Siehe Antrag (Anlage 1)
Stellungnahme der
Stadtverwaltung:
Der Antrag wurde zunächst in den Stadtentwicklungsbeirat verwiesen.
Der Stadtentwicklungsbeirat hat sich am 07.07. dieses Jahres damit auseinandergesetzt.
Hier wurde das Thema kontrovers diskutiert.
Es gibt befürwortende Äußerungen aber auch kritische Anmerkungen. Die Befürworter sehen mit dieser Entscheidung eine Möglichkeit die Anzahl der Sozialwohnungen in der Stadt für besondere Nachfragegruppen zu erhöhen. Darüber hinaus kann der Haushalt der Stadt damit entlastet werden.
Die privaten Bauherren (Investoren) sehen jedoch hier einen Konflikt, da sie es nicht für Möglich erachten mit unterschiedlichen Standarts in den gleichen Gebäuden die Maßnahmen zu realisieren. Im Übrigen könnten mit dieser Entscheidung private Bauherren (Investoren) bei weiteren Investitionen zurückhaltend reagieren.
Hinweis:
Die Entscheidung ist formal im Bebauungsplanverfahren zu regeln bzw im städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
Anlage
Antrag (Anlage 1)
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. In der Bauordnung der Stadt Kitzingen wird folgender Zusatz aufgenommen: In allen Bebauungsplänen für Geschosswohnungsbau mit mindestens 25 Wohneinheiten wird künftig eine 30-Prozent-Quote für staatlich geförderte Sozialwohnungen festgeschrieben.