Budget "Standesamt"; hier: Auflösung des Budgets

Betreff
Budget "Standesamt";
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/227
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget „Standesamt“ wurde erstmals im Jahr 2006 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mit Haushaltsvermerk (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht ausschließlich aus dem Unterabschnitt 0501 Standesamt.

 

Die einzigen Einnahmen des Budgets sind die Verwaltungsgebühren sowie der Verkauf von Familienstammbüchern. Beide Einnahmen sind von der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle abhängig. Die Anzahl der Beurkundungen von Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle und der daraus resultierenden Urkundenanforderungen ist nicht beeinflussbar. Der Budgetverantwortliche reagiert ausschließlich auf die Außeneinflüsse.

 

Auf der Ausgabeseite entfällt der größte Anteil des Budgets auf die Personalausgaben. Die Personalausgaben sind nur sehr eingeschränkt beinflussbar. Durch den Tarifvertrag ist eine gewisse Vergütung der Stellen vorgegeben, sodass hier kaum Spielraum für den Budgetverantwortlichen bleibt. Auch die Ausgaben für Fortbildungen sind größtenteils gesetzlich vorgeschrieben (Fortbildungspflicht mind. alle fünf Jahre).

Ein weiterer Teil der Ausgaben ist für den Ablauf des Betriebes notwendig (Kopiergerät, Bürobedarf, Ausstattung, Kommentare, Telefongebühren, Mitgliedsbeiträge).

 

Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch den Budgetverantwortlichen möglich.

 

Ein grundlegender Vorteil der Budgetierung ist die Flexibilität der Mittelverwaltung. Der Budgetverantwortliche kann z. B. eine Mehrausgabe durch Ausgabeneinsparungen an anderer Stelle finanzieren. Eine gesonderte Mittelbereitstellung durch die Stadtkämmerei ist nicht erforderlich, soweit die Budgetfestsetzung eingehalten ist.

 

Die Stadtkämmerei überprüfte die letzten drei Jahresrechnungen, darauf ob die Budgetierung durch andere Haushaltsvermerke (z. B. Deckungsring) ersetzt werden könnten. In diesem Fall würde der Vorteil der flexiblen Haushaltsführung durch die Auflösung des Budgets nicht verloren gehen.

 

Eine Auswertung der Jahre 2018, 2019 und 2020 hat ergeben, dass dieser Vorteil durch die Budgetierung kaum noch Wirkung entfalten kann. Im Jahr 2018 und 2019 hätten ein Großteil der Planabweichungen durch die Aufnahme in Deckungsringe abgefangen werden können. Die Zahl nötiger Haushaltsüberschreitungen wäre mit max. 3 / Jahr sehr gering. Im Jahr 2020 hätte das Budget vollständig durch andere Haushaltsvermerke ersetzt werden können, sodass das Standesamt weiterhin eine flexible Haushalsführung ohne Budget betreiben könnte.

 

Im Hinblick auf die sehr eingeschränkten Steuermöglichkeiten des Budgetverantwortlichen im Einnahme- und Ausgabebereich des bestehenden Budgets und der Möglichkeit die flexible Haushaltsführung auch auf andere Weise zu verwirklichen, schlägt die Stadtkämmerei die Auflösung des Budgets vor.

 

Eine Auflösung hätte zur Folge, dass der Budgetverantwortlichen durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt.

 

Der Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/227 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Standesamt“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.