1. Anlass und
Erfordernis der Planung
Der
derzeitige Standort der eingehausten Schießanlage am Steigweg, soll aus Gründen
eines Vorhabens zur dort geplanten Realisierung einer modernen Wohnanlage, in
den Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes „Großlangheimer Straße Nord“
verlagert werden. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 7436 der Gemarkung Kitzingen, ist
hierzu die Errichtung eines Gebäudes für den Schießbetrieb und das in diesem
Zusammenhang bestehende Vereinsleben, einschließlich der zugehörigen Außenanlagen
vorgesehen. Im Außenbereich soll zusätzlich Bogenschießsport ermöglicht werden.
Für
das Areal existiert ein seit dem Jahr 2005 rechtsverbindlicher Bebauungsplan
sowie ein separater Grünordnungsplan. Der Bebauungsplan setzt im vorliegend
betroffenen Planbereich, Flächen für die Landwirtschaft und Bahnanlagen sowie
öffentliche Grün- und Verkehrsflächen fest.
Bereits in der Stadtratssitzung am 12.12.2019, wurde
für den erforderlichen Ersatzneubau der Schießanlage der königlich
privilegierten Schützengesellschaft Kitzingen, der Aufstellungsbeschluss für
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“, sowie
die Änderung des städtischen Flächennutzungsplanes für den hiervon betroffenen
Planbereich beschlossen. Anschließend wurde ein Vorentwurf für die Änderung des
Bebauungsplans erarbeitet und dem Stadtrat am 10.12.2020 vorgelegt. Folglich
fand vom 18.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021 die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Seitens
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 25
Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung ein, von denen in 13 (FNP 14) Schreiben mitgeteilt
wurde, dass keine Einwände vorliegen und keine Anregungen vorgebracht werden.
In 12 Schreiben (FNP 11) wurden Anregungen zu Änderungen oder Hinweise zur
Planung vorgebracht. Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein
(Anlagen 1 und 3).
Die
Stellungnahmen wurden bei der Bearbeitung des Bebauungsplans behandelt. Die
Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und, soweit möglich und
zielführend, als Festsetzungen oder Hinweise im Bebauungsplan aufgenommen.
Zusammenfassend
gingen Hinweise zu den Themen Immissionsschutz, Artenschutz, Umweltprüfung und
Ausgleichsflächen ein. Es sind keine wesentlichen Einreden eingegangen, die das
Vorhaben in Frage stellen (Anlagen 2 und 4).
2. Ziele und Zwecke der Planung
Für das Objekt existiert eine konkrete Fachplanung, die als Grundlage für die Situierung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und den Standort der Bogenschießsportanlage herangezogen wurde. Die straßenbauliche Erschließung des Sondergebiets erfolgt über eine Neustrukturierung eines Teilbereichs der ST 2272, in Verbindung mit dem geplanten Ausbau der Nordtangente (BA IIIb).
Die im Geltungsbereich bereits entwidmete Gleisanlage wird in der Änderung des Bebauungsplans an die geplante Nutzung angepasst.
Da sich der Standort faktisch in einem Außenbereich befindet, ist für die Bebauungsplanänderung ein qualifiziertes Regelverfahren erforderlich. Für die Überbauung besteht auf der Grundlage der Eingriffsregelung ein naturschutzrechtliches Ausgleichserfordernis. Die Auswirkungen der Planung sind in einem Umweltbericht dargelegt (Anlage 6). Der zugehörige Grünordnungsplan wird ebenfalls seiner 1. Änderung im Bereich des Vorhabens unterzogen (Anlage 7). Der städtische Flächennutzungsplan wird aus Gründen des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB) im Parallelverfahren mittels Änderung angepasst (Anlage 9).
Der räumliche Geltungsbereich 1 der Bebauungsplanänderung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,54 ha und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Kitzingen, ganz oder teilweise:
Fl.Nr. 6720/3, 6721/3, 6721/4, 6780/6, 6822/2, 7023/26, 7435, 7436, 7438/2 und 7472 (Planzeichnung Anlage 5). Zudem besteht der Geltungsbereich 2 aus der Ausgleichsfläche mit ca. 0,59 ha auf einem Teilbereich des Grundstücks mit der Flurnummer 2865, Gemarkung Repperndorf.
Im Bebauungsplan erfolgt die Festsetzung von Sondergebiet Schießsportanlage (§ 11 Abs 2 BauNVO), privater Grünfläche Bogenschießanlage, Ausgleichsfläche, sowie öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:
Die Realisierung des Sondergebiets „Schießsportanlage“, einschließlich der Außenbereiche, nimmt eine eingriffspflichtige Fläche von etwa 0,580 ha in Anspruch.
