sowohl die Mess- und Auswertungstechnik, als auch das Personal für diese Aufgabe zur Verfügung stellt.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen führt ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Überwachung des fließenden Verkehrs im Bereich des Stadtgebietes mit Stadtteilen durch.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Polizei eine Vereinbarung über die Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Stadt Kitzingen zu schließen.

 

4.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, ein qualifiziertes Unternehmen mit der Durchführung der Überwachung (von der Messung, Überwachung bis zur Verfahrensbegleitung) zu beauftragen.