1.
Begründung:
Siehe hierzu beiliegenden Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Grünen vom
25.07.2021
(Anlage).
2.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1:
Mit dem Wasserwirtschaftsamt wurde Kontakt
aufgenommen. Die Erstellung eines Sturzflutrisikomanagements entsprechend den
Leitlinien kann mit bis zu 75 % gefördert werden.
Die Kostenschätzung für die Erstellung eines
Sturzflutrisikomanagements richtet sich nach der zu betrachtenden Gesamtfläche,
der Siedlungsfläche sowie nach der Einwohnerzahl.
Für den Stadtbereich Kitzingen ist bei einer
Gesamtfläche von ca. 47 km² mit ca. 5,3 km² Siedlungsfläche und mit ca. 23.000
Einwohnern von geschätzten Kosten in Höhe von netto ca. 150.000 € + 19 % MwSt.
= ca. 178.500 € auszugehen.
Die notwendigen Ingenieurleistungen werden
bei geeigneten Ing. Büros im Rahmen einer Ausschreibung abgefragt.
Die Verwaltung befürwortet die Erstellung
eines Sturzflutrisikomanagements.
Zu 2:
Nach Durchführung des
Sturzflutrisikomanagements liegt als Ergebnis u.a. eine Starkregengefahrenkarte
vor. Diese dient als Grundlage für eine Risiko-Analyse.
Aus dieser Analyse ergeben sich notwendige
Schutzmaßnahmen und die daraus resultierenden Kosten.
Die Verwaltung schlägt vor ein
Handlungskonzept erst nach Auswertung der Risiko-Analyse zu beauftragen.
Zu 3:
Nach Vorlage eines Handlungskonzeptes kann
dieses in Bürgerversammlungen vorgestellt werden.
Zu 4:
Die Starkregengefahrenkarte ist ein Ergebnis
des Sturzflutrisikomanagements.
Zu 5:
Bei Neubauten,
Umbauten und auch Nutzungsänderungen ist jetzt schon darauf zu achten, dass
sich die Aufenthaltsräume über dem HQ100-Niveau befinden. Bauen im amtlich
festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist demnach mittels einer
hochwasserangepassten Bauweise möglich. Beispielsweise war es auch mit Hilfe
eines Hochwasserschutzberichtes möglich den Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet
Schutzhafen“ zu ändern, um dem dort ansässigen Unternehmen eine
Betriebserweiterung zu ermöglichen.
Bei einem Verbot des Bauens im Überschwemmungsgebiet kann ein großer Teil in Kitzingen nicht mehr bebaut werden, beispielsweise auch nahezu ganz Etwashausen. Hier geht es nicht nur um Neubauten, sondern auch um bauliche Änderungen/Erweiterungen.
Der vorliegende Antrag in ausgewiesenen
Überschwemmungsbereichen keine neuen Planungen zu verfolgen wird aus Sicht der
Verwaltung abgelehnt.
Zu 6:
Die Verwaltung wird prüfen, ob für die
städtischen Immobilien eine Elementarversicherung besteht.
3.
Finanzierung:
Für die Erstellung eines Sturzflutrisikomanagements werden ca. 180.000 € benötigt. Sofern dem vorliegenden Antrag zugestimmt wird, sind im HH 2022 Mittel in Höhe von 180.000 € vorzusehen.
Der Beschlussentwurf wäre dann wie folgt zu ergänzen:
Zu 7:
Für die Erstellung eines Sturzflutrisikomanagements werden im HH 2022 Mittel in Höhe von 180.000 € bereitgestellt.
Beschlussentwurf der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.07.2021
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt eine entsprechende Schwachstellenanalyse hinsichtlich potenzieller Gefährdung durch Hochwasser und außergewöhnliche Starkregenfälle für das Stadtgebiet und die Ortsteile durchzuführen und mögliche Gegenmaßnahmen zu skizzieren.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ein Handlungskonzept zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen durch Hochwasser und/oder Starkregenereignisse zu erstellen, soweit solche Maßnahmen erforderlich sind.
3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, dieses Handlungskonzept im Rahmen von Bürgerversammlungen vorzustellen und auch dem Einzelnen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie jeder selbst seinen Beitrag leisten kann.
4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine Gefahrenkarte erstellen zu lassen, auf der für jeden Bürger ersichtlich wird, wo mit welchen Überschwemmungen bei unterschiedlich starken Niederschlagsereignissen oder Flutwellen zu rechnen ist.
5. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, keine neuen Planungen zu einer Bebauung in den ausgewiesenen Überschwemmungsbereichen im Stadtgebiet mehr zu verfolgen.
6. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob für die städtischen Immobilien (z. B. Schulen, Verwaltungsgebäude, Wohngebäude, Bauhof etc.) eine Elementarversicherung besteht, und, falls dies nicht der Fall sein sollte, eine entsprechende Versicherung für alle städtischen Liegenschaften abzuschließen.