Zur Kompensation des bauleitplanerischen Eingriffs, wird – im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde – die hierfür erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche für die vorliegende Bebauungsplanänderung, außerhalb des Eingriffsbereiches, auf dem ca. 5 km entfernt gelegenen Grundstück mit der Fl.Nr.: 2865, Gemarkung Repperndorf, festgesetzt. Dort besteht die Möglichkeit zur Extensivierung und Bepflanzung eines Wiesenstreifens, zwischen dem Eherieder Mühlbach und der Staatsstraße St 2272.
Für Artvorkommen der Zauneidechse wurde eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme am Rand des Sondergebiets festgesetzt.
3.
Bauleitplanverfahren
Die
Bauleitplanung im Bereich des Gebietes „Großlangheimer Straße Nord“, soll
aufgrund der untereinander korrespondierenden Belange, zeitgleich mit der
Bebauungsplanänderung für die Wohnanlage „Steigweg“ durchgeführt werden. Hierzu
wurde bereits am 05.12.2019 die erforderliche 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 72 „Steigweg“, vom Verwaltungs- und Bauausschuss beschlossen.
Die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ erfolgt
zudem im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) mit der 46. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“, wurde in direkter Abstimmung mit der konkreten Objektplanung erstellt, sodass die geplante Schießsportanlage auf der Basis der Bebauungsplanfestsetzungen realisiert werden kann.
4.
Flächennutzungsplan
Aufgrund
der vorgesehenen Nutzungsänderungen im betroffenen Planbereich, ist eine
erneute Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um dem
Entwicklungsgebot des BauGB zu genügen.
Der
Flächennutzungsplan stellt das hiervon betroffene Plangebiet als Fläche für die
Landwirtschaft, Fläche für Bahnanlagen und „Gebietskulisse als übergeordneter
Rahmen für Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft“ dar.
In
Verbindung mit der v.g. korrespondierenden Bebauungsplanänderung, ist die
Anpassung des Flächennutzungsplanes mittels Darstellung von Sondergebiet
Schießanlage, Grün- und Straßenverkehrsflächen sowie von Ausgleichsflächen
erforderlich (Anlage 9).
Im
Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:
-
Darstellung von ca. 0,572 ha „Sondergebiet Schießanlage“.
Das
südlich der Nordtangente gelegene Areal, beinhaltet eine Teilfläche des
Grundstückes Fl.Nr. 7436 (Gemarkung Kitzingen).
·
Darstellung von
ca. 1,437 ha „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft sowie Arten“ (Ausgleichsfläche).
Die Flächen befinden sich zum einen unmittelbar
westlich angrenzend an das Sondergebiet Schießanlage und, beinhaltet
Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 6822/2, 7435 und 7436 (Gemarkung Kitzingen)
und zum anderen auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 2865,
Gemarkung Repperndorf.
·
Darstellung von
ca. 0,265 ha „Grünfächen“ am Rand der vorbeschriebenen Flächen.
Diese beinhalten Teile der Grundstücke Fl.Nr. 7023/26,
6780/6 und 6822/2 (Gemarkung Kitzingen).
·
Darstellung von
ca. 0,148 ha „Straßenverkehrsflächen“ sowie nachrichtlicher Hinweis auf
straßenbegleitenden „Geh- und Radweg“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 6780/6
(Gemarkung Kitzingen)
·
Nachrichtlicher
Hinweis durch Plansymbol für geplante 110 kV-Freileitung mit Schutzbereich
entlang der St 2271
Die
46. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erfolgt
im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“.
5.
Weiteres Vorgehen
Nach Billigung des vorliegenden Entwurfs werden die
Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich für die Dauer eines Monats ausgelegt. Parallel werden die Behörden
und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Nach Beendigung der Anhörung erfolgt die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise im Stadtrat. Soweit sich
daraus kein erneutes Auslegungserfordernis ergibt, kann der Bebauungsplan im
Stadtrat als Satzung beschlossen werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der beigefügte Entwurf zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ mit der Würdigung der
Stellungnahmen (Anlage 2), zeichnerischem Teil inkl. textlichen Festsetzungen
(Anlage 5), der Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 6), dem Entwurf zur 1.
Änderung des Grünordnungsplanes inkl. Begründung (Anlage 7 und 8), dem Entwurf
zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes inkl. Begründung (Anlage 9 und 10)
und der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 23.09.2021,
sowie der dazugehörigen Anlage (saP (Anlage 11)) wird gebilligt.
3.
Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2
BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB benachrichtigt.